Bewerbung zum Sommer- und Wintersemester
Fahrzeugtechnik bietet
- 36 Studienplätze im Wintersemester
- 20 Studienplätze im Sommersemester
- 20. August: Bewerbungschluss für das Wintersemester 2020/21
- 15. Januar: Bewerbungschluss für das Sommersemester
Die Termine sind Ausschlussfristen, das bedeutet, dass Ihre Bewerbungsunterlagen bis zu diesem Tag eingetroffen sein müssen, um bei der Studienplatzvergabe berücksichtigt zu werden.
Vorlesungsbeginn
- Anfang Oktober für das Wintersemester
- Mitte März für das Sommersemester
den genauen Termin finden Sie im Menüpunkt Termine.
Wer erhält einen Studienplatz?
Die Bewerberinnen und Bewerber mit den besten Gesamtnoten werden zugelassen. Im letzten Semester haben alle Bewerberinnen und Bewerber einen Studienplatz erhalten.
Ein Vorpraktikum ist nicht erforderlich.
Auswahlverfahren - wie errechnet sich die Gesamtnote?
An der RWU wird für diesen Studiengang das allgemeine Auswahlverfahren für Bachelor-Studiengänge der RWU angewendet und auf der Basis der Bewerbungsunterlagen durchgeführt. Die Erstellung einer Vorschlagsliste bzw. Rangliste wird nachstehend erläutert: Aus den Bewerbungsunterlagen wird die Position der Bewerberin oder des Bewerbers auf einer Rangliste nach folgender Vorgehensweise ermittelt: Berechnung einer gewichteten Gesamtnote nach der Formel
[(Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung)+(Noten Deutsch, Mathematik * 2 und fortgeführte moderne Fremdsprache)/4] / 2
Wenn es mehr Bewerberinnen und Bewerber gibt als Plätze, werden 90 % der Plätze durch das Auswahlverfahren (beste Gesamtnote) vergeben und 10 % der Plätze nach Wartezeit.
Verbesserungen der Gesamtnote
Die Gesamtnote verbessert sich um folgende Werte:
- 0,2 Notenpunkte bei Vorhandensein einer zum Studiengang passenden Berufsausbildung, soweit sie nicht Bestandteil der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) ist
- 0,1 für jedes volle Jahr passender Berufstätigkeit, jedoch maximal um 0,2.
Nachrückverfahren
Oft bewerben sich Studieninteressierte an mehreren Hochschulen und Studiengängen. Dadurch kommt es regelmäßig dazu, dass Studienplätze wieder frei werden, weil sich eine Bewerberin oder ein Bewerber für einen anderen Studienplatz entscheidet. Diese wieder frei gewordenen Plätze werden im Nachrückverfahren an die vergeben, die zuerst nicht zum Zuge gekommen sind. Dabei wird wieder nach der Rangliste vergeben, also zu erst an die mit der besten Gesamtnote.
Weitere Infos zur Bewerbung und zur Studienplatzvergabe finden Sie im Zulassungsamt.
SEMESTERBEITRAG
Jedes Semester wird bei allen Studierenden bei der Einschreibung bzw. Rückmeldung ein Semesterbeitrag fällig. Dieser wird in ähnlicher Höhe von allen Hochschulen in Deutschland erhoben.
Zusammensetzung und Höhe des Beitrags
GEBÜHREN FÜR INTERNATIONALE STUDIERENDE UND FÜR EIN ZWEITSTUDIUM
In Baden-Württemberg gibt es seit dem Wintersemester 2017/2018 eine Studiengebühr für Internationale Studierende (Nicht-EU Bürger) sowie eine Zweit-Studiengebühr. Somit ist in manchen Fällen neben dem Semesterbeitrag auch eine Studiengebühr zu begleichen.
Vor der Einschreibung erhalten Bewerberinnen und Bewerber aus Nicht-EU-Ländern oder Bewerberinnen und Bewerber für ein Zweitstudium ein Formular zur Beurteilung, ob eine Studiengebührenpflicht tatsächlich besteht.
Die Höhe der Beträge und detaillierte Informationen finden Sie unter Finanzen