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Studienangebot und Bewerbung

Studienangebot

Unsere RWU bietet deutschsprachige, bilinguale (Englisch/ Deutsch) und englischsprachige Studiengänge an. 

Alle Studiengänge werden auf Deutsch unterrichtet, mit den folgenden Ausnahmen: 

Bewerber, die sich für einen der oben genannten Studiengänge interessieren, müssen ein gültiges Englisch-Sprachzertifikat vorlegen.

 

Bewerbung

Je nach Studiengang müssen sich Bewerberinnen und Bewerber zunächst bei hochschulstart.de registrieren (deutschsprachigen Studiengänge) oder können sich direkt bei der RWU (bilingualen und englischsprachige Studiengänge) bewerben.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Bewerbungsseite.

 

Zusätzlich

Nachweis Deutschkenntnisse

Internationale Bewerber, die sich für einen deutschsprachigen Bachelor- oder Masterstudiengang interessieren, müssen ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen. Anerkannte Nachweise:

  • DSH Test: mindestens DSH 2
  • TestDaF: Durchschnitt von mindestens TDN 4, keine Einzelnote unter 3
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz: zweite Stufe
  • Telc Deutsch: C1
  • Goethe-Zertifikat: C1

 

Nachweis Englischkenntnisse

Bewerber, die sich für einen bilingualen oder englischsprachigen Bachelor- oder Masterstudiengang interessieren, müssen ausreichende Englischkenntnisse nachweisen. Anerkannte Nachweise:

  • TOEFL iBT: a total score of min. 70 out of 120
  • IELTS: an overall band score of min. 6.0
  • oder gleichwertige Zeugnisse des Englisch Niveaus B2 können ggfls. auch anerkannt werden

 

Anerkennung Ausländischer Zeugnisse

Bewerber aus Nicht-EU-Ländern für deutschsprachige Bachelorstudiengänge müssen Kontakt mit dem Studienkolleg in Konstanz aufnehmen. Hauptaufgabe dieser Einrichtung ist die Prüfung ausländischer Zeugnisse und damit die Entscheidung, ob diese zum Studium an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften (Fachhochschule) in Baden-Württemberg berechtigen oder nicht.

Wenn das der Fall ist (Anerkennung), transformiert das Studienkolleg die Abschlussnote in das deutsche Notensystem (Umrechnung) und stellt ein Zertifikat aus, das zum Hochschulzugang berechtigt (Zugangsberechtigung). Dieses Dokument muss zusammen mit den anderen Bewerbungsunterlagen bei der Hochschule eingereicht werden, an welcher der Bewerber studieren möchte.

Wenn die Prüfung des ausländischen Zeugnisses zu dem Ergebnis führt, dass der Bewerber noch nicht zum Studium zugelassen werden kann, muss der Bewerber an einer Prüfung (Aufnahmetest) für das Studienkolleg teilnehmen. Bei positivem Ergebnis  wird er in das Studienkolleg aufgenommen, wo er sich in zwei Semestern auf das Studium in Deutschland vorbereiten kann. Am Ende des Studienkollegs steht erneut eine Prüfung (Feststellungsprüfung), deren Ergebnis dann über eine mögliche Hochschulzulassung entscheidet. Das Studienkolleg ist kostenlos.


An unserer Hochschule sind 8% der Studienplätze in jedem Programm für Studierende aus Nicht-EU-Ländern reserviert.

 

Weitere Fragen zum Bewerbungsprozess? Wenden Sie sich gerne an Fabienne Damasch, Zulassungsamt