Finanzielle Unterstützung
Wie lassen sich die Kosten reduzieren?
Vielleicht haben Sie das Glück, dass Ihre Eltern oder andere Verwandte Sie bei den monatlichen Kosten unterstützen. Wenn das nicht möglich ist, gibt es verschiedene Möglichkeiten finanzieller Unterstützung. Über BAföG haben Sie oftmals die Gelegenheit, unabhängig von Ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung oder ein Studium aufzunehmen. Auch Stipendien können eine zusätzliche Unterstützung bieten.
Sie können Ihre Kosten aber auch gering halten, indem Sie wie viele andere Student*innen zusammen in Wohngemeinschaften oder studentischen Wohnheimen leben. Für Lehrmaterialien können Sie sparen, indem Sie Bücher und Fachliteratur in unserer Bibliothek ausleihen.
Studienfinanzierung mit BAföG
BAföG steht für das Berufsausbildungsförderungsgesetz und ist eine staatliche Sozialleistung, die es jedem ermöglichen soll, unabhängig der sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren. Die Förderung wird jeweils zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt.
- Die Ausbildungsförderung wird frühestens zu Beginn der Ausbildung gewährt, spätestens mit Beginn des Monats, in dem der Antrag gestellt wird.
- Die Förderungshöchstdauer orientiert sich an der Regelstudienzeit des jeweiligen Studiengangs.
- Student*innen mit Kind erhalten einen Betreuungszuschlag.
- Die Förderung wird auch während Praxis- und Auslandssemestern fortgezahlt; je nach Land werden beim Auslands-BAföG auch Zuschläge und Reisekostenzuschüsse gewährt.
Ausführliche Informationen zum BAföG stehen auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung BAföG.
FAQ BAföG
Wie finde ich ein Stipendium?
Es gibt zahlreiche Stipendien, auf die sich Student*innen bewerben können, einige Stipendien sind nur bestimmten Fachrichtung vorbehalten oder Student*innen mit besonderen Anforderungen zur Verfügung, viele richten sich an alle Student*innen unabhängig ihres Studienfachs.
Wir können folgende Internetseiten empfehlen:
Spezielle Förderprogramme
Deutschlandstipendium
Seit 2011 vergibt das Bundesministerium für Bildung und Forschung Deutschlandstipendien für begabte Student*innen in Kooperation mit privaten Förderern. Allgemeine Informationen finden Sie unter https://www.deutschlandstipendium.de/
Fristen und Modalitäten für die Bewerbung um ein Deutschlandstipendium an der RWU finden Sie in den FAQ.
Initiative ArbeiterKind
Die Initiative ArbeiterKind.de unterstützt Schüler*innen nicht-akademischer Herkunft auf ihrem Weg zum erfolgreichen Studienabschluss.
Nähere Infos: www.arbeiterkind.de
SOROPTIMIST Ravensburg-Weingarten
Soroptimist International ist die weltweit größte internationale Organisation berufstätiger Frauen. Der Club Ravensburg-Weingarten vergibt jährlich ein Stipendium an eine Studentin in technischen oder naturwissenschaftlichen Disziplinen.
Nähere Infos: https://www.soroptimist-ravensburg-weingarten.de/
FAQ Stipendien
Downloads
- Ausschreibung Soroptimist Stipendium 2025 (PDF, 125.24 KB)Ausschreibung für das Soroptimist Stipendium 2025
Weiterführende Inhalte
Praktika & Nebenjobs
Studium & Arbeiten
Ein Studium kostet Geld. Nicht immer lassen sich die Kosten über BAföG, Stipendien oder Studienkredite decken. Ob Nebenjob oder Werkstudentenstelle: Viele Student*innen jobben neben dem Studium. Das bringt nicht nur Geld in die Kasse, sondern ermöglicht es auch, Berufserfahrung zu sammeln.
Welche Portale gibt es speziell für Student*innen der RWU?
- Jobbörse Seezeit des Studierendenwerks Seezeit
- Jobteaser
Weitere beliebte Plattformen für Student*innen:
In der Region gibt es zahlreiche Firmen und Unternehmen, die regelmäßig Praktika, Abschlussarbeiten sowie Werkstudentenstellen ausschreiben. Es lohnt sich, direkt in den Stellenanzeigen der Unternehmen nachzuschauen.
FAQ Praktika & Nebenjobs
Versicherung
Krankenversicherung
Für die Einschreibung wird ein Krankenversicherungsnachweis benötigt. Student*innen, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland eingeschrieben sind, unterliegen der Versicherungspflicht.
Für die Einschreibung meldet die Krankenkasse den Versicherungsstatus elektronisch an die Hochschule (Meldung M10). Bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach dieser Meldung.
Privat Krankenversicherte benötigen eine Bescheinigung über die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Diese wird von den gesetzlichen Krankenkassen elektronisch an die Hochschule übermittelt (Meldung M10). Bitte wenden Sie sich dafür an eine gesetzliche Krankenkasse.
Absendenummer der Hochschule Ravensburg-Weingarten: H0002749 (zur Angabe bei der Krankenkasse)
Studentische Krankenversicherung
Bis einschließlich dem 25. Lebensjahr können Student*innen bei den gesetzlich versicherten Eltern oder der Ehepartner*in mitversichert werden. Somit müssen keine eigenen Beiträge an die Krankenkasse entrichtet werden. Die gesetzliche Krankenkasse meldet den Versicherungsstatus elektronisch (M10) an die Hochschule.
Kommt eine Familienversicherung nicht in Betracht, ist es möglich, sich bis zum 30. Lebensjahr studentisch krankenversichern zu lassen. Die gesetzliche Krankenkasse meldet den Versicherungsstatus elektronisch (M10) an die Hochschule.
Nach dem 30. Lebensjahr ist eine studentische Krankenversicherung nicht mehr möglich. Die Versicherung ist nun entweder freiwillig oder privat. Zu beachten ist, dass die Beiträge zur Versicherung höher ausfallen. Die gesetzliche Krankenkasse meldet den Versicherungsstatus elektronisch (M10) an die Hochschule.
Bei Unterbrechung des Studiums und nach dem Studium
Wenn Sie das Studium unterbrechen, beispielsweise um ein Praxissemester zu absolvieren, kann sich Ihr Versicherungsstatus ändern. Dadurch ändern sich auch die Beitragssätze. Zur Klärung Ihres Versicherungsstatus können Sie sich bei Ihrer Krankenkasse informieren.
Die Krankenversicherungsverhältnisse verändern sich auch, sobald der Studierendenstatus nicht mehr besteht. Im Falle einer Exmatrikulation werden die gesetzlichen Krankenkassen automatisch von der Hochschule darüber informiert. Bei privaten Krankenkassen müssen Sie dies selbst übernehmen. Es ist möglich, dass nach der Exmatrikulation höhere Beiträge für Ihre Krankenversicherung gezahlt werden müssen oder der Anspruch auf Familienversicherung verfällt.
Bei Fragen hierzu bitten wir Sie sich an Ihre Krankenkasse zu wenden.