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Studierenden-Service (Zulassungsamt & Prüfungsamt)

Studienorganisation

Rund um die Studienorganisation

Der Studierenden-Service, bestehend aus dem Zulassungs- und dem Prüfungsamt, befindet sich im Hauptgebäude im Raum H 022 und ist das ganze Jahr über geöffnet, also auch in den Semesterferien. Sollte der Studierenden-Service einmal geschlossen haben, sind die Mitarbeitenden bei wichtigen Angelegenheiten trotzdem per Telefon und E-Mail erreichbar.

Der Studierenden-Service ist für Fragen rund um die Studienorganisation zuständig:

  • Bewerbung
  • Immatrikulation
  • Rückmeldung
  • Beurlaubung
  • Exmatrikulation
  • Prüfungen
  • Anerkennungen von Leistungen
  • Rückfragen zum Bafög. 

Die genauen Aufgabenschwerpunkte finden Sie in den nächsten Reitern. 
Bei Fragen zum Stundenplan oder einzelnen Kursen, dürfen Sie sich gerne an das zuständige Fakultäts-Sekretariat wenden. Bei Fragen rund um das Thema Jobsuche oder Job-Bewerbung dürfen Sie sich als Studierende*r gerne an unseren Career-Service wenden.

Im folgenden finden Sie FAQ zur Studienorganisation. Weitere Antworten auf die häufigsten Fragen vor dem Studium haben wir in unseren FAQfür Sie zusammengestellt. Einen Überblick über häufige Fragen im Studium finden Sie hier.

Nach den FAQ finden Sie alle gängigen Anträge und Formulare des Zulassungs- und Prüfungsamts. Die Zulassungssatzungen sind unter dem Reiter Zulassungsamt zu finden, die Studien- und Prüfungsordnungen unter Prüfungsamt.

FAQ Studienorganisation

Neben den Terminen im Website-Kalender finden Sie die Eckdaten für jedes Semester im Semesterplan:

Aus dem Studienplan jedes Studiengangs geht genau hervor, wann die Theorie-- und die Praxisphasen innerhalb des Studiums stattfinden. Einen Stundenplan für jedes Semester erhalten Sie rechtzeitig vor Vorlesungsbeginn über das LSF.

Klicken Sie um den Studenplan abzurufen im LSF auf: Veranstaltungen -> Studiengangpläne -> wählen Sie den Studiengang aus -> tragen Sie einen Wert bei von und bis Semester ein  (z. B. 1 bis 1 für das erste Semester) -> nun erhalten Sie eine Wochenansicht und können sich den Plan für jede Woche ansehen.

Die Lehrveranstaltungen beginnen frühestens um 8 Uhr und enden spätestens um 19:15 Uhr. Es kann im Stundenplan aber durchaus auch mal Tage geben, an denen keine Lehrveranstaltungen stattfinden. Diese sind zum Selbststudium gedacht.

Zur Fortsetzung Ihres Studiums melden Sie sich für jedes neue Semester vor Semesterbeginn im Rückmeldezeitraum zurück. Somit erhalten Sie sich Ihren Studierenden-Status und bleiben im nächsten Semester immatrikuliert. Sie werden jedes Semester per Mail an Ihre Hochschul-Email-Adresse über den Rückmeldezeitraum informiert. Daneben finden Sie den Rückmeldezeitraum unter Termine.

Die Rechnung für die Rückmeldung finden Sie in myCampus-dem Hochschulportal der RWU. Nun überweisen Sie den Semesterbeitrag. Auch die Bezahlung für eine eventuell anfallende Studiengebühr ist Voraussetzung für die Rückmeldung. Die Fristen für die Bezahlung der Studiengebühren können allerdings von der Rückmeldefrist abweichen. Sie finden die genauen Angaben in Ihrem Gebührenbescheid.

Sie können sich direkt online über myCampus zurückmelden. Bitte beachten Sie den ofiziellen Rückmeldezeitraum, da bei einer verspäteten Rückmeldung eine Säumnisgebühr von 14,00 EUR fällig ist.

Allgemeine Informationen zur Beantragung eines Urlaubssemester finden Sie in der Satzung der RWU Hochschule Ravensburg-Weingarten über die Immatrikulation, Rückmeldung, Beurlaubung und Exmatrikulation. Die aktuelle Fassung finden Sie auf der Seite des Studierenden Service im Bereich Zulassungsamt.

Bitte stellen Sie den vollständigen Antrag auf Beurlaubung möglichst vor dem betreffenden Semester und vor Beginn der Vorlesungszeit online über myCampus-das Hochschulportal der RWU. Die erforderlichen Nachweise für die Begründung des Antrags müssen mit der Antragstellung hochgeladen werden.

Hinweis: Eine Beurlaubung im ersten Fachsemester ist in der Regel nicht zulässig (hiervon ausgenommen sind lediglich o.g. familiäre Gründe). Zudem sollte eine Beurlaubung zwei Semester nicht übersteigen. Bitte bedenken Sie, dass Sie während eines Urlaubssemesters weder Lehrveranstaltungen besuchen noch Studien- und Prüfungsleistungen erbringen dürfen (hiervon ausgenommen sind lediglich o.g. familiäre Gründe).

Studierende können bei vorliegen eines wichtigen Grundes ein Urlaubssemester beantragen.

Wichtige Gründe sind u.a.:

  • familiäre Aspekte (Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit, Pflegezeit)
  • länger andauernde Krankheit
  • Auslandsaufenthalt (Semester oder Praktikum)
  • freiwilliges Praktikum das dem Studienziel dient
  • FSJ, BFD, o.ä. 

Finanzielle oder wirtschaftliche Gründe werden nicht anerkannt!

Auf den Seiten des International Office finden Sie Informationen und Kontakte zum Studium im Ausland.

Das praktische Studiensemester ist in jedem Bachelorstudiengang verpflichtend und findet in einem der Studiensemester statt. Es umfasst ein ganzes Semester (ein halbes Jahr) oder anders gesagt 95 Präsenztage. Absolviert wird es in einer Einrichtung oder Firma, die Ihr Berufsfeld betrifft.

Alle nötigen Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Prüfungsamts in der allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (SPO) unter §5 Verpflichtendes Praktisches Studiensemester. Bitte prüfen Sie auch, ob in der Prüfungsordnung Ihres Studiengangs zusätzliche Voraussetzungen oder Richtlinien für das praktische Studiensemester gelten.

Auf der Seite Ihres Studiengangs finden Sie außerdem unter "Kontakt und Personen" Ihren Ansprechpartner des Praxisamts.

Alle Studierende aus allen Studiengängen müssen sich beim Studierenden-Service im Zulassungsamt melden, wenn sie ihr Praxissemester verschieben möchten. Ausgenommen ist der  Studiengang Soziale Arbeit. Hier muss ein Antrag auf abweichendes Studium gestellt werden und beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses abgegeben werden.

Sind Sie bereits Student an der RWU und möchten Ihren Studiengang wechseln, so bewerben Sie sich ganz einfach in myCampus-das Hochschulportal der RWU zu den üblichen Fristen für den neuen Studiengang und legen Sie alle  Bewerbungsunterlagen  inklusive eines Notenspiegels (unbeglaubigte Form) bei. Alles weitere wird dann intern vom Zulassungs- und Prüfungsamt erledigt.

Sollten Sie dahingehend weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Zulassungsamt.

Wenn sich Bachelor-Studierende am Ende des 10. Semesters befinden oder Master-Studierende am Ende des 6. oder 8. Semesters, dann kann ein Antrag auf Studienzeitverlängerung gestellt werden.

Hierfür gibt es kein Formular, Sie müssen selbst ein Schreiben mit Begründung erstellen. Das Schreiben geben Sie dann direkt beim Prüfungsamt ab. Die Entscheidung über Ihren Antrag trifft der Zentrale Prüfungsausschuss (ZPA).

Eine Exmatrikulation kann viele Gründe haben, im besten Fall haben Sie alle erforderlichen Leistungen erbracht und Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen. Aber auch eine fehlende Rückmeldung vor Beginn eines neuen Semesters, der Verlust des Prüfungsanspruchs, das Fehlen von wichtigen Unterlagen (beispielsweise eines Krankenversicherungsnachweises), das Überschreiten der Semestergrenze oder ein Hochschulwechsel können der Grund dafür sein. In jedem dieser Fälle hat es eine Exmatrikulation zur Folge.

Nein, Sie müssen aktiv einen Antrag auf Exmatrikulation stellen. Diesen stellen Sie online direkt über myCampus. Weitere Informationen, auch zu den geforderten Nachweisen, finden Sie in Ihrem online Studienservice.

Den Antrag auf Exmatrikulation stellen Sie über myCampus-das Hochschulportal der RWU

Das Exmatrikulationsdatum  kann wie folgt gewählt werden:

  • Exmatrikulation zum Ende des Semesters (Sommer 31.08., Winter 28.02.), was den Vorteil hat, dass Sie bis zum Ende des Semesters eingeschrieben sind und bis dahin als Studierender krankenversichert sind (empfohlen)
  • Exmatrikulation mit letzter Leistung; Sie werden auf Antrag auf das Datum der Erbringung Ihrer letzten Leistung exmatrikuliert und  sind ab dann nicht mehr als Student versichert.
  • Bei Exmatrikulation  innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn kann die Rückerstattung der bezahlten Gebühren beantragt werden. Bitte beachten Sie hier die Antragsfrist für beide Anträge: Der Antrag auf Exmatrikulation und der Antrag auf Rückerstattung müssen  innerhalb eines Monat nach Vorlesungsbeginn gestellt werden.

Mit der Abgabe des Online Antrags auf Exmatrikulation muss das Formular für die Entlastungsvermerke hochgeladen werden.

Kreuzen Sie außerdem auf dem Formular an, ob Sie die Dokumente zugeschickt bekommen möchten oder persönlich abholen. Sollten Sie sich über Ihre zukünftige Adresse unschlüssig sein, geben Sie Ihre Mailadresse an. Wir benachrichtigen Sie dann  über die Fertigstellung der Dokumente. Diese können Ihnen dann immer noch per Post zugesandt werden.

 

Erforderliche Entlastungen:

  • Hochschulbibliothek (Nachweis, dass sie keine Bücher von dort besitzen und keine Leihgebühren offen sind)
  • Technischer Betrieb (Nachweis, dass sie keinen Schlüssel zu den Räumlichkeiten der Hochschule haben)

Alles weitere wird vom Zulassungs- und Prüfungsamt ausgefüllt. Wenn möglich, stellen Sie den Antrag vor Ende des Rückmeldezeitraums.

Bei allen weiteren Gründen für eine Exmatrikulation stellen Sie ebenfalls einen Antrag. Die Exmatrikulationsbescheinigung benötigen Sie ggf.  für die Vorlage beim Arbeitsamt oder für eine Immatrikulation an einer anderen Hochschule.

Bei weiteren Fragen zur Exmatrikulation wenden Sie sich bitte an das Zulassungsamt.

Ja, an der RWU sind kooperative Promotionen in verschiedenen Konstellationen möglich und werden ausdrücklich unterstützt. Die Promotion erfolgt dabei in Kooperation mit einer Universität oder Pädagogischen Hochschule, die den Doktortitel verleiht. In vielen Fällen ist dabei die RWU der Arbeitgeber und der Arbeitsplatz befindet sich an der Hochschule.

Weitere Informationen finden Sie unter Promotion.

Nutzen Sie unseren Career Service um bereits während Ihres Studiums die Basis für einen erfolgreichen Start in den Beruf zu schaffen. Der Career Service ist die Schnittstelle zwischen Hochschule und Unternehmen und bietet Ihnen bei Fragen rund um das Thema Bewerbung eine professionelle Beratung an.

Sie möchten nach Ihrem Bachelor- oder Masterstudium gerne Ihr Wissen vertiefen oder sich in anderen Bereichen weiterbilden? Die Akademie für Wissenschaftliche Weiterbildung (AWW) bietet neben berufsbegleitenden Masterstudiengänge auch verschiedene Seminare und Lehrgänge an.

Zentrale Stunden-, Raum und Prüfungsplanung
Sekretariat des Kanzlers

In der Mensa können Sie sich Ihr Restguthaben auszahlen lassen.

Bewerbung und Immatrikulation

Studienmanagement

Studiengebühren und Semesterbeitrag

Studien- und Prüfungsleistungen

Änderung des Studierendenstatus

Weiterführende Inhalte

Zulassungsamt

Allgemeines zum Zulassungsamt

Das Zulassungsamt ist die erste Schnittstelle zwischen Bewerber*innen unserer Hochschule.

Die Hauptaufgaben des Zulassungsamtes sind:

  • Allgemeine Studienberatung (Fragen zu Zulassungsvoraussetzungen usw.)
  • Studierenden-Sekretariat
  • Beratung für ausländische Bewerberinnen und Bewerber
  • Bearbeitung der Bewerbungen und Durchführung des Zulassungsverfahrens
  • Immatrikulation
  • Beratung zu Studienbeiträgen
  • Rückmeldung zum Semesterbeginn
  • Bearbeitung der Anträge auf Urlaubssemester
  • Exmatrikulation
  • Fundbüro

Allgemeine Satzungen

Zulassungssatzungen Bachelor

Zulassungssatzungen Master

Prüfungsamt

Allgemeines zum Prüfungsamt

Das Prüfungsamt ist der Anlaufpunkt für allgemeine Fragen zu Prüfungen und Noten, sowie Rückfragen zu Studien- und Prüfungsordnungen (SPO).

Die Hauptaufgaben des Prüfungsamtes sind:

  • Allgemeine Informationen zum Prüfungswesen
  • Studien- und Prüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge
  • Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
  • An- und Abmeldung zu Prüfungen
  • Zulassung zur Abschlussarbeit
  • Ausfertigung von Zeugnissen und Urkunden
  • Ausgabe von BAföG-Bescheinigungen

Weiter unten finden Sie eine Übersicht häufig gestellter Fragen. Sollten darüber hinaus noch weitere Fragen offenbleiben, können  Sie sich gerne an unser Team wenden. Die entsprechenden Kontaktinformationen finden Sie im Reiter Kontakt & Personen.

Das Prüfungsamt erreichen Sie zudem direkt über die zentrale E-Mail-Adresse:pruefungsamt@rwu.de. 

Prüfungsplan

Zum Prüfungsplan in Moodle.

 

Anmeldung der Abschlussarbeit

Die Hochschule bietet eine digitale Anmeldung der Abschlussarbeit an: Zur Anmeldung der Abschlussarbeit.

FAQ Prüfungen

Am Ende des 4. oder 5. Semesters (studiengangabhängig), müssen Sie alle Leistungen mit Ausnahme von höchstens 10 Credits der ersten beiden Studiensemester abgelegt haben, ansonsten erhalten Sie das Schreiben „Verlust Prüfungsanspruch“. Hiergegen können Sie Widerspruch einlegen, Sie werden nicht sofort exmatrikuliert.

Die Anmeldung einer Prüfung erfolgt über MyCampus (LSF). Pflicht- und Wahlfächer können Sie dort im Bereich „Prüfungsan- und abmeldung“ an- und abmelden, indem Sie ein Fach aus der Liste auswählen. Ist ein Fach nicht in der Liste zu finden, bitten wir Sie dieses über das sich ebenfalls in diesem Bereich befindende QM-Portal anzumelden (direkter Link bei Prüfungsan- und abmeldung hinterlegt).

Den Prüfungsanmeldezeitraum finden Sie unter Termine.

Ja, Sie müssen alle Leistungen anmelden, die Sie verbucht bekommen wollen.

Nein, als Gasthörer dürfen Sie an keiner Prüfung teilnehmen.

Ja, im Praxissemester können Sie an Prüfungen teilnehmen.

Nein, im Urlaubssemester dürfen keine Prüfungen abgelegt werden. Ausgenommen sind Urlaubssemester wegen Mutterschutz, Elternzeit, Schwangerschaft oder Betreuungspflichten.

Falls Sie sich dazu entscheiden, eine Prüfung doch nicht ablegen zu wollen, so können Sie sich innerhalb des Prüfungsan- und -abmeldezeitraums von dieser wieder in MyCampus (LSF) abmelden. Dies ist seit dem Sommersemester 2020 nicht mehr verpflichtend; erscheinen sie zum Erstversuch einer Prüfung nicht, so haben Sie davon keine Folgen zu erwarten.

Wichtig: Portfolioprüfungen können nicht mehr abgemeldet werden, sobald Sie eine Teilleistung erbracht haben!

Sollten Sie zu einer Ihrer angemeldeten Prüfungen nicht erscheinen können, dürfen Sie diese einfach im folgenden Semester nachholen. Es ist keine Abmeldung vonnöten und keine Rückmeldung im Prüfungsamt.

Sollte es sich um eine schriftliche Abgabe, eine mündliche oder praktische Prüfung handeln, halten Sie Rücksprache mit dem entsprechenden Dozenten.

Beachten Sie auch hier, dass diese Regelung nicht für Portfolioprüfungen gilt!

Die Einreichung ist nötig, wenn Sie wegen Krankheit bei Teilen einer Portfolioprüfung fehlen. Die vom Arzt ausgefüllte Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung ist in diesen Fällen innerhalb von 14 Tagen nach dem entsprechenden Prüfungstermin einzureichen.

In allen anderen Fällen ist ein Attest freiwillig.

Falls es sich bei dieser Prüfung um eine Pflichtprüfung handelt, muss diese wiederholt werden:

  • Ab Sommersemester 2023 müssen Sie sich auch zu  Wiederholungsprüfungen (erste Wiederholung) selbst anmelden. Sie können sich aber während des Prüfungsan- und abmeldezeitraums an- und abmelden. Für Portfolio Prüfungen gelten besondere Regelungen.
  • Für die Erbringung von Wiederholungsprüfungen besteht keine zwingend einzuhaltende Frist mehr. Sie müssen jedoch beachten, dass Sie bis zum Ende des vierten Semesters alle Teile der Zwischenprüfung mit Ausnahme von höchstens 10 erbracht haben, andernfalls verlieren Sie Ihren Prüdungsanspruch (vgl. § 7 Der Bachelor SPO).

Nein. Bitte beachten Sie jedoch, dass mit der Studiengangsleitung vereinbarte Studienpläne verpflichtend sind.

Die zweite Wiederholung setzt voraus, dass Sie einen Beratungsnachweis der Fachstudienberatung des jeweiligen Studiengangs bis zur Prüfungsanmeldung im Prüfungsamt vorlegen.

Danach wird die zweite Wiederholung der Prüfungsleistung vom Prüfungsamt angemeldet.

Nach dem Prüfungszeitraum werden die Noten Ihrer Prüfungen in MyCampus (LSF) sichtbar, sobald der Prüfer diese dort hinterlegt hat.

Falls Ihre Frage an dieser Stelle nicht beantwortet werden konnte, finden Sie weitere Informationen im Moodle-Kurs des Rektorats zur Einführung in das Prüfungswesen der RWU.

Melden Sie sich mit Ihren Hochschulaccountdaten in Moodle an und schreiben Sie sich eigenständig in den Kurs ein, um Zugang zu den dort zur Verfügung gestellten weitergehenden Informationen zu erhalten.

FAQ Abschlussarbeiten

Die Anmeldung Ihrer Abschlussarbeit (Bachelor- oder Master-Thesis) erfolgt online über das QM-ENGINE Portal.

Bei der Anmeldung erhalten Sie auch den Link zu dem Formular: Mitteilung Fertigstellung Abschlussarbeit. 
Das Formular muss bei der Abgabe der Abschlussarbeit beigelegt werden und soll den finalen Titel der Abschlussarbeit enthalten. So wird er anschließend in das Abschlusszeugnis übernommen. Sie finden das Formular auch im Downloadbereich unserer Seite.

Die Öffentlichkeitsarbeit stellt verschiedene RWU Logo-Designs zum Download bereit.

Powerpoint Templates können nach Anmeldung im QM-Portal runtergeladen werden.
(Dokumente -> Studierenden-Service -> Templates)

Sie geben pro Prüfer eine gedruckte Ausfertigung im Prüfungsamt ab. Zusätzlich muss für den Erstprüfer ein Datenträger mit der digitalen Version der Abschlussarbeit abgegeben werden. Sollte der Zweitprüfer extern sein, dann reichen Sie das Exemplar beim externen Prüfer selbst ein und geben im Prüfungsamt nur das Exemplar für den Prüfer der Hochschule ab.

Die Arbeit kann entweder persönlich zu den Öffnungszeiten des Studierenden-Services im Prüfungsamt abgegeben oder in einen unserer Briefkästen am Hauptgebäude eingeworfen werden. Sollten Sie nicht vor Ort sein, können Sie uns die Abschlussarbeiten auch per Post zukommen lassen. Bitte den Einlieferungsbeleg der Post einscannen und an Ihre zuständige Bearbeiter*in im Prüfungsamt senden. Das Aufgabedatum bei der Post ist das „Abgabedatum“.

Ausnahme: Fakultät T - die Arbeit kann über Moodle abgegeben werden.

Zusätlich zu den Ausfertigungen und dem Datenträger legen Sie bitte auch die ausgefüllten Formblätter „Fertigstellung der Abschlussarbeit“ (bitte nur oberen Teil ausfüllen) und den „Exmatrikulationsantrag“ der Abschlussarbeit bei.

Ja, laut SPO kann die Bachelor-Arbeit einmal um in der Regel 4 Wochen verlängert werden und die Master-Arbeit einmal um in der Regel 3 Monate. Hierfür müssen Sie einen Antrag auf qmengine.rwu.de stellen. Klicken Sie dazu auf Ihre bereits genehmigte Abschlussarbeit. Wenn Sie das Feld  „Verlängerung” anklicken, öffnet sich der Verlängerungsantrag. Füllen Sie diesen aus und legen Sie die Gründe dar, die Sie nicht zu vertreten haben. Der Antrag auf Verlängerung der Abschlussarbeit wird automatisch an alle betroffenen Personen weitergeleitet und von diesen genehmigt. Bei einer längeren Erkrankung ist eine weitere Verlängerung oder im begründeten Einzelfall sogar eine Aussetzung möglich.

Wenn Sie bei Ihrer Hausarbeit und anderen schriftlichen Leistungen nicht weiter kommen, können Sie gerne unsere individuelle Schreibberatung im Lerncafé des DidaktikZentrums in Anspruch nehmen. Wir helfen Ihnen von der Themenfindung über Struktur des Schreibprojekts bis hin zur vernünftigen Planung des Arbeitsalltags weiter.

E-Learning-Beauftragter, Resident des DidaktikZentrums sowie Referent für Hochschuldidaktik & Projektkoordination.
Weiterbildung und Support.

Aktuelle Informationen

Aktuelle Studien- und Prüfungsordnungen (SPO)

Satzungen und Richtlinien

Vorherige SPO Bachelor

Vorherige SPO Master

Modulhandbücher

Modulhandbücher

Modulhandbücher für den Masterstudiengang der Fakultät T - bisher Betriebswirtschaftslehre und Unternehmerisches Handeln M.A.

Modulhandbücher für den Bachelorstudiengang der Fakultät E

Modulhandbücher für den Bachelorstudiengang der Fakultät S

Modulhandbücher für den Bachelorstudiengang der Fakultät T

Modulhandbücher für den Masterstudiengang der Fakultät T - bisher Digital Business bzw. Wirtschaftsinformatik M.Sc.

Modulhandbücher für den Bachelorstudiengang der Fakultät E

Modulhandbücher für den Bachelorstudiengang der Fakultät E

Modulhandbücher für den Bachelorstudiengang der Fakultät M

Kontakt & Personen

Allgemeine Kontaktinformationen

Öffnungs-/Sprechzeiten Montag - Donnerstag: 10:00 - 12:00, Freitag: 09:00 - 12:00, Mo. und Do. 13:00 - 14:15
Telefon
E-Mail info@rwu.de
Zulassungsamt
+49-751-501-9344
Prüfungsamt
+49-751-501-9529 oder pruefungsamt@rwu.de
Fax
+49-751-501-9874
Raum H 022
Besuchsadresse
Gebäude H (Hauptgebäude)
Doggenriedstraße 70
88250 Weingarten
Postadresse RWU Hochschule Ravensburg-Weingarten
University of Applied Sciences
Postfach 30 22
D 88216 Weingarten

Leitung

Zulassungsamt

Für Fragen zur Bewerbung, Immatrikulation, Rückmeldung oder Beurlaubung, Exmatrikulation oder zu formalen Angelegenheiten bei einem Wechsel.

Zulassungsamt, Studierenden-Service Fakultät Technologie und Management, Gebührenmanagement
Zulassungsamt, Studierenden-Service
Lehramtsstudiengänge, MD, PEM, UVM
Zulassungsamt, Studierenden-Service
Fakultät Maschinenbau und Fakultät Elektrotechnik und Informatik
Zulassungsamt, Studierenden-Service
Fakultät Maschinenbau und Fakultät Elektrotechnik und Informatik
Zulassungsamt, Studierenden-Service
Studiengänge EI, EM, IPE, IBS, TakeOff, Webredakteurin, Brandschutzhelferin
Zulassungsamt, Studierenden-Service
Studiengänge MM, EMM, ME
Zulassungsamt
Studiengänge EI, EM, IBS, IPE, TakeOff@RWU
Zulassungsamt, Studierenden-Service
Fakultät Soziale Arbeit, Gesundheit und Pflege

Prüfungsamt

Für Fragen zu Prüfungsangelegenheiten und Anerkennungen.

Prüfungsamt Fakultät Technologie und Management, Studierenden-Service
Studiengänge TW, IBS, BWU, TMO, Montag bis Mittwoch
Prüfungsamt Fakultät Elektrotechnik und Informatik, Studierenden-Service
Studiengänge IO, WB, DBM/DMM
Prüfungsamt Fakultät Elektrotechnik und Informatik, Studierenden-Service
Studiengänge AI, EM, EI, MM
Prüfungsamt Fakultät Maschinenbau, Studierenden-Service
Studiengänge EU, FT, FP, M, ME, PEM, UVM
Prüfungsamt Fakultät Technologie und Management, Studierenden-Service
Studiengänge BM, PE, PT, PW
Prüfungsamt
Studiengänge AP, GÖ, PF, S, AGM, ASM/STM, MSG/SGM
Prüfungsamt
Studiengänge IP, WP, MD, IN, EMM