Das ERASMUS-Programm
PIC: 984462022
ERASMUS Code: D RAVENSB01
ERASMUS-Hochschulkoordinatorin: Katrin Ronneburger
Das neue Erasmus+ Programm 2021-2027
Das Erasmus+ Programm der EU umfasst für die Programmlaufzeit 2021 – 2027 über 28 Mrd. Euro. Ca. 70% dieses Budgets dienen der Förderung von Mobilitätsmöglichkeiten von Einzelpersonen und die EU rechnet mit über 10 Mio. Mobilitätaufenthalten während der Programmlaufzeit. Ein besonderer Fokus wird dabei auf die Themen Nachhaltigkeit, Inklusion & Vielfalt sowie Digitalisierung gelegt.
Zusammenarbeit mit KOOR Erasmus Services BW
Die RWU kooperiert ab der Programmgeneration Erasmus 2021-2027 mit dem Mobilitätskonsortium KOOR Erasmus Services BW in Karlsruhe. Dies bedeutet, dass Studierende und Mitarbeitende der RWU, die sich für eine Teilnahme am Erasmus+ Programm beworben und einen Platz erhalten haben, ihre finanzielle Förderung in Zukunft über KOOR Erasmus Services BW erhalten.
Weitere Informationen
Derzeit sind noch Mittel aus dem Erasmus+ Projekt 2020 übrig und die RWU fördert hiermit Studierende und Mitarbeitende, die aktuell einen Auslandsaufenthalt durchführen.
Weitere Informationen finden Studierende unter „Auslandsstudium“ und „Auslandspraktikum“. Mitarbeitende erhalten weitere Informationen unter „ERASMUS Dozentenmobilität“ und „ERASMUS Personalmobilität“.
Was ist sonst noch wichtig?
ERASMUS-Fächercodes
Der Austausch im Bereich Studierendenmobilität Studium (SMS) ist fachgebunden. Die Studiengänge der RWU sind mit Fächercodes belegt.
ERASMUS Charter for Higher Education
Voraussetzung für den Austausch von Studierenden im Rahmen von ERASMUS ist ein Inter-Institutional Agreement zwischen den beteiligten Hochschulen. Um dieses abschließen zu können, müssen beide Hochschulen im Besitz einer "ERASMUS Charter for Higher Education" (ECHE) sein. Die ECHE wird von der EU-Kommission verliehen (s. unten).
ERASMUS-Charta für Studierende
Die ERASMUS-Charta für Studierende finden Sie unten als PDF-Datei.
Versicherung
Mit der Teilnahme am ERASMUS+ Programm ist kein Versicherungsschutz verbunden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, auf eigene Kosten an der Gruppenversicherung des DAAD (Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung) teilzunehmen.
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Fächercodes an der RWU (ISCED)
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Auslandsstudium

Mit ERASMUS nach Europa? Gute Idee, denn ERASMUS ist das größte Austauschprogramm der Europäischen Union!
Sie müssen dafür nur…
- an der RWU regulär studieren,
- mindestens das erste Studienjahr im Bachelor absolviert haben,
- während des Auslandsaufenthaltes an der RWU immatrikuliert sein und
- sich bei uns erfolgreich auf einen Studienplatz an einer unserer ERASMUS-Partnerhochschulen bewerben.
Im Rahmen des ERASMUS-Programms kooperiert die RWU mit etwa 40 Hochschulen in 20 Ländern.
Die Aufenthaltsdauer im Ausland beträgt mindestens drei Monate und darf pro Studienphase zwölf Monate nicht überschreiten.
Was umfasst die Stipendienleistung?
1. Der Mobilitätszuschuss:
Gruppe | Länder |
ERASMUS-Zuschuss pro Monat (30 Tage) |
---|---|---|
Gruppe 1 (höhere Lebenshaltungskosten) |
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich |
450 Euro |
Gruppe 2 (mittlere Lebenshaltungskosten) |
Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern |
390 Euro |
Gruppe 3 (niedrigere Lebenshaltungskosten) |
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien (EJRM), Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn |
330 Euro |
2. Weitere Leistungen:
- Befreiung von den Studiengebühren an der Gasthochschule,
- Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Auslandsaufenthaltes durch die Heimat-/ Gasthochschule,
- Teilnahme an einem Onlinesprachkurs (OLS) in einer der europäischen Sprachen,
- Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen laut Richtlinie zur Anerkennung,
- ggf. Sonderzuschüsse für Studierende mit Kind,
- ggf. Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung.
Bewerbungsfristen
Die Bewerbungsfristen für ein Auslandsstudium 2023/24 entnehmen Sie bitte hier.
Was benötige ich für die Bewerbung?
Wenn Sie sich um einen ERASMUS-Austauschstudienplatz an einer europäischen Hochschule beworben und einen Studienplatz erhalten haben, sind Sie berechtigt für die ERASMUS-Finanzierung. Die Beantragung läuft über die Koordinierungsstelle KOOR. Weitere Informationen erhalten Sie im Laufe des Bewerbungsprozesses für einen Austauschstudienplatz.
Informationen zur Bewerbung und zu den Auswahlkriterien um einen ERASMUS-Austauschstudienplatz entnehmen Sie bitte hier.
Was muss ich tun, nachdem ich eine Zusage für einen ERASMUS-Austauschstudienplatz erhalten habe?
Schritt 1: Bewerbung an der Partnerhochschule
Schritt 2: Absolvierung des Sprachtests der EU (OLS)
Der Test vor dem Auslandsaufenthalt ist verpflichtender Bestandteil der Förderung. Das Testergebnis hat allerdings keine Auswirkung auf den Zuschuss. Je nach Abschneiden erhalten Sie jedoch eine Lizenz für einen kostenfreien Online-Sprachkurs.
Schritt 3: Einreichung weiterer ERASMUS-Dokumente, z.B. Learning Agreement usw.
Das Befolgen dieser Schritte ist verpflichtender Bestandteil der Förderung. Sind alle Unterlagen vollständig, wird das Grant Agreement (Stipendienvertrag) erstellt, unterschrieben und Sie erhalten die ERASMUS-Studierendencharta, die alle Rechte und Pflichten eines ERASMUS-Studierenden enthält.
Auslandspraktikum

Ob Praxissemester im europäischen Ausland, ein freiwilliges Praktikum oder eine Abschlussarbeit bei einem Unternehmen innerhalb der EU – auch hier kann Sie ERASMUS unterstützen!
Sie müssen dafür nur…
- an der RWU regulär studieren,
- mindestens das erste Studienjahr im Bachelor absolviert haben,
- während des Auslandsaufenthaltes an der RWU immatrikuliert sein (Achtung Ausnahme: Graduiertenpraktikum!) und
- eine erste schriftliche Zusage für das Praktikum und den Zeitraum des Praktikums vorweisen.
Die Aufenthaltsdauer im Ausland beträgt bei Praktika mindestens zwei Monate und darf pro Studienphase die zwölf Monate nicht überschreiten.
Bei dem Praktikum muss es sich um ein Vollzeitpraktikum (mindestens 35 Stunden/Woche) handeln. Auch Abschlussarbeiten, sofern diese im Rahmen eines Vollzeitpraktikums abgeleistet werden, können als Auslandspraktikum im Rahmen von ERASMUS (SMP) gefördert werden.
Ausgeschlossen sind Praktika in folgenden Einrichtungen:
- Bei allen europäischen Institutionen
- Bei allen Einrichtungen, die EU-Programme verwalten
- Bei nationalen/diplomatischen Vertretungen des Heimat-/Herkunftslandes der Geförderten
- Bei deutschen diplomatischen Vertretungen oder Kultureinrichtungen (z.B. Goethe-Institut)
Was umfasst die Stipendienleistung?
1. Der Mobilitätszuschuss:
Gruppe | Länder | ERASMUS+Zuschuss pro Monat (30 Tage) |
---|---|---|
Gruppe 1 (höhere Lebenshaltungskosten) |
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich | 450 + 105 Euro Top-up |
Gruppe 2 (mittlere Lebenshaltungskosten) |
Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern | 390 + 105 Euro Top-up |
Gruppe 3 (niedrigere Lebenshaltungskosten) |
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien (EJRM), Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn | 330 + 105 Euro Top-up |
2. Weitere Leistungen:
- gesicherte Praktikumstätigkeiten durch EU-Praktikumsvertrag,
- Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung des Auslandsaufenthaltes durch die Heimathochschule,
- Teilnahme an einem Onlinesprachkurs (OLS) in einer der europäischen Sprachen,
- Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Praktikumsleistung laut Richtlinie zur Anerkennung,
- ggf. Sonderzuschüsse für Studierende mit Kind,
- ggf. Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung.
Sonderfall: Graduiertenpraktikum
Wenn Sie während Ihres Studiums nicht ins Ausland gehen konnten und/oder Sie noch Fördermonate in Ihrem „Mobilitätsrucksack“ übrig haben, können Sie direkt nach Ende Ihres Studiums ein durch ERASMUS gefördertes Auslandspraktikum absolvieren.
Die Förderraten sind die gleichen und die Voraussetzungen sind ähnlich:
- Zum Zeitpunkt der Stipendienbewerbung und Auswahl sind Sie an der RWU immatrikuliert.
- Sie haben noch mindestens zwei Fördermonate in Ihrem „Mobilitätsrucksack“ übrig.
- Zum Zeitpunkt Ihres Praktikums sind Sie exmatrikuliert.
- Das Praktikum wird innerhalb von zwölf Monaten nach Ihrem Studienabschluss beendet.
Bewerbungsfristen
Sie können sich jederzeit, aber spätestens sechs Wochen vor Praktikumsbeginn im International Office bewerben.
Die Auswahl der StipendiatInnen erfolgt nach dem "First-Come-First-Serve-Prinzip" und ist abhängig von den zur Verfügung stehenden Mitteln. Informieren Sie daher frühzeitig das International Office über Ihre Pläne und reichen rechtzeitig die nötigen Unterlagen ein.
Was benötige ich für die Bewerbung?
Schritt 1: Interessensbekundung
Sobald Sie eine erste schriftliche Zusage für das Praktikum und den Zeitraum des Praktikums erhalten haben (z.B. eine E-Mail, nicht zwingend bereits der Vertrag), reichen Sie bitte die Praktikumszusage sowie eine Interessensbekundung im International Office ein (s. pdf-Datei).
Sie erhalten dann zeitnah eine Rückmeldung, ob Sie das ERASMUS-Stipendium erhalten können.
Schritt 2: Weitere Unterlagen
Wenn Sie eine Zusage vom International Office erhalten, müssen bis vor dem Beginn des Praktikums weitere Unterlagen für das Stipendium eingereicht werden:
- Praktikumsvertrag,
- Learning Agreement for Traineeships (Vorlage erhalten Sie vom International Office),
- Immatrikulationsbescheinigung.
Ihren Notenspiegel müssen Sie nicht mit einreichen, er wird intern vom International Office angefordert.
Schritt 3: Sprachtest der EU (OLS)
Darüber hinaus erhalten Sie eine Einladung zu einem Sprachtest der EU (OLS). Der Test ist vor und nach dem Praktikum verpflichtender Bestandteil der Förderung. Das Testergebnis hat allerdings keine Auswirkung auf den Zuschuss. Je nach Abschneiden erhalten Sie jedoch eine Lizenz für einen kostenfreien Online-Sprachkurs.
Schritt 4: Stipendienvertrag (Grant Agreement)
Das Einreichen dieser Dokumente ist verpflichtender Bestandteil der Förderung. Sind alle Unterlagen vollständig, wird das Grant Agreement (Stipendienvertrag) erstellt, unterschrieben und Sie erhalten die ERASMUS-Studierendencharta, die alle Rechte und Pflichten eines ERASMUS-Studierenden enthält.
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Interessensbekundung ERASMUS-Praktika
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