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Vor der Abreise

Bevor Sie abreisen, müssen Sie sich an allen Stellen abmelden, wo Sie sich am Anfang Ihres Aufenthalts angemeldet haben. Bitte befolgen Sie diese Schritte genau, da sonst bei den beteiligten Institutionen und auch im International Office viel unnötige Verwirrung entsteht.

Bitte lesen Sie diese Informationen sorgfältig durch und kümmern Sie sich rechtzeitig um die einzelnen Schritte.

Auszug aus dem Studentenwohnheim

Bitte informieren Sie so früh wie möglich die Person, die für Ihr Wohnheim zuständig ist, über Ihren Auszugstermin und machen Sie einen Abnahmetermin für Ihr Zimmer aus:

 

Exmatrikulation

Denken Sie bitte daran, sich an der Hochschule zu exmatrikulieren. Das Antragsformular erhalten Sie im Studierendenservice (Raum H 022) oder im International Office (Raum P 001). Sie müssen verschiedene Unterschriften sammeln und das Formular dann beim Studierendenservice abgeben. Bedenken Sie, dass es ein paar Tage dauern kann, bis Sie alle Unterschriften zusammen haben. Sie bekommen dann eine Exmatrikulationsbescheinigung ausgestellt, die Sie u.a. benötigen, um Ihren Vertrag mit der Krankenkasse zu beenden.

Das Datum der Exmatrikulation kann zwischen Ablegen der letzten Prüfungsleistung und Ende des Semesters liegen und vom Studierenden grundsätzlich selbst gewählt werden. Dabei ist jedoch zu beachten:

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Notenspiegel im LSF nicht mehr einsehen können, sobald Sie exmatrikuliert sind. Sie müssen sich jedoch exmatrikulieren, bevor Sie Deutschland verlassen.

 

Abmeldung bei Einwohnermeldeamt und Ausländerbehörde

Bevor Sie Deutschland bzw. Weingarten oder Ravensburg verlassen, müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt und bei der Ausländerbehörde abmelden. Sie können dies kurz vor der Abreise oder auch schon eine Weile davor machen – aber Sie müssen es tun. Hierfür brauchen Sie die Wohnungsgeberbestätigung Ihres Auszugs. Die ggf. erforderliche Grenzübertrittsbescheinigung erhalten Sie von der zuständigen Ausländerbehörde, bei der Sie sich ebenfalls abmelden müssen.

 

Beenden des Vertrags mit der Krankenkasse

Bevor Sie gehen, müssen Sie Ihren Vertrag mit der Krankenkasse kündigen. Um sicherzugehen, dass Sie für Ihren gesamten Aufenthalt in Deutschland krankenversichert sind, werden die Verträge in der Regel nur beendet, wenn Sie der Krankenkasse Ihre Exmatrikulationsbescheinigung vorlegen. Der Vertrag mit der TK endet mit dem Exmatrikulationsdatum, bei anderen Krankenkassen gelten hierzu u.U. andere Regelungen.

Die Hochschule meldet der TK die Studierenden, die am Ende jedes Semesters gehen werden. Ihre Krankenversicherung endet damit automatisch zum 28. Februar bzw. 31. August. Falls Sie Ihre Krankenversicherung zu einem früheren Datum beenden möchten, müssen Sie der TK bis spätestens 1. Februar bzw. 1. Juli Ihre Exmatrikulationsbescheinigung vorlegen, auf der das gewünschte frühere Datum steht. Sie müssen in diesem Fall also Ihre Abreise schon im Januar bzw. Juni planen und die Exmatrikulation schon sehr früh beantragen.

Doch egal, zu welchem Zeitpunkt Sie Ihre Krankenversicherung beenden möchten, Sie müssen in jedem Fall der TK Ihre Exmatrikulationsbescheinigung vorlegen, auch wenn die TK bereits durch die Hochschule informiert wurde.

Da Sie Ihr deutsches Bankkonto vor Ihrer Abreise schließen werden, die Beiträge jedoch normalerweise erst am 15. des Folgemonats abgebucht werden, wird der Beitrag für Februar zusammen mit dem Beitrag für Januar am 15. Februar abgebucht bzw. der Beitrag für August zusammen mit dem Beitrag für Juli am 15. August. Sollten Sie bereits Ende Juli gehen wollen und haben Sie sich rechtzeitig bei der TK gemeldet, werden am 15. Juli die Beiträge für Juni, Juli und August abgebucht. Bitte stellen Sie in jedem Fall sicher, dass Sie am Abbuchungstag genügend Geld auf Ihrem Konto haben.

 

Schließen des Bankkontos

Als letztes müssen Sie Ihr Bankkonto schließen. Bitte informieren Sie die Bank, wenn Sie noch Geldeingänge auf Ihrem Konto erwarten oder Zahlungen fällig sind, nachdem Sie Weingarten verlassen haben werden.