Den Bewerbungsunterlagen ist ein Selbsttest zur Studienorientierung beizulegen, den Sie unter www.bw-cct.de absolvieren können.
Bewerbung zum Wintersemester
Wirtschaftsinformatik PLUS Lehramt bietet 20 Studienplätze im Wintersemester und 10 Studienplätze im Sommersemester.
Bewerbungsschluss:
- für das Wintersemester ist der 15. Juli.
- für das Sommersemester ist der 15. Januar.
Die Termine sind Ausschlussfristen, das bedeutet, dass Ihre Bewerbungsunterlagen bis zu diesem Tag eingetroffen sein müssen, um bei der Studienplatzvergabe berücksichtigt zu werden.
Vorlesungsbeginn für das Wintersemester ist Anfang Oktober, für das Sommersemester Mitte März. Die genauen Termine finden Sie im Menüpunkt Termine.
Wer erhält einen Studienplatz?
Die Bewerberinnen und Bewerber mit den besten Gesamtnoten werden zugelassen. Im letzten Jahr haben alle Bewerber auch einen Studienplatz erhalten.
Auswahlverfahren - wie errechnet sich die Gesamtnote?
An der RWU wird für diesen Studiengang das allgemeine Auswahlverfahren für Bachelor-Studiengänge der RWU angewendet und auf der Basis der Bewerbungsunterlagen durchgeführt. Die Erstellung einer Vorschlagsliste bzw. Rangliste wird nachstehend erläutert: Aus den Bewerbungsunterlagen wird die Position der Bewerberin oder des Bewerbers auf einer Rangliste nach folgender Vorgehensweise ermittelt: Berechnung einer gewichteten Gesamtnote nach der Formel
[(Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung)+(Noten Deutsch, Mathematik * 2 und fortgeführte moderne Fremdsprache)/4] / 2
Wenn es mehr Bewerberinnen und Bewerber gibt als Plätze, werden 90 % der Plätze durch das Auswahlverfahren (beste Gesamtnote) vergeben und 10 % der Plätze nach Wartezeit.
Verbesserungen der Gesamtnote
Die Gesamtnote verbessert sich um folgende Werte:
- 0,2 Notenpunkte bei Vorhandensein einer zum Studiengang passenden Berufsausbildung, soweit sie nicht Bestandteil der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) ist
- 0,1 für jedes volle Jahr passender Berufstätigkeit, jedoch maximal um 0,2.
Nachrückverfahren
Oft bewerben sich Studieninteressierte an mehreren Hochschulen und Studiengängen. Dadurch kommt es regelmäßig dazu, dass Studienplätze wieder frei werden, weil sich eine Bewerberin oder ein Bewerber für einen anderen Studienplatz entscheidet. Diese wieder frei gewordenen Plätze werden im Nachrückverfahren an die vergeben, die zuerst nicht zum Zuge gekommen sind. Dabei wird wieder nach der Rangliste vergeben, also zu erst an die mit der besten Gesamtnote.
Weitere Infos zur Bewerbung und zur Studienplatzvergabe finden Sie im Zulassungsamt.