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Studieren mit Beeinträchtigungen

Anja Wagner berät Interessierte zu studieren mit Beeinträchtigung
Allgemein

Studieren mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Ein Studium zu beginnen, eine neue Stadt zu entdecken, sich in unbekannte Lerninhalte einzuarbeiten und Prüfungen zu bestehen, all das sind Herausforderungen, denen sich alle Student*innen am Anfang stellen müssen. Wenn Sie mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung leben, kommen oft zusätzliche Hürden dazu. Neben dem Studienalltag gilt es, Barrieren verschiedenster Art zu überwinden und besondere organisatorische und persönliche Herausforderungen zu meistern.

Mit Unterstützung erfolgreich studieren

Damit Sie ihr Studium möglichst selbstbestimmt und gleichberechtigt gestalten können, bieten wir Informationen, Unterstützungsangebote und Beratungen an: von der Studienvorbereitung bis zum Abschluss. Es gibt aber auch zahlreiche externe Beratungsstellen, an welche Sie sich direkt wenden können 

FAQ zu Studieren mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Im Sinne des Gesetzes sind Menschen mit Behinderungen Personen, „die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können.“ (vgl. §2 Abs. 1 SGB IX).

Student*innen mit Behinderungen erfahren aufgrund einer oder mehrerer gesundheitlicher Beeinträchtigungen Studienerschwernisse im Studienalltag. In der 21. Sozialerhebung aus dem Jahr 2016 geben 11% der Student*innen an, eine oder mehrere gesundheitliche Beeinträchtigungen zu haben, die sich erschwerend auf das Studium auswirken (etwa 264.000 Student*innen).

Gesundheitliche Beeinträchtigungen können dabei sein:

  • Mobilitätsbeeinträchtigung
  • Sehbeeinträchtigungen
  • Hörbeeinträchtigungen
  • Sprechbeeinträchtigungen
  • Psychische Erkrankungen
  • Chronische Erkrankungen
  • Legasthenie und andere Teilleistungsstörungen

Die Aufzählung ist nicht abschließend. Vielmehr zählen alle gesundheitlichen Beeinträchtigungen dazu, die sich erschwerend auf das Studium auswirken.

Chronische Krankheiten als länger andauernde Erkrankungen oder Erkrankungen mit episodischem Verlauf, die sich erschwerend auf den Studienalltag auswirken, sind als Behinderung einzustufen. Dementsprechend betreffen nachfolgende Informationen auch Student*innen mit studienerschwerenden chronischen Erkrankungen.

Rechtliche Regelungen, welche die Hochschulen dazu verpflichten, Studierenden mit Behinderungen ein Studium ohne Benachteiligungen zu ermöglichen, finden sich auf verschiedenen Ebenen. So heißt es im Landeshochschulgesetz:

 „Die Hochschulen […] tragen dafür Sorge, dass Studierende mit Behinderung oder einer chronischen Erkrankung in ihrem Studium nicht benachteiligt werden und die Angebote der Hochschule möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können; sie bestellen hierfür eine Beauftragte oder einen Beauftragten, deren oder dessen Aufgaben in der Grundordnung geregelt werden.“ (§2 Abs. 3 LHG)

Auch im Hochschulrahmengesetz ist eine entsprechende Regelung zu finden (vgl. § 2 Abs. 4 HRG). Auf internationaler Ebene findet sich die Verpflichtung zur Umsetzung eines inklusiven Hochschulsystems in der UN-Behindertenrechtskonvention. Dort heißt es:

„Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderem Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung, Berufsausbildung, Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen haben. Zu diesem Zweck stellen die Vertragsstaaten sicher, dass für Menschen mit Behinderungen angemessene Vorkehrungen getroffen werden.“ (Art. 24 Abs. 5 UN-BRK).

Rund 16 % der Student*innen studieren mit einer studienerschwerenden Beeinträchtigung.  

Hochschulen sind verpflichtet, dass Student*innen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung ohne Diskriminierung und gleichberechtigt die Angebote der Hochschule wahrnehmen können. 

Zur Orientierung und als Gestaltungshilfe für eine inklusive Lehre und Prüfungen finden Sie hier weitere Informationen und Beispiele.

FAQ vor dem Studium

Vor der Aufnahme eines Studiums gibt es verschiedene Möglichkeiten der Beratung. Wenn Sie unsicher sind, was genau Sie studieren möchten, können Sie sich an die Zentrale Studienberatung wenden. Bei Bedarf kann auch die Beauftragte für die Belange von Studierenden mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen, Frau Prof. Dr. Schröttle, hinzugezogen werden.

Wissen Sie bereits, was Sie studieren möchten, können Sie sich direkt an die Fachstudienberatung des jeweiligen Studiengangs wenden.

Soziale Arbeit und Teilhabe
Studiendekanin und Beauftragte für die Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen

Grundsätzlich müssen Sie auch mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung die gleichen Voraussetzungen der Hochschulzugangsberechtigung wie alle anderen Bewerber*innen erfüllen. Sie müssen dementsprechend auch eine geeignete Hochschulreife nachweisen.

Dennoch gibt es Ausgleichsfunktionen bestehender Regelungen, um Chancengleichheit für Studieninteressierte mit Behinderungen oder chronischer Erkrankung zu erreichen und Benachteiligungen bei Zugangsvoraussetzungen auszugleichen. Hierbei gibt es folgende Möglichkeiten an Sonderanträgen:

  • Härtequote
  • Nachteilsausgleich im Rahmen der Wartezeitquote oder zur Verbesserung der Durchschnittsnote

Bei Fragen können Sie sich gerne an das Zulassungsamt wenden.

Weitere Informationen finden Sie hier: 

FAQ während des Studiums

Während des Studiums können Sie sich mit verschiedenen Belangen an die Zentrale Studienberatung wenden. Bei Bedarf können Sie auch die Beauftragte für die Belange von Studierenden mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen, Frau Prof. Dr. Schröttle, hinzuziehen.

Soziale Arbeit und Teilhabe
Studiendekanin und Beauftragte für die Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen

Mit Behinderung oder einer chronischen Erkrankung kann es passieren, dass Sie Ihren Studienalltag nicht so gestalten können, wie es der Studienverlauf vorsieht. Da Sie im alltäglichen Leben mit zusätzlichen Barrieren konfrontiert sind, welche Ihre Zeit und Energie binden, führt eine fehlende Flexibilisierung des Studienalltags dabei häufig zu Hürden und Benachteiligungen.

Um Ihr Studium erfolgreich bewältigen zu können und Chancengleichheit herzustellen, gibt es daher Nachteilsausgleiche im Studienalltag. Diese sollen Barrieren in der Organisation und Durchführung des Studiums abbauen. Nachteilsausgleiche im Studienalltag werden individuell gestaltet und können daher sehr unterschiedlich sein, z.B.

  • Einsatz technischer Hilfsmittel
  • Assistenz beim Vorlesen, Schreiben, Gebäudewechsel etc.
  • Individuelle Gestaltung des Studienablaufs.

Bei Fragen zur Ausgestaltung von Nachteilsausgleichen im Studienalltag können Sie sich an die Zentrale Studienberatung wenden. Bei Bedarf können Sie auch die Beauftragte für die Belange von Studierenden mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen, Frau Prof. Dr. Schröttle, hinzuziehen.

Weitere Informationen sowie Beispiele finden Sie in den angehängten Merkblättern:  

Soziale Arbeit und Teilhabe
Studiendekanin und Beauftragte für die Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen

Können Sie aufgrund Ihrer studienerschwerenden Beeinträchtigung die Studienleistungen nicht im Rahmen der vorgesehenen Studienplanung erbringen, gibt es die Möglichkeit des individuellen Studienplans.

Vor dem Beantragen eines individuellen Studienablaufplans ist es sinnvoll, sich persönlich beraten zu lassen. Sie können sich hierfür an die Zentrale Studienberatung oder das Prüfungsamt wenden.

Weitere Informationen zum individuellen Studienablauf finden Sie in der aktuellen Studien- und Prüfungsordnung und hier: 

Nachteilsausgleiche sollen Chancengleichheit im Studium herstellen. Nachteilsausgleiche müssen ein gleichwertiger Nachweis der Prüfungsleistung sein. Sie unterscheiden sich nicht im Ziel, sondern in der Form der Prüfungsleistung.

Student*innen mit Behinderungen oder chronischer Erkrankung haben bei Erfüllen der Voraussetzungen einen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich, jedoch nicht auf eine bestimmte Form des Nachteilsausgleichs. Die Entscheidungen im Hinblick auf Nachteilsausgleiche sind Einzelfallentscheidungen und orientieren sich am konkreten Fall und der jeweiligen Situation. Daher kann die Ausgestaltung der Nachteilsausgleiche sehr unterschiedlich sein. Möglich sind, z.B.

  • Verlängerung der Prüfungszeit
  • Mündliche statt schriftlicher Prüfung
  • Gebärdendolmetscher für mündliche Prüfungen.

Vor dem Beantragen eines Nachteilsausgleichs bei Studien- und Prüfungsleistungen ist es sinnvoll, sich persönlich beraten zu lassen. Sie können sich hierfür an die Zentrale Studienberatung oder das Prüfungsamt wenden. Weitere Informationen finden sie in der aktuellen Studien- und Prüfungsordnung und hier:

Nicht alle Gebäude der Hochschule Ravensburg-Weingarten sind barrierefrei zugänglich. Im Campusplan finden Sie Informationen zu einzelnen Aspekten der baulichen Barrierefreiheit.

Einige Gebäude der Hochschule Ravensburg-Weingarten verfügen über Aufzüge sowie barrierefreie Toiletten. Zu beachten ist jedoch, dass nicht alle Gebäude mit Türöffnern ausgestattet sind. Zudem sind keine Leitsysteme oder Induktionsschleifen in den Gebäuden verfügbar.

Wir empfehlen, vor der Aufnahme des Studiums, sich mit den baulichen Gegebenheiten des Campus vor Ort vertraut zu machen. Bei Fragen sowie Beratungsbedarf dürfen Sie sich gerne an die Beauftragte für die Belange von Studierenden mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen, Frau Prof. Dr. Schröttle, wenden.

Soziale Arbeit und Teilhabe
Studiendekanin und Beauftragte für die Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen

Hier haben Sie die Möglichkeit, sich mit anderen Betroffenen auszutauschen, sich gegenseitig zu stärken und Tipps zur Bewältigung des Alltags und des Studienalltags zu erhalten.

Die Gruppe trifft sich jeden Montag ab 19:00 Uhr. 

Interessierte melden sich bitte per E-Mail unter: selbsthilfe-wgt@web.de. Der Treffpunkt wird Ihnen dann mitgeteilt.

Für Student*innen mit Autismus-Spektrum-Störung bieten wir ein spezialisiertes Peer Mentoring Programm an. 

Weitere Informationen dazu finden Sie hier:

Klinische & Gesundheitspsychologie, Quantitative Methoden, Beratungs-, Entwicklungs-, Neuropsychologie
Studiendekanin Angewandte Psychologie (Bachelor) & Mitglied des Hochschulrates

Haben Sie eine Behinderung oder chronische Erkrankung, können Sie ebenso wie alle anderen Student*innen Auslandsaufenthalte während ihres Studiums absolvieren. Student*innen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 30, die für ein Studium oder Praktikum im europäischen Ausland über Erasmus+ gefördert werden, können zusätzliche Fördermittel beantragen. Weiterführende Informationen erhalten Sie beim DAAD sowie im International Office der RWU.

Finanzierung des Lebensunterhalts:

Für die Finanzierung des Lebensunterhalts haben Student*innen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung grundsätzlich die gleichen Möglichkeiten wie Student*innen ohne Beeinträchtigung. Im BAföG gibt es die Möglichkeit beeinträchtigungsbedingte Bedarfe zu berücksichtigen. Zudem können in Ausnahmefällen zusätzliche Leistungen im Rahmen des SGB II oder SGB XII greifen. Auch beim Kindergeld gibt es die Möglichkeit, aufgrund einer Behinderung die Leistungen über das 25. Lebensjahr hinaus zu beziehen. Student*innen mit Behinderungen können außerdem gegebenenfalls während des Studiums Erwerbsminderungsrente beziehen.

Weitere Informationen finden Sie hier oder im Handbuch „Studium und Behinderung“ des Deutschen Studentenwerks sowie auf der Website der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung des Deutschen Studentenwerks.

 

Finanzierung behinderungsbedingter Mehrbedarfe:

Im Rahmen des BAföG sind Zuschläge für behinderungsbedingte Mehrbedarfe nicht vorgesehen. Behinderungsbedingte Mehrbedarfe können gegebenenfalls über Sozialleistungen nach dem SGB II oder SGB XII finanziert werden. Dabei können sowohl ausbildungsgeprägte als auch nicht-ausbildungsgeprägte Mehrbedarfe von Bedeutung sein.

Bei der Prüfung der individuellen Leistungsansprüche empfehlen wir, den jeweiligen Kostenträger zu kontaktieren und sich individuell beraten zu lassen. Außerdem können Sie sich an die Zentrale Studienberatung wenden.

Weiterführende Informationen finden Sie im Handbuch „Studium und Behinderung“ des Deutschen Studentenwerks sowie auf der Website der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung des Deutschen Studentenwerks.

 

Stipendien:

Zudem gibt es weitere Stipendienprogramme, die gezielt Student*innen mit Behinderungen oder chronischer Erkrankung fördern, wie beispielsweise:

  • Aktion Luftsprung: Gefördert werden Student*innen mit der Erbkrankheit Mukoviszidose, entzündlichen Darmerkrankungen (insbesondere Morbus Crohn), Rheumatoide Arthritis, Multiple Sklerose oder junge Menschen mit ähnlich verlaufenden chronischen Erkrankungen
  • Stiftung Darmerkrankungen: Das Förderprogramm der Stiftung Darmerkrankungen richtet sich aus­schließlich an junge Men­schen mit Morbus Crohn und Colitis ulcerosa
  • Elfriede-Breitsameter-Stiftung: Förderung von Personen, die an Multipler Sklerose oder Poliomyelitis erkrankt sind und ein geringes Einkommen haben
  • Deutsche AIDS-Stiftung: Individuelle Hilfe für HIV-positive Menschen in materieller Notlage

 

Studiengebühren:

Bei der Zweitstudiengebühr sind Student*innen mit erheblicher studienerschwerender Behinderung befreit. Von der Studiengebühr sind auch internationale Student*innen mit erheblicher studienerschwerender Behinderung befreit. Weitere Informationen finden Sie hier:

Allgemeine Informationen zum Thema Wohnen in Weingarten finden Sie hier.

 Das Studentenwerk Weiße Rose bietet in folgenden Wohnheimen barrierefreie Zimmer an:

  • Briachstraße 2, 88250 Weingarten
  • Henri-Dunant-Straße 6, 88213 Ravensburg

Die Bewerbung läuft wie für die anderen Bewerber*innen über unser Online-Formular. Besteht Bedarf an einem barrierefreien Zimmer, empfiehlt es sich, vorab telefonisch Kontakt mit dem Studentenwerk Weiße Rose aufzunehmen.

FAQ zum Ende des Studiums

Der Career Service unterstützt Sie bei Fragen rund um das Thema der Jobsuche und bildet die Schnittstelle zwischen Hochschule und Unternehmen. Der Career Service bietet Ihnen sowohl Beratung als auch Seminare zum Berufseinstieg an. Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Die Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) des Deutschen Studentenwerks bietet jährlich ein viertägiges Seminar für Student*innen und Absolvent*innen mit Behinderungen an, um diese auf den Berufseinstieg vorzubereiten. Weiterführende Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage der IBS.

Neben allgemeinen Jobportalen können Sie sich auch auf speziellen Plattformen für Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung bewerben. Diese bieten nicht nur Stellenangebote, sondern auch Informationen, Netzwerke und Unterstützung, um einen barrierefreien Einstieg ins Berufsleben zu erleichtern:

Externe Beratungsstellen

Sozialberatung/Beratung für Studierende mit Behinderungen
Marlies Piper

Tel.: +49-7531-9782-211
E-Mail: sozialberatung@seezeit.com 

Weitere Informationen zur Sozialberatung und zum Thema Studieren mit Behinderung.

 

Psychotherapeutische Beratungsstelle, Außenstelle Weingarten
Judith King

Tel.: +49-7531-9782-233
E-Mail: judith.king@seezeit.com 

Weitere Informationen zur Psychotherapeutischen Beratung der Seezeit. 

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Weingarten
Schützenstraße 5
88250 Weingarten 
Tel.: +49-751-7910-3449 oder +49-751-7910-3451

 

Stadt Weingarten
Doris Konya

Zeppelinstraße 3-5
88250 Weingarten 
Tel.: +49-751-4051-77 
E-Mail: d.konya@weingarten-online.de

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen
Schubertstraße 1
88214 Ravensburg
E-Mail: info@eutb-rv-sig.de 

Homepage der EUTB

 

Landratsamt Ravensburg
Hilfe für Menschen mit Behinderungen
Gartenstraße 107
88212 Ravensburg 
Tel.: +49-751-8533-49 oder +49-751-8533-58
E-Mail: si@rv.de

 

Mobilitätszentrale Ravensburg
Bahnhofsplatz 5
88214 Ravensburg 

Bodo Serviceportal

Glossar

Akute Erkrankungen sind kurzfristig auftretende Erkrankung mit relativ kurzer Dauer. Bei einer akuten Erkrankung kann gegebenenfalls ein Antrag auf Nachteilsausgleich bei Studien- und Prüfungsleistungen gestellt werden, soweit dies zur Herstellung von Chancengleichheit erforderlich ist. Über die Art der Gewährung entscheidet der Zentrale Prüfungsausschuss.

Barrierefreiheit meint die Zugänglichkeit zu Gebäuden, Informationen, etc. ohne fremde Hilfe. Barrierefreiheit ist mehrdimensional zu verstehen.

Der Grad der Behinderung (GdB) beschreibt die Schwere einer Behinderung im Hinblick auf deren Auswirkung. Der GdB kann zwischen 20 und 100 liegen und ist in 10er-Schritten gestaffelt. Ab einem Grad der Behinderung von 50 gelten Menschen mit Behinderungen als schwerbehindert. Der Grad der Behinderung wird auf Antrag auf Grundlage eines ärztlichen Gutachtens vom Versorgungsamt festgestellt. Das Versorgungsamt stellt dann entsprechend den sogenannten (Schwer-) Behindertenausweis aus.

Die Härtequote ist ein Instrument, das in Einzelfällen die Zulassung zum Studium ermöglicht, wenn eine Absage des Studienplatzes mit einer besonderen Härte verbunden wäre. Studienerschwerende Beeinträchtigungen können einen Härtefallgrund darstellen.

Nachteilsausgleiche sind ein Instrument, um Chancengleichheit im Studium herzustellen und beeinträchtigungsbedingte Benachteiligungen auszugleichen. Nachteilsausgleiche können sowohl bei der Zulassung zum Studium als auch während des Studiums von Bedeutung sein.

Die UN-Behindertenrechtskonvention (oder auch Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen) konkretisiert die bereits bestehenden Menschenrechte für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen. Deutschland ist seit März 2009 zur Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet.

Weiterführende Inhalte

Autismus-Spektrum-Störung (ASS)
Hände Unterstützung

Studieren mit Autismus-Spektrum-Störung (ASS)

Der Weg ins Studium ist ein bedeutender Schritt und mit einer Autismus-Spektrum-Störung mit ganz eigenen Herausforderungen verbunden. Reizüberflutung, soziale Unsicherheiten oder Schwierigkeiten in der Selbstorganisation können das Studium zusätzlich erschweren. Gleichzeitig bringen Student*innen mit ASS häufig besondere Fähigkeiten mit, zum Beispiel ein hohes Maß an Detailgenauigkeit, Ausdauer oder ein ausgeprägtes Spezialinteresse.

Unsicher, ob Sie von unserem Unterstützungsangebot profitieren können? Die folgenden Aussagen helfen Ihnen dabei, das besser einzuschätzen:

  • Es fällt mir schwer, umfangreiche Arbeitsaufträge in Teilziele zu strukturieren und der Reihe nach abzuarbeiten.
  • Ich kann generell schlecht Dinge planen und Konsequenzen vorhersehen.
  • Ich habe Angst davor mündliche Präsentationen halten zu müssen.
  • Ich habe Probleme mich in ungewohnter Umgebung und/oder großen Räumen (Hörsäle!) zu konzentrieren.
  • Es fällt mir schwer gleichzeitig zuzuhören und Mitschriften anzufertigen.
  • Ich lasse mich leicht von externen Reizen ablenken.
  • Ich kann aus der Mimik und Gestik anderer deren Absichten und Stimmungen nicht erkennen.
  • Es ist für mich sehr anstrengend mit anderen in Kontakt zu kommen oder mich einer Gruppe anzuschließen - Ich weiß in sozialen Situationen oft nicht wie ich mich verhalten soll.
  • Ich kann mir schlecht Hilfe holen - Ich weiß nicht an wen ich mich wenden soll.

Wenn Sie mehrere dieser Aussagen mit „Ja“ beantworten können, aber dennoch bei uns studieren möchten, dann sollten Sie unser spezialisiertes Peer Mentoring Programm in Anspruch nehmen, das genau auf diese Situationen zugeschnitten ist.

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Kontakt & Personen

Beauftragter für die familiengerechte Hochschule

Erziehungswissenschaft, Berufspädagogik.
Senatsbeauftragter für Hochschuldidaktik, Leitung DRK-First Responder der RWU und PH, Südamerika-Beauftragter.

Ansprechpartnerin für Studierende mit Familienaufgaben

Referentin für Gleichstellung

Gleichstellungsbeauftragter

Kunststofftechnik, Smart Materials und Bionik
Studiendekan Fahrzeugtechnik PLUS Lehramt (Bachelor), Gleichstellungsbeauftragter der RWU

Beauftragte für die Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen

Soziale Arbeit und Teilhabe
Studiendekanin und Beauftragte für die Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen

Verantwortliche für das Peer-Mentoring-Programm für Studierende mit Autismus-Spektrum-Störung

Klinische & Gesundheitspsychologie, Quantitative Methoden, Beratungs-, Entwicklungs-, Neuropsychologie
Studiendekanin Angewandte Psychologie (Bachelor) & Mitglied des Hochschulrates

Ansprechpartnerin für Antidiskriminierung

Sozialwirtschaft und Sozialpolitik
Studiendekanin Angewandte Gesundheitswissenschaft (Master)

Zentrale Studienberatung

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