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FAQ Studienorganisation

Hier finden Sie eine Auflistung der wichtigsten Fragen und Antworten rund um Ihr Studium. Bei ungeklärten Fragen rund um die Studienorganisation und zu Themen wie z.B. der Bewerbung, Immatrikulation, Rückmeldung, Anerkennung von Leistungen, Anträge etc. können Sie sich an unseren Studierenden-Service wenden.

Termine

Neben den Terminen im Website-Kalender finden Sie die Eckdaten für jedes Semester im Semesterplan:

Neben den Terminen im Website-Kalender finden Sie die Eckdaten für jedes Semester im Semesterplan:

Während des Studiums

Aus dem Studienplan jedes Studiengangs geht genau hervor, wann die Theorie-- und die Praxisphasen innerhalb des Studiums stattfinden.

Einen Stundenplan für jedes Semester erhalten Sie rechtzeitig vor Vorlesungsbeginn über das LSF.

Klicken Sie um den Studenplan abzurufen auf: Veranstaltungen -> Studiengangpläne -> wählen Sie den Studiengang aus -> tragen Sie einen Wert bei von und bis Semester ein  (z. B. 1 bis 1 für das erste Semester) -> nun erhalten Sie eine Wochenansicht und können sich den Plan für jede Woche ansehen

Die Lehrveranstaltungen starten frühestens um 08.00 Uhr und enden spätestens um 19.15 Uhr. Es kann im Stundenplan aber durchaus auch mal Tage geben, an denen keine Lehrveranstaltungen stattfinden. Diese sind zum Selbststudium gedacht.

Die Anmeldung einer Prüfung erfolgt über MyCampus (LSF). Pflicht- und Wahlfächer können Sie dort im Bereich „Prüfungsan- und abmeldung“ an- und abmelden, indem Sie ein Fach aus der Liste auswählen. Ist ein Fach nicht in der Liste zu finden, bitten wir Sie dieses über das sich ebenfalls in diesem Bereich befindende QM-Portal anzumelden (direkter Link bei Prüfungsan- und abmeldung hinterlegt).

Den Prüfungsanmeldezeitraum finden Sie unter Termine.

Falls Sie sich dazu entscheiden, eine Prüfung doch nicht ablegen zu wollen, so können Sie sich innerhalb des Prüfungsan- und -abmeldezeitraums von dieser wieder in MyCampus (LSF) abmelden. Dies ist seit dem Sommersemester 2020 nicht mehr verpflichtend; erscheinen sie zum Erstversuch einer Prüfung nicht, so haben Sie davon keine Folgen zu erwarten.

Wichtig: Portfolioprüfungen können nicht mehr abgemeldet werden, sobald Sie eine Teilleistung erbracht haben!

Sollten Sie zu einer Ihrer angemeldeten Prüfungen nicht erscheinen können, dürfen Sie diese einfach im folgenden Semester nachholen. Es ist keine Abmeldung vonnöten und keine Rückmeldung im Prüfungsamt.

Sollte es sich um eine schriftliche Abgabe, eine mündliche oder praktische Prüfung handeln, halten Sie Rücksprache mit dem entsprechenden Dozenten.

Beachten Sie auch hier, dass diese Regelung nicht für Portfolioprüfungen gilt!

Nach dem Prüfungszeitraum werden die Noten Ihrer Prüfungen in MyCampus (LSF) sichtbar, sobald der Prüfer diese dort hinterlegt hat.

Sollten Sie bei einer Prüfung nicht bestehen, werden Sie im folgenden Semester automatisch für diese Prüfung angemeldet. Ab einer Note von 4,1 gilt die Prüfung als nicht bestanden. Für den Fall, dass Sie eine Prüfung ein zweites Mal nicht bestehen, werden Sie dazu angehalten, ein Beratungsgespräch mit dem Studienberater/Studiendekan zu führen und eine Bescheinigung dessen dem Prüfungsamt vorzulegen, ansonsten erlischt Ihr Prüfungsanspruch endgültig und Sie werden exmatrikuliert.

Falls Sie zu einem der Punkte weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Studierenden-Service, Bereich Prüfungsamt.

Weitere Informationen zum Prüfungswesen an der RWU finden Sie auch im Moodle-Kurs des Rektoras zur Einführung in das Prüfungswesen der RWU. Zugang erhalten Sie als Studierende/r nach der Selbsteinschreibung in den Kurs des Rektorats mit Hilfe Ihres Hochschulaccounts.

Aylin Baur

Prüfungsamt Fakultät Technologie und Management, Studierenden-Service
Studiengänge BM, TE/PE, TM/TW, BEM, BPM, BWU, TMO
Aylin Baur

Yasemin Ercan

Prüfungsamt Fakultäten Soziale Arbeit, Gesundheit und Pflege / Elektrotechnik und Informatik, Studierenden-Service
Studiengänge AP, GÖ, MD, PF, S, AGM, ASM/STM, SGM

Monika Huber

Prüfungsamt Fakultät Elektrotechnik und Informatik, Studierenden-Service
Studiengänge IO, IP, WB, WP, EMM, IN, MM, MW/DBM
Monika Huber

Irma Krasovec B.A.

Prüfungsamt Fakultät Elektrotechnik und Informatik, Studierenden-Service
Studiengänge AI, EM, EI
Krasovec, Irma

Anja Mayr

Prüfungsamt Fakultät Maschinenbau, Studierenden-Service
Studiengänge EU, FT, FP, M, PEM, UVM

Zur Fortsetzung Ihres Studiums melden Sie sich für jedes neue Semester vor Semesterbeginn im Rückmeldezeitraum zurück. Somit erhalten Sie sich Ihren Studierenden-Status und bleiben im nächsten Semester immatrikuliert. Sie werden jedes Semester per Mail an Ihre Hochschul-Email-Adresse über den Rückmeldezeitraum informiert. Daneben finden Sie den Rückmeldezeitraum unter Termine.

Die Rechnung für die Rückmeldung finden Sie in myCampus-dem Hochschulportal der RWU. Nun überweisen Sie den Semesterbeitrag. Auch die Bezahlung für eine eventuell anfallende Studiengebühr ist Voraussetzung für die Rückmeldung. Die Fristen für die Bezahlung der Studiengebühren können allerdings von der Rückmeldefrist abweichen. Sie finden die genauen Angaben in Ihrem Gebührenbescheid.

Sie können sich direkt online über myCampus zurückmelden. Bitte beachten Sie den ofiziellen Rückmeldezeitraum, da bei einer verspäteten Rückmeldung eine Säumnisgebühr von 14,00 EUR fällig ist.

Allgemeine Informationen zur Beantragung eines Urlaubssemester finden Sie in der Satzung der Hochschule Ravensburg-Weingarten über die Immatrikulation, Rückmeldung, Beurlaubung und Exmatrikulation. Die aktuelle Fassung finden Sie auf der Seite des Studierenden Service im Bereich Zulassungsamt.

Bitte stellen Sie den vollständigen Antrag auf Beurlaubung möglichst vor dem betreffenden Semester und vor Beginn der Vorlesungszeit online über myCampus-das Hochschulportal der RWU. Die erforderlichen Nachweise für die Begründung des Antrags müssen mit der Antragstellung hochgeladen werden.

 

Hinweis: Eine Beurlaubung im ersten Fachsemester ist in der Regel nicht zulässig (hiervon ausgenommen sind lediglich o.g. familiäre Gründe). Zudem sollte eine Beurlaubung zwei Semester nicht übersteigen.

Bitte bedenken Sie, dass Sie während eines Urlaubssemesters weder Lehrveranstaltungen besuchen noch Studien- und Prüfungsleistungen erbringen dürfen (hiervon ausgenommen sind lediglich o.g. familiäre Gründe).

Studierende können bei vorliegen eines wichtigen Grundes ein Urlaubssemester beantragen.

Wichtige Gründe sind u.a.:

  • familiäre Aspekte (Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit, Pflegezeit)
  • länger andauernde Krankheit
  • Auslandsaufenthalt (Semester oder Praktikum)
  • freiwilliges Praktikum das dem Studienziel dient
  • FSJ, BFD, o.ä. 

Wichtig: Finanzielle oder wirtschaftliche Gründe werden nicht anerkannt!

Manche Fakultäten stellen Informationen zum Praxissemester in einem eigenen Moodle-Kurs zur Verfügung. Falls Sie in Moodle nicht fündig werden, wenden Sie sich bitte an Ihr Fakultätssekretariat bzw. an das Praxisamt Ihrer Fakultät.

Auf den Seiten des International Office finden Sie Informationen und Kontakte zum Studium im Ausland.

Jessica Hanisch M.A.

Koordinatorin für Outgoing Studierendenmobilität
Jessica Hanisch

Das praktische Studiensemester ist in jedem Bachelorstudiengang verpflichtend und findet in einem der Studiensemester statt. Es umfasst ein ganzes Semester (ein halbes Jahr) oder anders gesagt 95 Präsenztage. Absolviert wird es in einer Einrichtung oder Firma, die Ihr Berufsfeld betrifft.

Alle nötigen Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Prüfungsamts in der allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (SPO) unter §5 Verpflichtendes Praktisches Studiensemester. Bitte prüfen Sie auch, ob in der Prüfungsordnung Ihres Studiengangs zusätzliche Voraussetzungen oder Richtlinien für das praktische Studiensemester gelten.

Auf der Seite Ihres Studiengangs finden Sie außerdem unter "Kontakt und Personen" Ihren Ansprechpartner des Praxisamts.

Alle Studierende aus allen Studiengängen müssen sich beim Studierenden-Service, Bereich Zulassungsamt, melden, wenn sie ihr Praxissemester verschieben möchten. Ausgenommen ist der  Studiengang Soziale Arbeit. Hier muss ein Antrag auf abweichendes Studium gestellt werden und beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses abgegeben werden.

Fabienne Damasch

Zulassungsamt / Studierenden-Service
Englischsprachige Bachelor- und Masterstudiengänge
Fabienne Damasch

Sandra Gmeinder

Zulassungsamt, Studierenden-Service
Lehramtsstudiengänge, Mediendesign, PEM, UVM
Sandra Gmeinder

Lucia Mengis

Zulassungsamt, Studierenden-Service
Fakultät Maschinenbau und Fakultät Elektrotechnik und Informatik
Lucia Mengis

Marina Schneider

Zulassungsamt, Studierenden-Service
Fakultät Technologie und Management, Gebührenmanagement
Marina Schneider

In der Sitzung des Senats am 31. März 2022 wurde eine pandemiebedingte Verlängerung der Studien- und Prüfungsfristen entsprechend § 32 Abs. 5a LHG uneingeschränkt für jedes der vier
Corona-Semester beschlossen. Darüber hinaus wurden einige wesentliche Änderungen des allgemeinen Teils der Studien- und Prüfungsordnung (SPO) für die Bachelor- und
Masterstudiengänge der RWU verabschiedet.

Ausnahme: Beim Bachelorstudiengang Soziale Arbeit, bei ausbildungsintegrierten BachelorStudiengängen und den berufsbegleitenden Master-Studiengängen verlängern sich die
Prüfungsfristen analog

Tabelle mit den Semestern, die das Studium verlängert werden darf

 

Sind Sie bereits Student an der RWU und möchten Ihren Studiengang wechseln, so bewerben Sie sich ganz einfach in myCampus-das Hochschulportal der RWU zu den üblichen Fristen für den neuen Studiengang und legen Sie alle  Bewerbungsunterlagen  inklusive eines Notenspiegels (unbeglaubigte Form) bei. Alles weitere wird dann intern vom Zulassungs- und Prüfungsamt erledigt.

Sollten Sie dahingehend weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Studierenden-Service, Bereich Zulassungsamt.

Fabienne Damasch

Zulassungsamt / Studierenden-Service
Englischsprachige Bachelor- und Masterstudiengänge
Fabienne Damasch

Sandra Gmeinder

Zulassungsamt, Studierenden-Service
Lehramtsstudiengänge, Mediendesign, PEM, UVM
Sandra Gmeinder

Lucia Mengis

Zulassungsamt, Studierenden-Service
Fakultät Maschinenbau und Fakultät Elektrotechnik und Informatik
Lucia Mengis

Marina Schneider

Zulassungsamt, Studierenden-Service
Fakultät Technologie und Management, Gebührenmanagement
Marina Schneider

Wenn sich Bachelor-Studierende am Ende des 10. Semesters befinden oder Master-Studierende am Ende des 6. oder 8. Semesters, dann kann ein Antrag auf Studienzeitverlängerung gestellt werden.

Hierfür gibt es kein Formular, Sie müssen selbst ein Schreiben mit Begründung erstellen. Das Schreiben geben Sie dann direkt beim Studierenden-Service, Bereich Prüfungsamt ab. Die Entscheidung über Ihren Antrag trifft der Zentrale Prüfungsausschuss (ZPA).

Die Öffentlichkeitsarbeit stellt verschiedene RWU Logo-Designs zum Download bereit.

Powerpoint Templates können nach Anmeldung im QM-Portal runtergeladen werden.
(Dokumente -> Studierenden-Service -> Templates)

Am Ende des Studiums

Eine Exmatrikulation kann viele Gründe haben, im besten Fall haben Sie alle erforderlichen Leistungen erbracht und Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen. Aber auch eine fehlende Rückmeldung vor Beginn eines neuen Semesters, der Verlust des Prüfungsanspruchs, das Fehlen von wichtigen Unterlagen (beispielsweise eines Krankenversicherungsnachweises), das Überschreiten der Semestergrenze oder ein Hochschulwechsel können der Grund dafür sein. In jedem dieser Fälle hat es eine Exmatrikulation zur Folge.

Nein, Sie müssen aktiv einen Antrag auf Exmatrikulation stellen. Diesen stellen Sie online direkt über myCampus. Weitere Informationen, auch zu den geforderten Nachweisen, finden Sie in Ihrem online Studienservice.

Den Antrag auf Exmatrikulation stellen Sie über myCampus-das Hochschulportal der RWU

Das Exmatrikulationsdatum  kann wie folgt gewählt werden:

  • Exmatrikulation zum Ende des Semesters (Sommer 31.08., Winter 28.02.), was den Vorteil hat, dass Sie bis zum Ende des Semesters eingeschrieben sind und bis dahin als Studierender krankenversichert sind (empfohlen)
  • Exmatrikulation mit letzter Leistung; Sie werden auf Antrag auf das Datum der Erbringung Ihrer letzten Leistung exmatrikuliert und  sind ab dann nicht mehr als Student versichert.
  • Bei Exmatrikulation  innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn kann die Rückerstattung der bezahlten Gebühren beantragt werden. Bitte beachten Sie hier die Antragsfrist für beide Anträge: Der Antrag auf Exmatrikulation und der Antrag auf Rückerstattung müssen  innerhalb eines Monat nach Vorlesungsbeginn gestellt werden.

 

Mit der Abgabe des Online Antrags auf Exmatrikulation muss das Formular für die Entlastungsvermerke hochgeladen werden.

 

Kreuzen Sie außerdem auf dem Formular an, ob Sie die Dokumente zugeschickt bekommen möchten oder persönlich abholen. Sollten Sie sich über Ihre zukünftige Adresse unschlüssig sein, geben Sie Ihre Mailadresse an. Wir benachrichtigen Sie dann  über die Fertigstellung der Dokumente. Diese können Ihnen dann immer noch per Post zugesandt werden.

 

Erforderliche Entlastungen:

  • Hochschulbibliothek (Nachweis, dass sie keine Bücher von dort besitzen und keine Leihgebühren offen sind)
  • Technischer Betrieb (Nachweis, dass sie keinen Schlüssel zu den Räumlichkeiten der Hochschule haben)

Alles weitere wird vom Zulassungs- und Prüfungsamt ausgefüllt.

Wenn möglich, stellen Sie den Antrag vor Ende des Rückmeldezeitraums.

 

Bei allen weiteren Gründen für eine Exmatrikulation stellen Sie ebenfalls einen Antrag. Die Exmatrikulationsbescheinigung benötigen Sie ggf.  für die Vorlage beim Arbeitsamt oder für eine Immatrikulation an einer anderen Hochschule.

Bei allen weiteren Fragen zur Exmatrikulation wenden Sie sich bitte an den Studierenden-Service, Bereich Zulassungsamt.

Fabienne Damasch

Zulassungsamt / Studierenden-Service
Englischsprachige Bachelor- und Masterstudiengänge
Fabienne Damasch

Sandra Gmeinder

Zulassungsamt, Studierenden-Service
Lehramtsstudiengänge, Mediendesign, PEM, UVM
Sandra Gmeinder

Lucia Mengis

Zulassungsamt, Studierenden-Service
Fakultät Maschinenbau und Fakultät Elektrotechnik und Informatik
Lucia Mengis

Marina Schneider

Zulassungsamt, Studierenden-Service
Fakultät Technologie und Management, Gebührenmanagement
Marina Schneider

Ja, an der RWU sind kooperative Promotionen in verschiedenen Konstellationen möglich und werden ausdrücklich unterstützt. Die Promotion erfolgt dabei in Kooperation mit einer Universität oder Pädagogischen Hochschule, die den Doktortitel verleiht. In vielen Fällen ist dabei die RWU der Arbeitgeber und der Arbeitsplatz befindet sich an der Hochschule.

Weitere Informationen finden Sie unter Promotion.

Nutzen Sie unseren Career Service um bereits während Ihres Studiums die Basis für einen erfolgreichen Start in den Beruf zu schaffen. Der Career Service ist die Schnittstelle zwischen Hochschule und Unternehmen und bietet Ihnen bei Fragen rund um das Thema Bewerbung eine professionelle Beratung an.

Dipl.-Päd. Birgit Demuth

Career Service
Koordinatorin Stipendien, International Office
Birgit Demuth

Sie möchten nach Ihrem Bachelor- oder Masterstudium gerne Ihr Wissen vertiefen oder sich in anderen Bereichen weiterbilden?

Die Akademie für Wissenschaftliche Weiterbildung (AWW) bietet neben berufsbegleitenden Masterstudiengänge auch verschiedene Seminare und Lehrgänge an.

Dipl.-Betriebsw. (BA) Judith Schützbach

Koordinatorin Akademie für Wissenschaftliche Weiterbildung
Zentrale Stundenplanung
Judith Schützbach

Barbara Griesinger

Sekretariat Akademie für Wissenschaftliche Weiterbildung
Barbara Griesinger

Christina Theresa Schmidt M.A.

Projekt Hochschulweiterbildung@BW
Christina Schmidt

In der Mensa können Sie sich Ihr Restguthaben auszahlen lassen.

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