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ERASMUS Dozentenmobilität

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ERASMUS Dozentenmobilität

Das Programm ERASMUS Dozentenmobilität bietet Ihnen die Möglichkeit zu einer (Kurzzeit-) Dozentur an Hochschulen in den Ländern der EU sowie in Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und der Türkei. 

Eine ERASMUS Gastdozentur öffnet Türen, stärkt Ihr internationales Netzwerk und trägt zu einem lebendigen Europa bei! Ziel des Programms ist es insbesondere, die europäische Dimension der Gasthochschule zu stärken, deren Lehrangebot zu ergänzen, Lehrinhalte und -methoden auszutauschen und gemeinsame Studienprogramme zu entwicklen.

Aus Sicht des International Office ist es besonders wünschenswert, wenn die Dozentenmobilität an einer Hochschule durchgeführt wird, mit der auch Studierendenaustausch vorgesehen ist, da dieser dadurch belebt werden kann. Die bestehenden ERASMUS-Partnerhochschulen und die Studiengänge bzw. -bereiche, auf die sich die Kooperationen beziehen, sind im Downloadbereich der Website Internationale Partner ersichtlich.

www.eu.daad.de/sta

DAAD-Kurzfilm: Zu Lehrzwecken ins Ausland mit Erasmus+ #kurzerklärt

Antrag, Formalitäten & Finanzierung

Anträge können laufend eingereicht werden. Auch wenn noch keine konkrete Mobilität geplant ist, melden Sie sich gerne so früh wie möglich, dann kann ich den Aufenthalt bereits ins Budget einplanen und kann Sie ggf. auch unterstützen.

Informationen zur Antragstellung, den weiteren Formalitäten und der Finanzierung finden Sie im Dozentenmobilität Info.

Die zugehörigen Formulare sind im Downloadbereich hinterlegt.

Was heißt "Lehre"?

Bei einer ERASMUS Dozentenmobilität gelten die folgenden Vorgaben:

  • Mindestens 8 Stunden (= Unterrichtseinheiten) Lehrdeputat
  • Bei Aufenthalten, die länger als eine Woche dauern, wird die Zahl der zusätzlich geforderten Stunden nach der Formel „(8 Stunden : 5 Tage) x Zahl der zusätzlichen Tage“ berechnet
  • Lehrveranstaltungen können als Seminare, Vorlesungen, Vorträge, Tutorien, Betreuung von Doktoranden o.ä. stattfinden
  • Keine Förderung für Konferenz- oder Kongressteilnahmen und Forschungsvorhaben

Lehraufenthalte können auch mit Fort- und Weiterbildungen kombiniert werden:

  • Lehrdeputat dann nur 4 Stunden/Woche 
  • Schwerpunkt der Fort- und Weiterbildungen möglichst im Bereich Didaktik und/oder Curriculumsentwicklung

Reine Fort- und Weiterbildungsaufenthalte sind ebenfalls förderfähig, müssen dann aber über die Programmschiene Personalmobilität beantragt werden. Beachten Sie bitte insbesondere die speziellen Englischkurse für Wissenschaftler und Lehrende, die auf der Website zur Personalmobilität vorgestellt werden.

Sondermittel für Teilnehmende mit Behinderung

Teilnehmende mit einem Grad der Behinderung von mindestens GdB 50 können zusätzlich zur regulären Förderung die Erstattung der durch den Auslandsaufenthalt bedingten Mehrkosten bis 10.000 € beantragen, sofern nicht andere nationale Stellen (Integrationsämter, Krankenkassen, Landschaftsverbände, Sozialämter, Studentenwerk) diese finanzieren.

Der Zuschuss für Geförderte mit Schwerbehinderung ist mindestens zweieinhalb Monate vor Beginn der Mobilität zu beantragen. Reichen Sie dazu bitte bei der Referentin für Staff Mobility die Formulare Schwerbehinderung Langantrag und Schwerbehinderung Rechner ein. Die Mehrkosten müssen nach dem Auslandsaufenthalt durch Belege nachgewiesen werden (Flugtickets, Mietverträge, Werkverträge mit Betreuungspersonal, Zahlungsnachweise o. ä.).

Weiterführende Informationen:

DAAD: Inklusion und Integration in der EU-Hochschulzusammenarbeit

EU: European Agency for Development in Special Needs Education

Downloads

download Dozentenmobilität Info
Dozentenmobilität Info
Dozentenmobilität Info
pdf (390 kB)
download Dozentenmobilität Antrag
Dozentenmobilität Antrag
Dozentenmobilität Antrag
pdf (544 kB)
download Dozentenmobilität Mobility Agreement
Dozentenmobilität Mobility Agreement
Dozentenmobilität Mobility Agreement
pdf (472 kB)
download Staff Mobility Förderraten
Förderraten Dozenten- und Personalmobilität
Förderraten Dozenten- und Personalmobilität
pdf (148 kB)

Weiterführende Inhalte

Förderbedingungen

Teilnehmerkreis

Gefördert werden können

  • Professoren und Professorinnen
  • Wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
  • Doktoranden und Doktorandinnen
  • Lehrbeauftragte
  • Emeritierte Professoren und Professorinnen

Mobilitätsdauer

Eine Dozentenmobilität kann zwei bis 60 aufeinanderfolgende Tage dauern, gefördert werden in der Regel aber höchstens vier Arbeits- und bei Bedarf ein bis zwei Reisetage.

Vertragliche Grundlagen

Voraussetzung für die Förderung einer Dozentenmobilität ist, dass die Gasthochschule im Besitz einer ERASMUS-Charta (ECHE) ist und dass ein bilateraler ERASMUS-Vertrag bzgl. Dozentenmobilität im betreffenden Fachgebiet vorliegt.

Datenschutz

Beachten Sie bitte die Hinweise zum Datenschutz Staff Mobility.

Versicherung

Mit der Teilnahme am ERASMUS+ Programm ist kein Versicherungsschutz verbunden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, auf eigene Kosten an der Gruppenversicherung des DAAD (Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung) teilzunehmen. Für telefonische Auskünfte hierzu steht der DAAD unter 0228 882-994 zur Verfügung.

Downloads

download Staff Mobility Datenschutz
Hinweise zum Datenschutz für Dozenten- und Personalmobilität
Hinweise zum Datenschutz für Dozenten- und Personalmobilität
pdf (61 kB)
Kontakt & Personen

Koordinatorin für Incoming Mobilität, Personal- und Dozentenmobilität

Barbara Wildenhain

Koordinatorin für Incoming Studierendenmobilität, Personal- und Dozentenmobilität
Barbara Wildenhain

ERASMUS+ Hochschulkoordinatorin

Katrin Ronneburger M.A.

Leiterin International Office
Mitglied des Personalrats
Katrin Ronnburger MA