BAföG & Scholarships
Financing your studies with BAföG
BAföG stands for Berufsausbildungsförderungsgesetz (Vocational Training Assistance Act) and is a state social benefit intended to enable everyone to complete an education, regardless of their social and economic situation,. Half of the funding is granted as a grant and the remaining half is granted as an interest-free loan.
- The training grant is granted, earliest, at the beginning of the training or, at the latest, at the beginning of the month in which the application is submitted.
- The maximum funding period is based on the standard period of study of the respective degree program.
- Students with children receive a childcare supplement.
- The funding grant also continues during practical semesters and semesters abroad; depending on the country, supplements and travel allowances which are also granted for BAföG abroad.
Detailed information on BAföG can be found on the website of the Federal Ministry of Education and Research BAföG.
FAQ BAföG
How do I find a scholarship?
Some scholarships are available to students in a specific subject area or students with special requirements, many are aimed at all students regardless of their subject.
We can recommend the following websites where one can apply for a scholarship:
Spezielle Förderprogramme
Deutschlandstipendium
Seit 2011 vergibt das Bundesministerium für Bildung und Forschung Deutschlandstipendien für begabte Student*innen in Kooperation mit privaten Förderern. Allgemeine Informationen finden Sie unter https://www.deutschlandstipendium.de/
Fristen und Modalitäten für die Bewerbung um ein Deutschlandstipendium an der RWU finden Sie in den FAQ.
Initiative ArbeiterKind
Die Initiative ArbeiterKind.de unterstützt Schüler*innen nicht-akademischer Herkunft auf ihrem Weg zum erfolgreichen Studienabschluss.
Nähere Infos: www.arbeiterkind.de
SOROPTIMIST Ravensburg-Weingarten
Soroptimist International ist die weltweit größte internationale Organisation berufstätiger Frauen. Der Club Ravensburg-Weingarten vergibt jährlich ein Stipendium an eine Studentin in technischen oder naturwissenschaftlichen Disziplinen.
Nähere Infos: https://www.soroptimist-ravensburg-weingarten.de/
Scholarships
Downloads
- Ausschreibung Soroptimist Stipendium 2025 (PDF, 125.24 KB)Ausschreibung für das Soroptimist Stipendium 2025
Internships & working student jobs
Study & Work
Studying costs money, the costs cannot always be covered by a BAföG, scholarships or student loans. Many students work while studying, whether it is a part-time job or a working student position. This not only brings in money, but also makes it possible to gain professional experience.
Which portals are specifically available for RWU students?
- Seezeit Job Exchange of the Seezeit Student Union
- Jobteaser
Other popular platforms are:
There are numerous companies and businesses in the region that regularly advertise internships, final theses studies and working student positions. It is worth looking directly at the companies' job advertisements.
Versicherung
Krankenversicherung
Für die Einschreibung wird ein Krankenversicherungsnachweis benötigt. Student*innen, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland eingeschrieben sind, unterliegen der Versicherungspflicht.
Für die Einschreibung meldet die Krankenkasse den Versicherungsstatus elektronisch an die Hochschule (Meldung M10). Bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach dieser Meldung.
Privat Krankenversicherte benötigen eine Bescheinigung über die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Diese wird von den gesetzlichen Krankenkassen elektronisch an die Hochschule übermittelt (Meldung M10). Bitte wenden Sie sich dafür an eine gesetzliche Krankenkasse.
Absendenummer der Hochschule Ravensburg-Weingarten: H0002749 (zur Angabe bei der Krankenkasse)
Studentische Krankenversicherung
Bis einschließlich dem 25. Lebensjahr können Student*innen bei den gesetzlich versicherten Eltern oder der Ehepartner*in mitversichert werden. Somit müssen keine eigenen Beiträge an die Krankenkasse entrichtet werden. Die gesetzliche Krankenkasse meldet den Versicherungsstatus elektronisch (M10) an die Hochschule.
Kommt eine Familienversicherung nicht in Betracht, ist es möglich, sich bis zum 30. Lebensjahr studentisch krankenversichern zu lassen. Die gesetzliche Krankenkasse meldet den Versicherungsstatus elektronisch (M10) an die Hochschule.
Nach dem 30. Lebensjahr ist eine studentische Krankenversicherung nicht mehr möglich. Die Versicherung ist nun entweder freiwillig oder privat. Zu beachten ist, dass die Beiträge zur Versicherung höher ausfallen. Die gesetzliche Krankenkasse meldet den Versicherungsstatus elektronisch (M10) an die Hochschule.
Bei Unterbrechung des Studiums und nach dem Studium
Wenn Sie das Studium unterbrechen, beispielsweise um ein Praxissemester zu absolvieren, kann sich Ihr Versicherungsstatus ändern. Dadurch ändern sich auch die Beitragssätze. Zur Klärung Ihres Versicherungsstatus können Sie sich bei Ihrer Krankenkasse informieren.
Die Krankenversicherungsverhältnisse verändern sich auch, sobald der Studierendenstatus nicht mehr besteht. Im Falle einer Exmatrikulation werden die gesetzlichen Krankenkassen automatisch von der Hochschule darüber informiert. Bei privaten Krankenkassen müssen Sie dies selbst übernehmen. Es ist möglich, dass nach der Exmatrikulation höhere Beiträge für Ihre Krankenversicherung gezahlt werden müssen oder der Anspruch auf Familienversicherung verfällt.
Bei Fragen hierzu bitten wir Sie sich an Ihre Krankenkasse zu wenden.