Das ERASMUS-Programm

PIC: 984462022
ERASMUS Code: D RAVENSB01
ERASMUS-Hochschulkoordinatorin: Katrin Ronneburger
Das neue Erasmus+ Programm 2021-2027
Das Erasmus+ Programm der EU umfasst für die Programmlaufzeit 2021 – 2027 über 28 Mrd. Euro. Ca. 70% dieses Budgets dienen der Förderung von Mobilitätsmöglichkeiten von Einzelpersonen und die EU rechnet mit über 10 Mio. Mobilitätaufenthalten während der Programmlaufzeit. Ein besonderer Fokus wird dabei auf die Themen Nachhaltigkeit, Inklusion & Vielfalt sowie Digitalisierung gelegt.
Zusammenarbeit mit KOOR Erasmus Services BW
Die RWU kooperiert ab der Programmgeneration Erasmus 2021-2027 mit dem Mobilitätskonsortium KOOR Erasmus Services BW in Karlsruhe. Dies bedeutet, dass Studierende , die sich für ein Auslandspraktikum innerhalb der EU interessieren, ihre finanzielle Förderung über KOOR Erasmus Services BW erhalten.
Was ist sonst noch wichtig?
Auslandsstudium
Mit ERASMUS nach Europa? Gute Idee, denn ERASMUS ist das größte Austauschprogramm der Europäischen Union!
Sie müssen dafür nur…
- an der RWU regulär studieren,
- mindestens das erste Studienjahr im Bachelor absolviert haben,
- während des Auslandsaufenthaltes an der RWU immatrikuliert sein und
- sich bei uns erfolgreich auf einen Studienplatz an einer unserer ERASMUS-Partnerhochschulen bewerben.
Im Rahmen des ERASMUS-Programms kooperiert die RWU mit etwa 40 Hochschulen in 20 Ländern.
Die Aufenthaltsdauer im Ausland beträgt mindestens drei Monate und darf pro Studienphase zwölf Monate nicht überschreiten. Die Förderung durch Erasmus beträgt max. 4 Monate.
Was umfasst die Stipendienleistung?
Bewerbungsfristen
Die aktuellen Bewerbungsfristen für ein Auslandsstudium entnehmen Sie bitte hier.
Was benötige ich für die Bewerbung?
Wenn Sie sich um einen ERASMUS-Austauschstudienplatz an einer europäischen Hochschule beworben und einen Studienplatz erhalten haben, sind Sie berechtigt für die ERASMUS-Finanzierung. Die Beantragung läuft über die Koordinierungsstelle KOOR. Weitere Informationen erhalten Sie im Laufe des Bewerbungsprozesses für einen Austauschstudienplatz.
Informationen zur Bewerbung und zu den Auswahlkriterien um einen ERASMUS-Austauschstudienplatz entnehmen Sie bitte hier.
Was muss ich tun, nachdem ich eine Zusage für einen ERASMUS-Austauschstudienplatz erhalten habe?
Weiterführende Inhalte
Auslandspraktikum
Ob Praxissemester im europäischen Ausland, ein freiwilliges Praktikum oder eine Abschlussarbeit bei einem Unternehmen innerhalb der EU – auch hier kann Sie ERASMUS unterstützen!
Sie müssen dafür nur…
- an der RWU regulär studieren,
- mindestens das erste Studienjahr im Bachelor absolviert haben,
- während des Auslandsaufenthaltes an der RWU immatrikuliert sein (Achtung Ausnahme: Graduiertenpraktikum!) und
- eine erste schriftliche Zusage für das Praktikum und den Zeitraum des Praktikums vorweisen.
Die Aufenthaltsdauer im Ausland beträgt bei Praktika mindestens zwei Monate und darf pro Studienphase die zwölf Monate nicht überschreiten.
Bei dem Praktikum muss es sich um ein Vollzeitpraktikum (mindestens 35 Stunden/Woche) handeln. Auch Abschlussarbeiten, sofern diese im Rahmen eines Vollzeitpraktikums abgeleistet werden, können als Auslandspraktikum im Rahmen von ERASMUS (SMP) gefördert werden.
Ausgeschlossen sind Praktika in folgenden Einrichtungen:
- Bei allen europäischen Institutionen
- Bei allen Einrichtungen, die EU-Programme verwalten
- Bei nationalen/diplomatischen Vertretungen des Heimat-/Herkunftslandes der Geförderten
- Bei deutschen diplomatischen Vertretungen oder Kultureinrichtungen (z.B. Goethe-Institut)
Was umfasst die Stipendienleistung?
Sonderfall: Graduiertenpraktikum
Wenn Sie während Ihres Studiums nicht ins Ausland gehen konnten und/oder Sie noch Fördermonate in Ihrem „Mobilitätsrucksack“ übrig haben, können Sie direkt nach Ende Ihres Studiums ein durch ERASMUS gefördertes Auslandspraktikum absolvieren.
Die Förderraten sind die gleichen und die Voraussetzungen sind ähnlich:
- Zum Zeitpunkt der Stipendienbewerbung und Auswahl sind Sie an der RWU immatrikuliert.
- Sie haben noch mindestens zwei Fördermonate in Ihrem „Mobilitätsrucksack“ übrig.
- Zum Zeitpunkt Ihres Praktikums sind Sie exmatrikuliert.
- Das Praktikum wird innerhalb von zwölf Monaten nach Ihrem Studienabschluss beendet.
Was muss ich tun für ein Auslandspraktikum?
Downloads
- Interessensbekundung ERASMUS-Praktika
Kontakt & Personen
Beratung im International Office