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Studium
Seit dem Wintersemester 2019/2020 bietet die Hochschule Ravensburg-Weingarten an, innerhalb von viereinhalb Jahren neben dem akademischen Abschluss Bachelor ofEngineering (B.Eng.) auch einen Abschluss in einem IHK-Ausbildungsberuf zu erwerben.
Aktuell ist dies jedoch lediglich mit der Ausbildung zur Industriemechanikerin / Industriemechaniker möglich. Diese Studienvariante wählen können zukünftige Studierende der Bachelorstudiengänge „Maschinenbau (Ausbildung Industriemechaniker/Industriemechanikerin)“ oder „Fahrzeugtechnik (ebenfalls Ausbildung Industriemechaniker/Industriemechanikerin)“
Das ausbildungsintegrierende Bachelorstudium startet mit einer Grundausbildung im Ausbildungsbetrieb. Reine Theoriesemester an der Hochschule in Weingarten wechseln sich dann mit Praxisphasen im Unternehmen ab. Während der Phasen im Betrieb erhalten die Studierenden zusätzlich Unterricht an der Gewerblichen Schule Ravensburg.
Im fünften Semester findet die die IHK-Ausbildungsprüfung statt. Den Abschluss des Studiums bildet die Bachelorarbeit, die an der Hochschule oder in Kooperation mit dem Ausbildungsbetrieb angefertigt wird.
Ihre Vorteile
- Hohe fachliche und theoretische Kompetenz durch Doppelqualifikation
- Attraktive finanzielle Vergütung durch das Unternehmen während der gesamten Studien- und Ausbildungsdauer
- Fundierte Praxis- und Berufserfahrung durch frühzeitige Einbindung in betriebliche Strukturen
- Unmittelbare Anwendung der Theorie
- Optimale Zukunftsperspektive im Unternehmen und gute Karrierechancen
Unverbindliche Firmenliste
EBZ-Gruppe (Ravensburg)
Gebhardt GmbH
bavius technologie GmbH Baienfurt (Bewerbung an: career@bavius-technologie.com)
Wir empfehlen zusätzlich Initiativbewerbungen bei Firmen der Region.
Downloads
- Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge mit Allgemeinem Teil - Diese Änderungssatzung tritt zum WiSe26/27 in Kraft
- Ältere Modulhandbücher sind im QM Portal abgelegt bzw. auf den Seiten des Studierenden-Service zu finden.
- Ältere Modulhandbücher sind im QM Portal abgelegt bzw. auf den Seiten des Studierenden-Service zu finden.
- Satzung der Hochschule Ravensburg-Weingarten über die Regelungen zum Hochschulzulassungs- und auswahlverfahren für Bachelorstudiengänge vom 26. März 2026
Weiterführende Links
Weiterführendes Masterstudium
Produktentwicklung im Maschinenbau
Bewerbungsinfos
BEWERBUNG ZUM WINTERSEMESTER
Die Bewerbung für Maschinenbau und Fahrzeugtechnik (ausbildungsintegrierend) erfolgt in der Regel ein Jahr vor Studienbeginn bei den kooperierenden Unternehmen. Erst anschließend erfolgt die Bewerbung an der Hochschule.
Maschinenbau und Fahrzeugtechnik (ausbildungsintegrierend) bietet
- 30 Studienplätze im Maschinenbau im Wintersemester
- 36 Studienplätze in Fahrzeugtechnik im Wintersemester
Bewerbungschluss an der Hochschule: 15. Juli für das Wintersemester
Die Termine sind Ausschlussfristen, das bedeutet, dass Ihre Bewerbungsunterlagen bis zu diesem Tag eingetroffen sein müssen, um bei der Studienplatzvergabe berücksichtigt zu werden.
ZUR ONLINE BEWERBUNG
WER ERHÄLT EINEN STUDIENPLATZ?
In den Bachelorstudiengängen
- Fahrzeugtechnik
- Maschinenbau
können sich Studierende im Wintersemester jeweils bis zum 01. Oktober für die ausbildungsintegrierende Studienvariante entscheiden. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen eines entsprechenden, einschlägigen Ausbildungsvertrages mit einem Unternehmen. Die Entscheidung für die ausbildungsintegrierende Studienvariante ist nur zum Wintersemester möglich.
Ein Vorpraktikum ist nicht erforderlich.
Weitere Infos zur Bewerbung und zur Studienplatzvergabe finden Sie im Zulassungsamt.
SEMESTERBEITRAG
Jedes Semester wird bei allen Studierenden bei der Einschreibung bzw. Rückmeldung ein Semesterbeitrag fällig. Dieser wird in ähnlicher Höhe von allen Hochschulen in Deutschland erhoben.
Zusammensetzung und Höhe des Beitrags
GEBÜHREN FÜR INTERNATIONALE STUDIERENDE UND FÜR EIN ZWEITSTUDIUM
In Baden-Württemberg gibt es seit dem Wintersemester 2017/2018 eine Studiengebühr für Internationale Studierende (Nicht-EU Bürger) sowie eine Zweit-Studiengebühr. Somit ist in manchen Fällen neben dem Semesterbeitrag auch eine Studiengebühr zu begleichen.
Vor der Einschreibung erhalten Bewerberinnen und Bewerber aus Nicht-EU-Ländern oder Bewerberinnen und Bewerber für ein Zweitstudium ein Formular zur Beurteilung, ob eine Studiengebührenpflicht tatsächlich besteht.
Die Höhe der Beträge und detaillierte Informationen finden Sie unter Finanzen
Labore
Elektrische Antriebe und Steuerungen
- Gebäude H (Hauptgebäude)
- Raum H 062
Energie- und Strömungstechnik
- Gebäude H (Hauptgebäude)
- Raum H 059
Fertigungsmess- und Prüftechnik
- Gebäude D
- Raum D 033
Fahrzeugtechnik und -mechatronik
- Gebäude H (Hauptgebäude)
- Raum H 057
Mess- und Regelungstechnik
- Gebäude D
- Raum D 007
Umformtechnik
- Gebäude D
- Raum D 032
Werkstoffprüfung
- Gebäude L
- Raum L 005 - L 018
News
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