Direkt zum Inhalt

Familiengerechte Hochschule

Eltern Kind Büro 2
Zertifikat & Service
Zertifikat familiengerechte Hochschule.jpg
Quelle: Vivian Missel

Audit "familiengerechte Hochschule"

Die RWU ist seit 2015 von der berufundfamilie Service GmbH als familiengerechte Hochschule zertifiziert. Viele Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Studium bzw. Beruf und Familie wurden im Zuge des Audits umgesetzt, weitere sind in Arbeit.

Alle Angebote und Informationen für Studierende mit Kind oder anderen familiären Betreuungspflichten sind detailliert in der Broschüre „Studieren mit Familienaufgaben“ dargestellt, die Sie unten auf der Seite als Download finden.

Angehörige der Hochschule, die bezüglich der Vereinbarkeit von Studium oder Beruf mit ihren familiären Aufgaben Rat und Hilfe brauchen, wenden sich bitte an die unter „Kontakt & Personen“ genannte Ansprechpartnerin.

Eltern-Kind-Büro 1

Eltern-Kind-Büro

Das Eltern-Kind-Büro in Raum M 306 ist mit einem PC-Arbeitsplatz, Wickeltisch, Stillsessel, Gitterbett, schönen Spielsachen für kleine und größere Kinder sowie einem Kinderschreibtisch ausgestattet. Es steht vorrangig Beschäftigten der RWU zur Verfügung, die ihr Kind ausnahmsweise zur Arbeit mitbringen müssen. Sofern es von diesen aber nicht reserviert wurde, kann es auch von Studierenden genutzt werden.

Beschäftigte oder Studierende, die das Eltern-Kind-Büro nutzen möchten, setzen sich bitte in Verbindung mit

Sie erhalten dann den Code für die Schlüsselbox vor dem Eltern-Kind-Büro und den Zugang zum Moodle-Kurs für Reservierungen und Einsicht in den Belegungsplan sowie in die Nutzungsordnung.

Die Telefonnummer des Eltern-Kind-Büros ist 0751 501-9919.

Eltern-Kind-Büro Wickeln

Wickeln und Stillen

Einen Wickeltisch finden Sie

  • im Elten-Kind-Büro (M 306), s.o.
  • im Wickelraum A 106
  • in den Behinderten-WCs der Gebäude C, H, L und M
  • im Behinderten-WC der Mensa
  • in folgenden Räumen der PH Weingarten:
    • Damen-WCs in Sportzentrum (0.13) und Schlossbau (S0.07)
    • Herren-WC im Schlossbau (S1.05)
    • Behinderten-WCs in Gebäude W und Fruchtkasten (Hochschulbibliothek).

Mütter, die ihr Kind in einem geschützten Raum stillen möchten, können dies im Eltern-Kind-Büro tun, das mit einem schönen Stillsessel ausgestattet ist. Auch dürfen sie dafür die Erste-Hilfe-Räume B 106, H 010, L 019 und M 110 nutzen. Die Ersthelferinnen und -helfer (s. Aushang im Eingangsbereich der Gebäude), ggf. aber auch andere Mitarbeitende schließen die Räume bei Bedarf gerne auf. Im Gebäude H ist Fr. Arsene, Raum H 042, die bevorzugte Anlaufstelle.

NEU: Raum A 304 ist ebenfalls mit einem Sessel ausgestattet und steht Studierenden mit Baby als Still- und Ruheraum zur Verfügung. 

Eltern-Kind-Büro 4

Elternzeit

Für Beschäftigte der Hochschule und ihre Vorgesetzten wurde in Zusammenarbeit mit der Personalabteilung ein Ablaufmodell Elternzeit erarbeitet. Es stellt Abläufe, Fristen und Zuständigkeiten bei Schwangerschaft und Elternzeit dar.

Kinderspielecke Hochschulbibliothek

Spielecke in der Hochschulbibliothek

Mit Spielsachen und Büchern für Kinder verschiedenen Alters sowie einem Arbeitsplatz für die Eltern hat die PH in der gemeinsamen Hochschulbibliothek (Fruchtkasten) eine Spielecke eingerichtet. Sie befindet sich, von grauen Stellwänden abgeschirmt, links hinten im Erdgeschoss und steht allen Nutzern offen, die ihr Kind in die Bibliothek mibringen.

Notfallmappe

Notfallmappe

Die Notfallmappe ist ein Serviceangebot der berufundfamilie GmbH für uns als zertifizierte Hochschule. Im Pflegenotfall soll sie Ihren Angehörigen schnell einen umfassenden Überblick über Ihre wichtigsten Daten und Dokumente verschaffen. Sie beinhaltet Formulare, Links und Handlungsanweisungen, wurde 2021 aktualisiert und ist elektronisch ausfüllbar. 

Bitte fordern Sie die Notfallmappe per E-Mail an familiengerechte.hochschule@rwu.de an.

Weiterführende Inhalte

Studieren mit Kind

Studieren mit Kind

Ansprechpartnerin für Studierende mit Kind an der RWU ist die Referentin für Gleichstellung (s. Kontakt).

Wir bieten einmal im Semester einen Elternstammtisch zur Vernetzung studierender Eltern untereinander sowie mit den Verantwortlichen für die familiengerechte Hochschule an. Außerdem gibt es zu Semesterbeginn Informationsveranstaltungen für Studierende mit Familienaufgaben. Weitere Informationen siehe Termine.

Informationen rund um das Thema Studieren mit Kind haben wir in der Broschüre Studieren mit Familienaufgaben zusammengestellt. Die Broschüre ist unter Downloads abrufbar und liegt als Printversion in der Hochschule aus oder ist bei der Referentin für Gleichstellung erhältlich.

Sonderregelungen der Studien- und Prüfungsordnung

Für Studierende, die ein Kind bis zum vollendeten vierzehnten Lebensjahr betreuen oder andere familiäre Betreuungspflichten haben, sieht die Studien- und Prüfungsordnung (SPO) eine Reihe von Sonderregelungen vor, die eine zeitliche Streckung des Studiums ermöglichen. Eine Übersicht über die Sonderregelungen finden Sie unter Downloads.

Die Studien- und Prüfungsordnungen sind im Downloadbereich des Prüfungsamts hinterlegt. Die Sonderregelungen finden sich in § 28 der Bachelor-SPO und § 26 der Master-SPO.

Eltern-Kind-Büro Stillen

Mutterschutz

Das Mutterschutzgesetz findet auch auf Studierende Anwendung. Studentinnen können demnach dem Studierenden-Service ihre Schwangerschaft oder Stillzeit mitteilen. Ihr Studienverlauf wird dann unter mutterschutzrechtlichen Aspekten geprüft.

Studentinnen, die auf Grund ihrer Schwangerschaft oder in der Stillzeit nicht in der Lage sind, eine Prüfung in der vorgesehenen Form oder Zeit abzulegen, können unter Vorlage eines qualifizierten ärztlichen Attests beim zentralen Prüfungsausschuss der Hochschule Nachteilsausgleich beantragen.

Die Formulare zur Mitteilung der Schwangerschaft und für den Antrag auf Nachteilsausgeleich finden Sie im QM-Portal.

Finanzielle Hilfen

Sehr gute Übersichten über finanzielle Hilfen für Familien vor und nach der Geburt gibt es

  • hier bei Seezeit Studierendenwerk Bodensee
  • hier beim Deutschen Studentenwerk
  • hier beim Studentenwerk Gießen.

BAföG-Berechtigte mit einem Kind unter 14 Jahren erhalten einen Kinderbetreuungszuschlag. Anträge sind online oder beim Service Center von Seezeit in der Mensa erhältlich. Dort kann auch eine erste Beratung in Anspruch genommen werden.

Sonstige finanzielle Hilfen speziell für studierende Eltern gibt es nicht, aber es gibt verschiedene Fördermaßnahmen bzw. -angebote für Eltern allgemein, für Studierende allgemein und für Menschen in finanziellen Notlagen. Sie sind in der Broschüre Studieren mit Familienaufgaben dargestellt, die unten als Download hinterlegt ist. Insbesondere sei hingewiesen auf die Informationen zum Kinderzuschlag (KiZ). Hier können Sie sich informieren, und hier können Sie prüfen, ob Sie berechtigt sind, und ggf. den Zuschlag online beantragen. Beachten Sie bitte auch die Informationen zu möglichen Zuschüssen zu den Kinderbetreuungskosten.

In Härtefällen können Studierende Überbrückungshilfen beim Studierendenwerk Seezeit beantragen.

Die Bundesstiftung Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens hilft schwangeren Frauen in Notlagen.  

Studierende, die einen ERASMUS-Aufenthalt (Studien- oder Praxissemester im europäischen Ausland) mit einem oder mehreren Kindern antreten, erhalten ein monatliches Top-Up. Bitte setzen Sie sich hierzu mit dem International Office in Verbindung.   

Grafik SFS DSW

Angebote und Infos des Studentenwerks

Kinderzeit heißt das Angebot von Seezeit Studierendenwerk Bodensee: Betreuung, Finanzielles, Wohnen, Essen. 

Weiterführende Informationen finden Sie bei der Servicestelle Familienfreundliches Studium (SFS) des Deutschen Studentenwerks, darunter auch den SFS-Infobrief und eine Übersicht über die sozial- und familienpolitischen Neuerungen 2022.

 

MensaKidsCard

MensaKidsCard

Mit der MensaKidsCard können Kinder von Studierenden bis zum Alter von 10 Jahren kostenlos in der Mensa essen.

Nähere Informationen erhalten Sie beim Studierendenwerk Seezeit.

Elternforum und Club F.A.I.R.

In Kooperation mit unserer Hochschule und der PH Weingarten organisiert der studentische Club F.A.I.R. ein sog. Elternforum. Die Termine werden durch den Club F.A.I.R. per E-Mail bekanntgegeben. Das Elternforum soll Studierenden mit Kind(ern) die Möglichkeit bieten, Kontakte untereinander zu knüpfen, Informationen und Erfahrungen auszutauschen, Neues aus den Hochschulen zu erfahren und ihre Anliegen vorzubringen.

Der Club F.A.I.R. ist eine gemeinsame Initiative von RWU- und PH-Studierenden und unterstützt vor allem Studierende mit Kind, Kontakt: clubfair@web.de.

Weiterführende Inhalte

Pflege

Für Studierende: Sonderregelungen in der Studien- und Prüfungsordnung

Für Studierende, die einen nahen Angehörigen pflegen, gelten dieselben Sonderregelungen der Studien- und Prüfungsordnung (SPO) wie für Studierende mit Kind. Die Sonderregelungen ermöglichen eine zeitliche Streckung des Studiums. Sie finden sich in § 28 der Bachelor-SPO und § 26 der Master-SPO. Die SPOen sind im Downloadbereich des Prüfungsamts hinterlegt.

Nachweis:

  • Bei häuslicher Pflege muss im Antrag an die Pflegekasse eine Pflegeperson angegeben werden. Diese Pflegeperson wird dann auch im Leistungsbescheid genannt, den die Pflegekasse an den Pflegebedürftigen schickt, wenn sein Antrag positiv entschieden, d.h. ein Pflegegrad zugebilligt wurde. Wenn die/der Studierende die hier aufgeführte Pflegeperson ist, ist dieser Leistungsbescheid der Nachweis, der im Prüfungsamt vorzulegen ist.
  • Sollte die/der Studierende nicht die genannte Pflegeperson sein, aber mit der Pflegeperson in einem Haushalt leben und sie in der Pflege unterstützen (also z.B.: Studierende/r lebt bei ihrer/seiner Mutter; diese ist die eingetragene Pflegeperson für den Großvater, aber Studierende/r hilft der Mutter bei der Pflege), soll die Pflegeperson in einem formlosen Schreiben bestätigen, dass die/der Studierende in die Pflege eingebunden ist. Dieses Schreiben ist dann zusammen mit dem o.g. Leistungsbescheid im Prüfungsamt vorzulegen.
  • Sollten beide Fälle nicht auf Sie zutreffen, schildern Sie bitte Ihre Situation. Es wird dann eine Einzelfallprüfung vorgenommen

Nahe Angehörige gemäß § 7 Abs. 3 Pflegezeitgesetz sind

  1. Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Stiefeltern,
  2. Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft, Geschwister, Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten, Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Lebenspartner,
  3. Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder, die Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners, Schwiegerkinder und Enkelkinder.

Bitte nehmen Sie ggf. Kontakt mit Ihrer Studiengangsleitung auf oder wenden sich an die unter "Kontakt & Personen" genannte Ansprechpartnerin.

Einen ersten Überblick zu Fragen und Antworten rund um das Thema "Studium und Pflege" finden Sie im: CHE-Ratgeber "Kurz und kompakt: Studieren und Angehörige pflegen"

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Pflegezeit

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf einen Rechtsanspruch auf Freistellung für verschiedene Situationen geschaffen, in denen nahe Angehörige der Pflege oder Betreuung bedürfen. Für Landesbeamtinnen und -beamte gelten die sehr ähnlichen Bestimmungen nach § 74 des Landesbeamtengesetzes.

Einen ersten Überblick über die Freistellungsmöglichkeiten finden Sie in der Übersicht Pflegezeit, ausführliche Informationen beim Bundesministerium für Familie.

Pflegezeit kann formlos bei der Personalabteilung beantragt bzw. angezeigt werden.

Notfallmappe

Notfallmappe

Die Notfallmappe ist ein Serviceangebot der berufundfamilie GmbH für uns als zertifizierte Hochschule. Im Pflegenotfall soll sie Ihren Angehörigen schnell einen umfassenden Überblick über Ihre wichtigsten Daten und Dokumente verschaffen. Sie beinhaltet Formulare, Links und Handlungsanweisungen, wurde 2021 aktualisiert und ist elektronisch ausfüllbar. 

Bitte fordern Sie die Notfallmappe per E-Mail an familiengerechte.hochschule@rwu.de an.

Pflegelotsin

Erstansprechpartnerin für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Angehörige pflegen bzw. in deren Umfeld sich eine Pflegesituation abzeichnet, ist Christine Hieble in der Personalabteilung. Als Pflegelotsin unterstützt sie Betroffene mit Informationen zu Anlaufstellen und zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege.

 

Downloads

download SPO Sonderregelungen für Studierende mit familiären Betreuungspflichten
SPO Sonderregelungen für Studierende mit familiären Betreuungspflichten
SPO Sonderregelungen für Studierende mit familiären Betreuungspflichten
pdf (178 kB)
download Übersicht Pflegezeit
Übersicht Pflegezeit
Übersicht Pflegezeit
pdf (82 kB)
download CHE kurz und kompakt_Studium und Pflege
CHE kurz und kompakt_Studium und Pflege
CHE kurz und kompakt_Studium und Pflege
pdf (484 kB)
Kinderbetreuung

Krippe und Kita

Auf dem Campus

Auf dem Campus gibt es zwei Einrichtungen, die bevorzugt Kinder von Studierenden aufnehmen. Aufnahmeanträge für ein Kindergartenjahr (September – August) sind bis Mitte Februar bei der jeweiligen Einrichtung zu stellen. Es gibt also nur eine Bewerbungsfrist im Jahr und diese liegt weit vor dem Zeitpunkt, zu dem Studienbewerber erfahren, ob sie einen Studienplatz bekommen. Für Studienanfänger, insbesondere im Sommersemester, ist es daher leider in der Regel nicht möglich, kurzfristig einen Betreuungsplatz zu bekommen.

Kinderkrippe Villa Kunterbunt für Kinder von 8 Monaten – 3 Jahren

Träger: Studierendenwerk Bodensee Seezeit

Kindertagesstätte Mullewapp für Kinder von 2 – 6 Jahren

Träger: Studentenwerk Weiße Rose e.V.

In der Stadt

Darüber hinaus bieten sich die Kinderbetreuungseinrichtungen des Wohnorts der Eltern an.

Kinderbetreuung Stadt Weingarten

Kinderbetreuung Stadt Ravensburg

Individuelle Betreuung

Tageselten

Alternativ oder ergänzend zur Betreuung in einer Einrichtung können Tagesmütter oder –väter eine Option sein. Für Kinder zwischen 1 und 3 Jahren übernimmt dabei – einkommensunabhängig – das Jugendamt einen Großteil der Kosten.

Nähere Informationen erhalten Sie bei der Vermittlungsstelle für Kindertagespflege im Landkreis Ravensburg.

Ferienbetreuung

In Weingarten

Die Stadt Weingarten bietet an:

  • Ferienbetreuung (ganz- oder halbtags) von Grundschulkindern in den Osterferien, den Pfingstferien, den letzten beiden Wochen der Sommerferien sowie in den Herbstferien
  • Halbtagesbetreuung incl. Mittagessen für Kinder, die vom Kindergarten in die Schule wechseln, in der ersten Schulwoche im September.

Beide Angebote stehen (mit kleinem Aufpreis) auch Kindern offen, die nicht in Weingarten in die Schule gehen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

In Ravensburg und Umgebung

Das Ravensburger Ferienprogramm und Freizeiten, die von anderen Trägern angeboten und der Stadt Ravensburg gemeldet werden, finden Sie hier.

Termine
Kontakt & Personen

Ansprechpartner/in

Dr. Anja Wagner

Referentin für Gleichstellung
Anja Wagner

Prof. Dr. Jörg Wendorff

Erziehungswissenschaft, Berufspädagogik.
Dekan der Fakultät Soziale Arbeit, Gesundheit und Pflege, Senatsbeauftragter für Hochschuldidaktik, Leitung DRK-First Responder der RWU und PH, Südamerika-Beauftragter.
Jörg Wendorff