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Einreise und Aufenthalt

Visum

Bitte informieren Sie sich so früh wie möglich bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Land, ob Sie für die Einreise nach Deutschland zum Zwecke des Studiums ein Visum benötigen oder erst nach Ihrer Einreise hier einen Aufenthaltstitel beantragen müssen. Bitte informieren Sie sich dort auch, welche Unterlagen genau Sie brauchen, und bereiten Sie diese sorgfältig vor.

Wer ein Studierendenvisum braucht, muss sich hierfür rechtzeitig bei der diplomatischen Vertretung Deutschlands in seinem Heimatland bewerben. Unter keinen Umständen ist es möglich, zunächst mit einem Touristenvisum nach Deutschland einzureisen und dieses dann vor Ort in ein Studierendenvisum zu transformieren.

Falls Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen, brauchen Sie unter anderem einen Finanzierungsnachweis. Dieser muss auch jedes Jahr für den sich daran anschließenden Aufenthaltstitel vorgelegt werden. Der Finanzierungsnachweis dient dazu um darzulegen, dass jeder internationale Studierende für seine Lebenshaltungskosten aufkommen kann. Daher müssen für jeden Monat 836 Euro und für ein ganzes Jahr 10.032 Euro nachgewiesen werden. Dieses Geld muss Ihnen tatsächlich zur Verfügung stehen und in der Regel auf einem deutschen Bankkonto gesperrt werden.

Weitere Infos zu Sperrkonten erhalten Sie vom International Office.

Anreise

Bitte lesen Sie unsere ausführlichen Travel directions aufmerksam durch, die Sie mit der Zulassung erhalten und im Downloadbereich unten am Ende der Seite finden.

Immatrikulation

Nach der Ankunft muss jeder Studierende an der RWU immatrikuliert werden. Die Immatrikulation wird während des Willkommens- und Orientierungsprogramm durchgeführt und das International Office wird Ihnen dabei behilflich sein. Sie bekommen vor Ankunft per E-Mail mitgeteilt, welche Unterlagen Sie dafür mitbringen und welche Dinge Sie erledigt haben müssen.

Einwohnermeldeamt

Ausländische Studierende müssen sich innerhalb der ersten 14 Tage nach ihrer Ankunft in Deutschland beim Einwohnermeldeamt der Stadt oder Gemeinde, in der sie wohnen, anmelden. Während der Willkommens- und Orientierungsprogramm erledigen wir dies gemeinsam mit Ihnen.

Sie müssen dazu Ihren Reisepass oder Ausweis vorlegen und Fragen zu Ihrer Adresse, Ihrer Religion und zu Ihrem Familienstand beantworten. Wenn Sie in einem Wohnheim wohnen, geben Sie bitte unbedingt auch Ihre Zimmernummer an!

Seit dem 01.11.2015 müssen Sie bei der Anmeldung auch die sogenannte Wohnungsgeberbestätigung vorzeigen. Dieses Formular muss Ihr Wohnungsgeber vor Ihrer Anmeldung beim Einwohnermeldeamt ausfüllen und Ihnen aushändigen.

Ausländerbehörde

Jeder Ausländer muss sich in den ersten sieben Tagen nach Einreise in Deutschland bei der Ausländerbehörde seines Wohnorts registrieren. Dies geschieht automatisch mit der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt.

Staatsangehörige aller Nicht-EU-Länder müssen sich um eine Aufenthaltserlaubnis bewerben, sobald Ihnen alle hierfür erforderlichen Unterlagen vorliegen. Die Bewerbungsunterlagen müssen eingereicht werden, bevor das Visum abläuft, also mindestens 4 Wochen vorher. Sie erhalten von der Ausländerbehörde das entsprechende Bewerbungsformular sowie eine Liste, welche Unterlagen Sie brauchen und welche Gebühr Sie bezahlen müssen.

Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel für ein Jahr ausgestellt, meist bis Ende des übernächsten Semesters. Danach muss die Aufenthaltserlaubnis jährlich verlängert und somit jedes Jahr aufs Neue ein Betrag zur Sicherung des Lebensunterhalts nachgewiesen werden. Bitte beachten Sie, dass diese Summe Ihnen auch tatsächlich zur Verfügung stehen muss. Wenn Sie mit einem Sperrkonto eingereist sind, müssen Sie für jede Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels wieder die jährliche Mindestsumme auf Ihrem deutschen Konto sperren.

Bitte beachten Sie unbedingt: Der Aufenthaltstitel wird zum Zweck des Studiums in Deutschland erteilt und ist zudem an den Studiengang der Hochschule gebunden, für den Sie Ihr Visum beantragt haben. Daher geht der Aufenthaltstitel nach einem Studienabbruch verloren und Sie müssen einen neuen Aufenthaltstitel beantragen, wenn Sie weiterhin in Deutschland bleiben möchten.

Ein Wechsel des Studienganges innerhalb derselben Hochschule oder an eine andere deutsche Hochschule kann innerhalb der ersten 18 Monate nach Beginn des Studiums (Semester 1-3) ohne Einschränkungen vorgenommen werden. Sie müssen sich jedoch frühzeitig bei der zuständigen Ausländerbehörde melden. Ab dem vierten Semester kann der Wechsel des Studiengangs nur noch im Rahmen einer individuellen Ermessensentscheidung durch die zuständige Ausländerbehörde zugelassen werden.

Versicherung

Nach deutschem Gesetz ist jeder Studierende an einer staatlichen Hochschule oder Universität verpflichtet, ausreichenden Krankenschutz zu besitzen. Die Vorlage einer Krankenversicherungsbescheinigung ist Voraussetzung für die Immatrikulation. Ihre Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland ist ebenfalls an eine gültige Krankenversicherung gebunden.

Bitte beachten Sie unbedingt, dass in einem Nicht-EU-Land abgeschlossene Krankenversicherungen an der RWU nicht anerkannt werden. Wir empfehlen Ihnen dringend, eine gesetzliche deutsche Krankenversicherung abzuschließen. Das International Office ist Ihnen hierbei während des Welcome and Orientation Programms behilflich und auch gerne schon vor Ihrer Einreise. Weitere Infos erhalten Sie mit Ihrer Zulassung.

Falls Sie mit Visum einreisen, brauchen Sie eine Reisekrankenversicherung für Ihre Anreise und die erste Zeit in Deutschland.

Wenn Sie aus einem EU-Land kommen, bringen Sie bitte Ihre EHIC (European Health Insurance Certificate) nach Deutschland mit. Sie erhalten diese Karte von Ihrer staatlichen Krankenversicherung zuhause. Sollte Ihr Heimatland ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland haben, bringen Sie bitte das entsprechende Formular mit.

Downloads

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