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Anerkennung & Umrechnung

Anerkennung von Studienleistungen
Quelle:
Jan von Allwörden/DAAD

Die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen sowie die Notenumrechnung sind an der RWU klar geregelt.

Anerkennung von im Ausland erbachten Studienleistungen

Die Anerkennung ist vorzunehmen gemäß der vom Senat am 2. Juli 2015 verabschiedeten "Richtlinie der Hochschule Ravensburg-Weingarten (RWU) zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen an der RWU immatrikulierter Studierender".

Die Richtlinie finden Sie im QM-Portal oder nachfolgend unter "Downloads".

Learning Agreement und Antrag auf Anerkennung

Aus der Richtlinie geht hervor, dass die Anerkennung aller im Ausland erbrachten Studienleistungen mittels einer Lernvereinbarung zu erfolgen hat, dem sog. "Learning Agreement".

Zu verwenden sind ausschließlich die vom International Office bereitgestellen Formulare, die sowohl für einen ERASMUS+-Aufenthalt als auch für einen Studienaufenthalt an jeder anderen ausländischen Hochschule ihre Gültigkeit besitzen. Wenn Sie das aktuelle Learning Agreement benötigen, kontaktieren Sie bitte die Koordinatorin für Auslandsmobilitäten im International Office.

Eine ausführliche Erklärung zum Learning Agreement und seiner Erstellung finden Studierende und ProfessorInnen im Leitfaden zur Erstellung des Learning Agreement.

Zur Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Studienleistungen verwenden Sie bitte den Antrag auf Anerkennung. Der Antrag auf Anerkennung ist gemäß §5 Abs. 1 der „Satzung der RWU über die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen“ innerhalb von 8 Wochen nach Beginn des auf das Auslandssemester folgenden Präsenzsemesters zu stellen. Das Verfahren muss am letzten Rücktrittstermin für die Prüfungsanmeldung abgeschlossen sein.

Notenumrechnung

Wie in § 9 der Richtlinie festgesetzt, sind die Noten für Studienleistungen, die an der RWU immatrikulierte Studierende im Ausland erbracht haben, gemäß einer vom International Office erstellten Notenumrechnungstabelle umzurechnen. Das Dokument wird bei Bedarf zu Verfügung gestellt.

Creditbewertung

Wie in § 9 der Richtlinie festgesetzt, ist bei Studienleistungen, die an der RWU immatrikulierte Studierende im Ausland erbracht haben, die Wertigkeit der Credits, sofern es sich nicht um ECTS Credits handelt, gemäß einer vom International Office erstellten Creditbewertungstabelle zu ermitteln. Die Tabelle wird bei Bedarf zu Verfügung gestellt.

Downloads

Fassung vom 18. August 2015
pdf (333 kB)
download Antrag auf Anerkennung
Antrag auf Anerkennung
Antrag auf Anerkennung
pdf (154 kB)
Offizielles Dokument der EU
pdf (393 kB)