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Studienorientierung

junger Mann sitzt mit Klappstuhl im Bach
Erste Schritte

Schritt für Schritt zum passenden Studium

Was soll ich studieren? Passt Soziale Arbeit zu mir oder doch eher etwas Technisches? Hochschule oder Uni? Großstadt oder lieber eine Hochschule im Grünen? Bei der Suche nach dem passenden Studium tauchen viele Fragen auf. Die Wahl des passenden Studiengangs ist ein großer Schritt für deine berufliche Zukunft und passiert nicht von jetzt auf gleich. 

Aber keine Sorge: Wir begleiten dich Schritt für Schritt auf dem Weg zu deinem passenden Studium und bieten dir wertvolle Tipps, Tools und einer persönlichen Beratung.

1. Berufs- und Studienwahl: Was interessiert dich wirklich?

Mach dir am besten schon einige Monate vor deinem Schulabschluss Gedanken über deine beruflichen Perspektiven. So vermeidest du Stress und hast ohne den Prüfungsdruck den Kopf frei, um dich ganz auf deine berufliche Zukunft zu konzentrieren. Aber wie findet man ihn nun, den passenden Studiengang? 

Gibt es Fächer in der Schule, die dir besonders Spaß machen oder gemacht haben? Oder interessierst du dich für ein bestimmtes Thema wie Wirtschaft, Technik oder Soziales? Oder hast du schon einen konkreten Beruf im Blick und bist auf der Suche nach dem dazu passenden Studiengang? 

Wenn du noch unsicher bist, unterstützt dich unsere Zentrale Studienberatung gerne mit hilfreichen Tipps zur Entscheidungsfindung oder einem persönlichen Beratungsgespräch.   

2. Hochschultyp & Studienort: Was passt zu dir?

Nach Auswahl einer Fachrichtung, solltest du dir überlegen, welcher Hochschultyp am besten zu dir passt und in welcher Stadt du gerne studieren möchtest. Möchtest du praxisnah mit persönlicher Beratung an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften wie der RWU studieren oder fühlst du dich an einer Universität in einer Großstadt wohler? Informiere dich über die Unterschiede in Lehrmethoden, Studieninhalten, Praxisanteil und Campusleben, um eine fundierte Entscheidung zu treffen. Wähle den Weg, der am besten zu deinen Zielen, Lernpräferenzen und persönlichen Vorstellungen passt. 

3. Nutze unsere Orientierungsangebote zur Studienwahl

Die RWU unterstützt dich bei der Studienwahl mit vielfältigen Angeboten. 
So erhältst du auf dieser Seite: 

 

Du möchtest die RWU live erleben. Dann schau unter „Hochschule erleben“ vorbei. Hier findest du Angebote für Studieninteressierte und Schulen:

  • Schnuppervorlesungen
  • praxisnahe Workshops
  • Messetermine
  • und vieles mehr…

So bekommst du einen echten Einblick in deinen Wunschstudiengang und die Möglichkeiten an der RWU. 

4. Zulassungsvoraussetzungen und Fristen im Blick behalten

Informiere dich über die Zulassungsvoraussetzungen deines Wunschstudiengangs. Dazu zählen beispielsweise erforderliche Qualifikationen, Sprachkenntnisse oder Vorpraktika. Alle relevanten Informationen findest du auf der jeweiligen Studiengangsseite in der aktuellen Zulassungs- und Auswahlsatzung.

Ebenso wichtig ist es, die Bewerbungsfristen und -termine im Blick zu behalten. Auch dazu findest du eine Übersicht auf der jeweiligen Studiengangsseite und in unserem Online-Kalender. Nur wenn du alle Fristen einhältst, kann deine Bewerbung reibungslos bearbeitet werden.

5. Jetzt bewerben!

Wenn du dich entschieden hast, kannst du dich für deinen ausgewählten Studiengang bewerben. Informationen zur Bewerbung findest du unter dem Menüpunkt „Bewerbung und Immatrikulation“. Bei Fragen rund um die Bewerbung, Immatrikulation und weiteren organisatorischen Belangen hilft dir unser Studierenden-Service gerne weiter. 

Warum RWU?

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Welche Studiengänge gibt es bei der RWU?

Informatik & Design

Seit der Einführung des ersten Computers hat sich unsere Welt grundlegend verändert. Ob Medizin, Mobilität oder Medien, kein Bereich bleibt von der digitalen Revolution unangetastet. Die Digitalisierung eröffnet neue Chancen in fast allen Lebensbereichen. Dabei spielt Design auch eine große Rolle. Ob zum Beispiel in der Kreativbranche oder der Industrie: Eine durchdachte Gestaltung ist der Schlüssel, um digitale Innovationen verständlich, nutzbar und ansprechend zu machen. 

In unseren Studiengängen aus dem Bereich Informatik & Design lernst du genau das. Wir vermitteln dir die gestalterischen, technischen und konzeptionellen Fähigkeiten, um die digitale Zukunft aktiv mitzugestalten – kreativ, praxisnah und interdisziplinär.

Zu den Studiengängen aus dem Bereich Informatik und Design 

Soziales & Gesundheit

Ob in der individuellen Unterstützung von Menschen mit Assistenzbedarf oder der betriebswirtschaftlichen Schnittstelle zwischen Ökonomie und Gesundheit: Fachkräfte im sozialen und gesundheitlichen Bereich sind gefragter denn je. Solange es Menschen gibt, werden Fachkräfte im Gesundheitssektor benötigt. 

In unseren Studiengängen aus dem Bereich Soziales & Gesundheit bereiten wir dich genau darauf vor. Du erwirbst fachliche, methodische und persönliche Kompetenzen, um Menschen zu unterstützen, Systeme zu gestalten und Verantwortung zu übernehmen: praxisnah, gesellschaftlich relevant und zukunftsorientiert.

Zu den Studiengängen aus dem Bereich Soziales und Gesundheit

Technik & Mobilität 

Unsere Welt steckt voller Technik und sie entwickelt sich ständig weiter. Ob im Energiesektor, in der IT oder im Maschinenbau: Fortschritt treibt unsere Gesellschaft an. Technische Berufe gehören mitunter zu den gefragtesten Bereichen der Wirtschaft. Auch im Bereich Energie und Mobilität stehen große Veränderungen an. Die Weiterentwicklung des Energiesektors ist ein zentraler Schritt auf dem Weg zur Klimaneutralität. Gleichzeitig verändern alternative Antriebskonzepte, Digitalisierung und Automatisierung die Art, wie wir uns fortbewegen und wie wir künftig produzieren.

In unseren Studiengängen aus dem Bereich Technik & Mobilität lernst du, diese Zukunft mitzugestalten. Wir vermitteln dir praxisnahes Ingenieurwissen, digitale Kompetenzen und systemisches Denken, damit du innovative Lösungen entwickeln kannst, die unsere Welt bewegen.

Zu den Studiengängen aus dem Bereich Technik und Mobilität

Wirtschaft

Die Globalisierung und Digitalisierung prägen die Entwicklung der Weltwirtschaft zunehmend. Was treibt Märkte an? Wie können Unternehmen erfolgreich wirtschaften und dabei Verantwortung für Umwelt und Gesellschaft übernehmen? Eins ist sicher: Berufe in der Wirtschaft haben Hochkonjunktur und sind gefragt wie nie. Ob im Mittelstand, im internationalen Konzern oder im sozialen Sektor wirtschaftliche Kompetenzen eröffnen vielfältige Karrieremöglichkeiten. 

In unseren Studiengängen im Bereich Wirtschaft bereiten wir dich darauf vor. Du lernst, ökonomische Zusammenhänge zu verstehen, unternehmerisch zu denken und nachhaltige Strategien zu entwickeln: praxisnah, analytisch und zukunftsorientiert.

Zu den Studiengängen aus dem Bereich Wirtschaft

Englischsprachige Studiengänge

Im Bereich Technik, Mobilität und Informatik bieten wir auch englischsprachige Studiengänge an: von den Vorlesungen bis zu den Projektarbeiten. Das macht sie besonders interessant für Studieninteressierte aus dem Ausland und für alle, die sich optimal auf eine internationale Karriere vorbereiten möchten.

Zu den englischsprachigen Studiengängen

Masterstudiengänge

Du hast bereits ein Bachelor Studium erfolgreich absolviert und möchtest dein Wissen vertiefen und dich fachlich weiterentwickeln? Unsere Masterstudiengänge bieten dir die Möglichkeit, dich in Bereichen wie Technik, Mobilität, Wirtschaft und Soziales gezielt zu spezialisieren. Einige unserer Studiengänge, insbesondere im technischen Bereich, sind sogar vollständig englischsprachig und international ausgerichtet. So bereiten sie dich optimal auf anspruchsvolle Aufgaben in der Wirtschaft, in der Forschung oder in internationalen Unternehmen vor.

Zu den Masterstudiengängen

FAQ Studienorientierung

An Universitäten wird klassischerweise der wissenschaftliche Nachwuchs ausgebildet. Aus diesem Grund lernst du im Universitätsstudium mehr Theorien und Methoden kennen, die dich ideal auf eine wissenschaftliche Laufbahn vorbereiten.

An Fachhochschulen lernst du ebenfalls theoretische Grundlagen, jedoch nicht im selben Umfang. Hier steht das anwendungsorientierte Lernen im Vordergrund, das heißt, du wendest das Gelernte in der Praxis an. In den meisten Fällen absolvierst du an einer Hochschule auch ein Praxissemester. Dabei absolvierst du ein komplettes Semester in einem Unternehmen deiner Wahl und lernst das Berufsleben kennen. Während des gesamten Studiums lernst du, theoretisches Wissen umzusetzen. Ein praxisnahes Studium an einer Hochschule kann dir somit den Einstieg ins Berufsleben erleichtern.

Um an einer Hochschule studieren zu können, benötigst du eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Diese erlangst du zum Beispiel durch das Abitur an einem allgemeinbildenden Gymnasium, die fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife an einem Berufskolleg oder einer Fachoberschule. Mit dem Abitur kannst du uneingeschränkt an einer Universität und Fachhochschule studieren. Die fachgebundene Hochschulreife berechtigt zum Studium der im Zeugnis ausgewiesenen Studiengängen an Universitäten und Fachhochschulen und mit der Fachhochschulreife kannst du in der Regel an Fachhochschulen studieren. 

Bitte beachte: Neben der passenden HZB müssen unter Umständen auch weitere Voraussetzungen erfüllt sein – etwa das Erreichen eines bestimmten Numerus Clausus (NC) oder zusätzliche Qualifikationen. Welche Zugangsvoraussetzungen genau gelten, erfährst du auf der jeweiligen Studiengangsseite.

Weitere Informationen zum Thema Zulassung und Vorraussetzungen auf der Seite Bewerbung und Immatrikulation ganz unten.

Bei zulassungsfreien Studiengängen stehen ausreichend Studienplätze zur Verfügung. Das bedeutet: Wer eine gültige Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Fachhochschulreife, fachgebundene Hochschulreife oder allgemeine Hochschulreife) besitzt und sich innerhalb der vorgegebenen Frist einschreibt, erhält einen Studienplatz.

Je nach Studiengang kann jedoch vorab eine Registrierung oder Bewerbung erforderlich sein. Zudem müssen gegebenenfalls weitere Einschreibevoraussetzungen erfüllt werden, zu denen beispielsweise Vorpraktika, Sprachnachweise oder Eignungsnachweise zählen. Die Zugangsvoraussetzungen findest du auf der jeweiligen Studiengangsseite.

Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen gibt es mehr Bewerber:innen als Studienplätze. Das heißt nicht jede:r erhält automatisch einen Studienplatz. Stattdessen entscheidet ein Auswahlverfahren über die Zulassung.

Die Auswahl erfolgt in der Regel nach folgenden Kriterien:

  • Numerus Clausus (NC): Die Durchschnittsnote deines Schulabschlusses spielt eine zentrale Rolle.
  • Wartezeit: In manchen Fällen wird auch berücksichtigt, wie lange du bereits auf einen Studienplatz wartest.
  • Weitere Kriterien: Je nach Hochschule können z. B. Motivationsschreiben, Auswahlgespräche, Eignungstests oder Praktika verlangt werden.

Wichtig: Für zulassungsbeschränkte Studiengänge musst du dich innerhalb der Bewerbungsfrist bewerben – eine einfache Einschreibung reicht nicht aus.

Der Begriff Numerus Clausus (NC) bezeichnet eine Zulassungsbeschränkung für Studiengänge. Er greift immer dann, wenn es mehr Bewerber*innen als Studienplätze gibt. Der NC ist keine feste Note, sondern ergibt sich jedes Jahr neu – abhängig davon, wie viele Personen sich bewerben und wie gut deren Abschlussnoten sind. In einem Auswahlverfahren wird dann festgelegt, bis zu welcher Durchschnittsnote Bewerber*innen zugelassen werden können.

Beispiel:
Wenn ein Studiengang besonders beliebt ist und die letzten zugelassenen Bewerber*innen einen Abiturschnitt von 2,1 hatten, liegt der NC für diesen Studiengang bei genau diesem Wert – allerdings nur in diesem Jahr und nur an dieser Hochschule.

Wichtig zu wissen: Ein NC sagt nichts über die Qualität des Studiengangs aus, sondern nur über die Nachfrage.

Als Wartezeit gilt die Zeit nach dem Schulabschluss, in der du nicht an einer deutschen Hoch-
schule eingeschrieben warst. Jedes halbe Jahr zählt dabei als ein Wartesemester. Wenn du zum Beispiel
nach dem Abitur eine Ausbildung absolvierst, die 2,5 Jahre dauert, sammelst du in dieser Zeit
5 Wartesemester. Die Wartezeit wird automatisch erfasst und es zählen nur volle Halbjahre. Solltest du in dieser Zeit an einer deutschen Hochschule oder Universität eingeschrieben gewesen sein, auch wenn du keine Prüfungen abgelegt hast, wird die Wartezeit in diesem Zeitraum unterbrochen und nicht angerechnet.

An der RWU hast du die Möglichkeit, dich von der Zentralen Studienberatung über deine Möglichkeiten nach der Schule beraten zu lassen - unverbindlich, ergebnissoffen und unabhängig. 

Wenn du schon einen konkreten Studiengang im Blick und spezielle Fragen dazu hast, kannst du dich an die Fachstudienberater*innen wenden. Hier geht's zu den Beratungsangeboten der RWU sowie den jeweiligen Ansprechpartner*innen.

Glossar Studienorientierung

Ein Semester ist ein akademischer Zeitraum, der in der Regel ein halbes Jahr dauert. Wir von der RWU bieten zwei Semester pro Jahr an. Das heißt du kannst dich für unsere Studiengänge im Wintersemester oder Sommersemester einschreiben.

Ein Modul ist ein inhaltlich abgeschlossener Bestandteil eines Studiengangs. Es setzt sich in der Regel aus mehreren Lehrveranstaltungen wie Vorlesungen, Seminaren und Übungen zusammen und wird innerhalb eines festgelegten Zeitraums, meist eines Semesters, absolviert. Ergänzt wird ein Modul häufig durch Prüfungen oder andere Leistungsnachweise, um das Verständnis und die Fähigkeiten der Studierenden zu überprüfen. Jedes Modul behandelt ein bestimmtes Thema oder Fachgebiet. Die Inhalte und Ziele eines Moduls sind im Modulhandbuch des jeweiligen Studiengangs festgelegt.

Module werden in der Regel in Credits (oft ECTS-Punkte) gemessen. Diese geben Auskunft über den zeitlichen Arbeitsaufwand eines Moduls – einschließlich Präsenzzeiten, Selbststudium und Prüfungsvorbereitung. Um einen Studienabschluss zu erlangen, müssen Studierende eine festgelegte Anzahl an Credits sammeln. Wie viele Credits ein einzelnes Modul umfasst, variiert je nach Studiengang und Hochschule.

ECTS (European Credit Transfer and Accumulation System) ist ein Punktesystem, das im Rahmen der europäischen Hochschulbildung verwendet wird, um die Leistungen der Studierenden zu messen und zu bewerten. Durch das System ist es möglich ein einheitliches Verständnis von den Anforderungen an eine akademische Leistung zur Anerkennung von Leistungen zu ermöglichen.  ECTS wird hauptsächlich im Zusammenhang mit dem Erwerb von akademischen Abschlüssen und Zertifikaten verwendet. Durch ECTS werden die Anzahl der Kurse gemessen, die ein Studierender absolviert hat, um ein bestimmtes Niveau zu erreichen.

Weiterführende Inhalte

Orientierungstests und weitere Beratungsangebote

Gut beraten: So findest du ein passendes Studium

Die Entscheidung für ein Studium oder einen Beruf ist nicht immer einfach. Es gibt jedoch zahlreiche Orientierungstests und Beratungsangebote , die dir dabei helfen. Auf dieser Seite haben wir eine kleine Übersicht für dich zusammengestellt.

Orientierungstests im Überblick – Lass dich inspirieren!

Im Internet findest du zahlreiche Orientierungstests, die dir dabei helfen, deine Interessen, Fähigkeiten und persönliche Stärken besser einschätzen zu können. Durch gezielte Fragen reflektierst du deine Stärken, Vorlieben und Fähigkeiten und findest gleichzeitig heraus, welche Fachrichtungen zu dir passen und welche nicht. In der Regel erhältst du am Ende des jeweiligen Tests konkrete Vorschläge für geeignete Fachrichtungen oder Studiengänge, deren Anforderungen und Inhalte zu dir passen. Diese Testergebnisse sollen dir dabei helfen, die für dich richtige Berufs- oder Studienwahl zu treffen und können dir als Grundlage für die Entscheidungsfindung dienen. Gerne kannst du die Ergebnisse im Anschluss mit unserer Zentralen Studienberatung besprechen, um zum Beispiel weitere Informationen zu den einzelnen Ergebnissen oder Anregungen zu erhalten. Auch deine Lehrkraft für Berufsorientierung oder deine Ansprechperson bei der Agentur für Arbeit steht dir gerne beratend zur Seite. Falls dir die Entscheidung trotzdem schwerfällt, empfehlen wir dir die Teilnahme an einem zweitägigen BEST-Orientierungsseminar.  Hier setzt du dich zwei Tage lang mit deinen Interessen, Zielen und Werten auseinander. Nach Abschluss des Seminars kannst du eine fundierte Studien- und Berufswahl treffen. 

Auswahl einiger Orientierungstests

Der offizielle Studienorientierungstest des Landes Baden-Württemberg. Hier kannst du herausfinden, welches Studium und welcher Beruf zu dir passt: www.was-studiere-ich.de.

Mit dem Studienorientierungstest der Bundesagentur für Arbeit kannst du deine Stärken analysieren und passende Studien- und Ausbildungswege finden: https://www.arbeitsagentur.de/bildung/welche-ausbildung-welches-studium-passt.

Der Studium-Interessentest erstellt auf Basis kurzer Selbsteinschätzungsfragen dein individuelles Interessenprofil. Es zeigt dir, wie deine Studieninteressen verteilt sind, was das bedeutet und welche Studienrichtungen zu dir passen: https://studiengaenge.zeit.de/sit

Der Studienwahltest von Uniturm.de hilft dir dabei, den zu deinen Stärken und Interessen passenden Studiengang zu finden. Innerhalb von zehn Minuten berechnet der Test auf Basis deiner Neigungen und Fähigkeiten, welche Studienfächer für dich infrage kommen: https://www.uniturm.de/studienwahl/studienwahltest-studiumsfinder

Du interessierst dich für ein Lehramtsstudium? Der Lehrerorientierungstest richtet sich an angehende Lehrerinnen und Lehrer: https://mwk.baden-wuerttemberg.de/de/hochschulen-studium/lehrenden-bildung/lehrerorientierungstest-fuer-studieninteressierte

Online-Self-Assessments zur Studienorientierung

In den vergangenen Jahren haben deutschsprachige Hochschulen zahlreiche Online-Studienberatungstests, sogenannte Online-Self-Assessments (OSAs), entwickelt. Inzwischen gibt es so viele Tests, dass der Überblick leicht verloren geht. Daher wurde dieses Übersichtsportal für Studieninteressierte sowie für Fachkundige aus Wissenschaft und Beratungspraxis entwickelt.

Wenn du bereits eine Fachrichtung oder einen Studiengang ins Auge gefasst hast, dir aber noch nicht ganz sicher bist, ob es die richtige Wahl ist, können OSAs eine wertvolle Entscheidungshilfe sein. OSAs prüfen, ob deine Fähigkeiten und Erwartungen mit den Anforderungen des Studiengangs übereinstimmen. Durch praxisnahe Testaufgaben und weiterführende Informationen zu den Studieninhalten erhältst du eine bessere Vorstellung vom Studienalltag und kannst so besser einschätzen, ob der Studiengang zu dir passt: https://www.osa-portal.de

Auch die Plattform BW ² - Beispielaufgaben aus dem Studium kann dir dabei helfen, die für dich richtige Studienwahl zu treffen. Auf dieser Plattform kannst du in verschiedene Studiengänge hineinschnuppern. Durch Beispielaufgaben erhältst du dabei einen Einblick in die wesentlichen Themenbereiche und Methoden des jeweiligen Studiengangs.

Seezeit Eva Escher
Quelle: Hochschule Ravensburg-Weingarten

Weitere Beratungsangebote

Du hast noch Fragen oder brauchst Unterstützung bei deiner Studienwahl?
Kein Problem. Es gibt viele Anlaufstellen, die dir gerne weiterhelfen. Neben der Zentralen Studienberatung der RWU kannst du dich auch an die Agentur für Arbeit mit Fragen zur Berufs- und Studienwahl, an die Seezeit mit Fragen zur Studienfinanzierung oder zum Wohnen sowie an die Studiengangsberatung mit konkreten inhaltlichen oder organisatorischen Fragen, etwa zum Studienaufbau, zu Schwerpunkten, Praxisphasen oder Prüfungsanforderungen, wenden. Auch wenn du dich in einer besonderen Lebenssituation befindest, etwa mit Kind, gesundheitlichen Einschränkungen oder familiären Verpflichtungen – findest du bei uns passende Ansprechpersonen. 

Nutze die vielfältigen Angebote – je früher du dich informierst, desto entspannter wird dein Weg ins Studium.

Beratungsmöglichkeiten bei der RWU

Die Zentrale Studienberatung der RWU kann dich bei deiner Studien- und Berufswahl unterstützen. Im Gespräch finden wir gemeinsam deine Interessen, Fähigkeiten, Wünsche und Ziele heraus. Aber auch bei allgemeinen Fragen zum Studium, zur Wahl der Hochschulart oder bei Fragen zur Berufswahl und Karriereaussichten kannst du dich an die Zentrale Studienberatung wenden. Ob in Einzelgesprächen oder dem BEST-Seminar – unsere Zentrale Studienberatung hilft dir gerne bei deiner Entscheidungsfindung.

Zentrale Studienberatung

Du interessierst dich für einen bestimmten Studiengang oder hast dich schon entschieden – und jetzt tauchen erste konkrete Fragen auf? Dann bist du bei unserer Fachstudienberatung genau richtig. Die Fachstudienberatung ist deine direkte Ansprechperson bei allen inhaltlichen und organisatorischen Fragen rund um einen bestimmten Studiengang an der RWU. 

Typische Themen, bei denen dir die Fachstudienberatung hilft:

  • Studieninhalte und Schwerpunkte des Studiengangs
  • Wahlmöglichkeiten und Vertiefungsrichtungen
  • Studienverlauf und Stundenplangestaltung
  • Anforderungen in bestimmten Modulen
  • Praktika, Auslandssemester und Projektarbeiten
  • Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland oder früheren Studien

Zu den Ansprechpersonen der Fachstudienberatung.

Dein Weg ist ein bisschen anders, als der deiner (künftigen) Mitstudierenden? An der RWU gibt es viele Möglichkeiten, um das Studium auch in besonderen Lebenslagen zu meistern. Diese können u. a. sein:

  • Studieren in der Schwangerschaft oder mit Kind
  • Studieren mit Pflegeaufgaben
  • Studieren mit Behinderung
  • Studieren mit chronischer Erkrankung
  • Studieren mit Autismus-Spektrum-Störung (ASS)

Du möchtest dich über die Möglichkeiten und Angebote informieren? Auf den Seiten „Studieren mit Behinderung oder chronischer Erkrankung” sowie „Studieren mit Familien- und Pflegeaufgaben” findest du weitere Informationen sowie Ansprechpartner*innen.

Externe Beratungsmöglichkeiten

Die Agentur für Arbeit bietet dir nicht nur Unterstützung bei der Jobsuche – sie hilft dir auch dabei, den passenden Studiengang oder Ausbildungsweg zu finden. In einem persönlichen Beratungsgespräch kannst du über deine Interessen, Stärken und Wünsche sprechen. Gemeinsam mit der Berufsberatung findest du heraus, welche Wege zu dir passen. 

Dabei bekommst du:

  • Infos zu Studiengängen und Ausbildungsberufen
  • Unterstützung bei der Berufs- und Studienwahl
  • Hilfe bei Bewerbungen und Überbrückungsmöglichkeiten
  • Tipps zu Freiwilligendiensten oder Auslandsaufenthalten

 Beratungstermine kannst du ganz einfach online oder oft auch über deine Schule vereinbaren. Wenn du noch keine Ansprechperson hast, hilft dir das Berufsinformationszentrum (BiZ) in deiner Nähe weiter: www.arbeitsagentur.de

Das Studierendenwerk Seezeit ist für viele praktische Themen im Studienalltag ein wichtiger Ansprechpartner. Auch schon vor dem Studium kannst du dich hier informieren und beraten lassen.

Seezeit hilft dir bei:

  • Fragen zur Studienfinanzierung: BAföG, Nebenjobs, Stipendien
  • Wohnungssuche: Bewerbung um ein Zimmer im Wohnheim oder Tipps für private Wohnmöglichkeiten
  • Verpflegung: Mensa- und Cafeteria-Angebote an der RWU
  • Beratung in besonderen Lebenslagen: z. B. bei sozialen, psychischen oder finanziellen Herausforderungen
  • Beratung für Studierende mit Kind oder mit gesundheitlichen Einschränkungen

Auch wenn du noch nicht eingeschrieben bist, kannst du viele Infos schon jetzt auf der Seezeit-Website entdecken: www.seezeit.com.

Weiterführende Inhalte

Studienkosten

Was kostet ein Studium?

Ein Studium eröffnet dir neue Perspektiven, spannende Erfahrungen und die Chance, deine berufliche Zukunft aktiv zu gestalten. Doch neben der inhaltlichen Vorbereitung solltest du auch die finanziellen Aspekte im Blick haben.

Je nach Studienort, Studiengang und deiner persönlichen Lebenssituation kann dein Studium teuer werden. Neben dem Semesterbeitrag gibt es Ausgaben für Miete, Verpflegung, Mobilität, Freizeit und Lernmaterialien. Je nach Studiengang können auch Kosten für Seminarreisen oder Ausstattung anfallen. Ein Budgetplan kann dir dabei helfen, Einnahmen und Ausgaben im Blick zu haben und deinen Finanzhaushalt ausgeglichen zu halten. Studieren bedeutet nicht nur Vorlesungen und Prüfungen, sondern auch Fragen rund um Organisation, Finanzierung und Alltagsgestaltung. Hier findest du alle wichtigen Infos rund um die Kosten deines Studiums.

Welche Gebühren erhebt die RWU?

Die Hochschule-Ravensburg Weingarten ist eine staatliche Hochschule und erhebt aus diesem Grund für Studierende im Erststudium keine Studiengebühren. Jedes Semester wird der sogenannte Semesterbeitrag erhoben, der aktuell 215 Euro beträgt. Neben dem Semesterbeitrag können je nach Studiengang weitere Gebühren hinzukommen. Neben dem Semesterbeitrag zahlst du auch einmalig eine Gebühr von 9 Euro für deinen Studierendenausweis.

Seit dem Wintersemester 2017/2018 erheben Hochschulen in Baden-Württemberg Studiengebühren von internationalen Studierenden, die nicht Staatsangehörige eines EU/EWR-Mitgliedstaates sind. Internationale Studierende, die aber eine deutsche Hochschulzulassungsberechtigung (HZB) besitzen, sind nicht gebührenpflichtig.

Weitere Infos um den Semesterbeitrag, Zweitstudiengebühren sowie finanzielle Unterstützung durch BAföG und Stipendien findest du in den FAQ.

FAQ Studienkosten

In Baden-Württemberg wurden im Jahr 2012 die allgemeinen Studiengebühren abgeschafft. An privaten Hochschulen können aber weiterhin Studiengebühren erhoben werden.

Die RWU Hochschule Ravensburg-Weingarten erhebt pro Semester einen Beitrag in Höhe von ca. 215 €. Der Semesterbeitrag ist einmalig bei der Einschreibung zu entrichten und anschließend bei jeder Rückmeldung für ein neues Semester. Der Beitrag setzt sich aus einem Verwaltungskostenbeitrag von 80,00 €, einem Studentenwerksbeitrag von derzeit 110,50 € und einem Beitrag für die Verfasste Studierendenschaft in Höhe von 24,50 € zusammen.

Im ersten Semester fällt zusätzlich zum Semesterbeitrag einmalig eine Gebühr für den Studierenden-Ausweis in Höhe von 9,00 € an.

Die Hochschule kann für besondere Leistungen Gebühren oder Entgelte erheben. Dies gilt insbesondere für zusätzliche Verwaltungstätigkeiten wie zum Beispiel Ersatzurkunden oder Säumniszuschlag und für Angebote, die nicht Bestandteil einer Studien- und Prüfungsordnung sind wie zum Beispiel Mathevorkurse.

Exmatrikulierst du dich bis spätestens einen Monat nach Vorlesungsbeginn, kannst du dir den Semesterbeitrag auf Antrag zurückholen. 

Den Antrag auf Rückerstattung stellst du bitte online über MyCampus. Außerdem findest du das Formular auch im Downloadbereich der Studierenden-Service Seite. 

Empfänger:  LOK BA-WÜ  / HS RV-Wgt.
IBAN:              DE02 6005 0101 7495 5301 02 
Bank:              Baden-Württembergische Bank (BW Bank) 
BLZ:                6005 0101 
BIC:                 SOLADEST600

Verwendungszweck:  8 679 130 002 817, NAME, BEWERBER-/MATRIKELNR.

Achtung: Der Verwendungszweck für Zahlungen der Studiengebühren der Weiterbildungsstudiengänge "International Business Management" und "Management im Sozial- und Gesundheitswesen" lautet anders. Du findest ihn auf deinem Gebührenbescheid.

Bei Fragen wende dich gerne an das Zulassungsamt.

WG-Zimmer, Lebensmittel, Busticket - ein Studium kostet Geld, keine Frage. Einen Überblick über die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten gibt es hier: Finanzierung und Absicherung.

Als Vollzeitstudentin oder Vollzeitstudent darfst du während der Vorlesungszeit versicherungstechnisch maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. Während der vorlesungsfreien Zeit, den Semesterferien, oder während eines Praktikums gilt diese Regelung nicht.

Bitte beachte, dass du, wenn du während eines Urlaubssemesters eine Beschäftigung wie z. B. ein freiwilliges Praktikum aufnimmst, ganz normal sozialversicherungspflichtig bist. Das heißt, du wirst sowohl sozialversicherungsrechtlich als auch lohnsteuerlich wie eine Arbeitnehmerin bzw. ein Arbeitnehmer behandelt. Du kannst daher während eines Urlaubssemesters keiner Werkstudierendentätigkeit nachgehen, da das Werkstudierendenprivileg in diesem Fall nicht gilt.

FAQ Studiengebühr für internationale Studierende

Seit dem Wintersemester 2017/2018 erheben die Hochschulen in Baden-Württemberg für das Land Studiengebühren von internationalen Studierenden, die nicht Staatsangehörige eines EU/EWR-Mitgliedstaates sind. Internationale Studierende, die eine deutsche Hochschulzulassungsberechtigung (HZB) besitzen, sind aber nicht gebührenpflichtig.

Die Gebühren werden für das Lehrangebot, der damit verbundenen spezifischen Betreuung der Internationalen Studierenden in Bachelorstudiengängen, konsekutiven Masterstudiengängen sowie in grundständigen Studiengängen verwendet. Von den Einnahmen der Studiengebühren verbleiben 20 Prozent an den Hochschulen.

Die Gebühr beträgt 1.500 € pro Semester und fällt zusätzlich zum Semesterbeitrag in Höhe von 215 € an.

Du findest das rechtsverbindliche Datum in deinem Gebührenbescheid (§4 (2) LHGebG). In der Regel wird die Gebühr zu folgenden Terminen fällig:                   

  • Gebühr für das Sommersemester: 15. Januar
  • Gebühr für das Wintersemester: 15. Juli

Die Gebühr muss an dem Fälligkeitstag auf dem Konto der Hochschule eingegangen sein. Die Überweisung muss deshalb rechtzeitig vorgenommen werden.

Für die Erhebung der Gebühren gibt es Ausnahmen bei einem sogenannten gefestigten Inlandsbezug. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn du eine Niederlassungserlaubnis der EU hast. Ob du in diese Ausnahmen fällst, wird vor Beginn des Studiums anhand eines Auskunftsformulars überprüft, das du von uns zugesandt bekommen hast.

Generell liegt es in der Pflicht der Bewerbenden und Studierenden sich über eine mögliche Ausnahme zu informieren beziehungsweise Kontakt aufzunehmen und die entsprechenden Dokumente vorzulegen.

Die Gebühren werden in der Regel automatisch nicht erhoben, von

  • EU-/EWR-Bürgern (§ 3 (1) LHGebG)
  • Bildungsinländern und Bildungsinländerinnen mit deutscher HZB (§ 3 (2) LHGebG)
  • Studierenden in einem Weiterbildungs-Master (§ 3 (1) LHGebG)
  • Internationalen Studierenden, die im Rahmen von Kooperationsabkommen an der RWU studieren (§ 6 (1) LHGebG):
    • Austauschstudierende die 1-2 Semester und ohne Absicht auf Erwerb eines Studienabschlusses in Baden-Württemberg studieren
    • Studierende in Doppelabschlussprogrammen (Double Degree Studierende) mit verpflichtendem Auslandsaufenthalt.

 

In folgenden Fällen bist du von der Gebührenpflicht befreit, wenn du einen Antrag vor Beginn der Vorlesungszeit stellst (§10 (3) LHGebG) :

  • im Praxissemester, das Bestandteil der Regelstudienzeit ist (§ 6 (2) Satz 2 LHGebG)
  • bei Beurlaubung, wenn du den Antrag auf Beurlaubung vor Beginn der Vorlesungszeit gestellt hast (§ 6 (2) Satz 1 LHGebG)
  • im praktischen Jahr (§ 6 (2) Satz 3 LHGebG)

Du kannst auch einen Antrag stellen, wenn:

  • u Ausländerin oder Ausländer mit einer Aufenthaltsgestattung nach § 55 Abs. 1 Asylgesetz bist und die Staatsangehörigkeit eines Herkunftslandes besitzt, das vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit einer Schutzquote von 50 Prozent oder mehr bewertet wurde (§ 6 (6) LHGebG)
  • wenn du eine erheblich studienerschwerende Behinderung hast (§ 6 (7) LHGebG).

Wenn du nach Aufnahme des Studiums unverschuldet in eine Notlage gerätst, aufgrund derer du die Gebühren nicht bezahlen kannst, kann die Hochschule die Gebühren ganz oder teilweise stunden oder sie ganz oder teilweise erlassen (§ 7 LHGebG).

 

Die Studiengebühr kannst du dir bis zu einem Monat nach Vorlesungsbeginn zurückerstatten lassen (§ 10 (4) LHGebG).

Eine Rückerstattung der bezahlten Gebühr kommt in Frage:

  • wenn die Voraussetzungen für eine Ausnahme nicht rechtzeitig bis zur Immatrikulation nachgewiesen werden konnten,
  • wenn Voraussetzungen für eine Ausnahme innerhalb eines Monats nach Beginn der Vorlesungszeit eintreten
  • wenn du dein Studium innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn beendest und mit sofortiger Wirkung exmatrikuliert wirst

Die Studiengebühr kann nacherhoben werden, falls sie trotz bestehender Gebührenpflicht nicht erhoben wurde.

Bitte beachte, dass die Texte in diesem Abschnitt zur besseren Lesbarkeit vereinfacht wurden. Rechtlich relevant sind jedoch nur die Texte des Landeshochschulgebührengesetzes (LHGebG) und die Angaben auf deinem Gebührenbescheid.

FAQ Zweitstudiengebühr

Die Gebühr beträgt 650 € pro Semester und fällt zusätzlich zum Semesterbeitrag in Höhe von 215 € an.

Das rechtsverbindliche Datum findest du in deinem Gebührenbescheid (§4 (2) LHGebG). In der Regel wird die Gebühr zu folgenden Terminen fällig:         

  • Gebühr für das Sommersemester: 15. Januar
  • Gebühr für das Wintersemester: 15. Juli

Die Gebühr muss an dem Fälligkeitstag auf dem Konto der Hochschule eingegangen sein. Die Überweisung muss deshalb rechtzeitig vorgenommen werden.

Seit dem Wintersemester 2017/2018 gilt folgende Regel: 

Wenn du ein Zweitstudium aufnimmst, musst du Studiengebühren bezahlen. Dies gilt für ein zweites oder weiteres Studium in einem grundständigen Studiengang (Bachelorstudiengang) oder in einem zweiten oder weiteren konsekutiven Masterstudiengang nach einem in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen Hochschulstudium. Dein Studium wird zu Beginn des Semesters gebührenpflichtig, das auf das Datum deines Abschlusszeugnisses folgt.

Wechselst du deinen Studiengang ohne Abschluss, führt dies nicht zu einer Studiengebührenpflicht für ein Zweitstudium. Erst wenn ein Studiengang erfolgreich abgeschlossen ist, tritt für das zweite Bachelor- oder Masterstudium für die (Rest-)Studiendauer die Studiengebührenpflicht ein.

Die Zweitstudiengebühr fällt nicht an:

  • für Internationale Studierende, die bereits eine Studiengebühr nach § 8 (1) Satz 3 LHGebG bezahlen
  • wenn du einen Weiterbildungs-Masterstudiengang (§ 8 (1) Satz 1 LHGebG) machst
  • wenn du dein Erststudium im Ausland absolviert und noch keinen grundständigen oder konsekutiven Studiengang in Deutschland abgeschlossen hast (§ 8 (1) Satz 1 LHGebG)
  • für das Studium eines Erweiterungsfaches im Rahmen deines Lehramtsstudienganges (§ 8 (3) Satz 2 LHGebG)
  • wenn das Zweitstudium nach den berufsrechtlichen Regelungen für die Erlangung eines Berufsabschlusses zwingend erforderlich ist (z.B. Kieferchirurgie) (§ 8 (3) Satz 1 LHGebG).

In folgenden Fällen bist du von der Gebührenpflicht befreit, wenn du einen Antrag vor Beginn der Vorlesungszeit stellst (§10 (3) LHGebG) :

  • im Praxissemester, das Bestandteil der Regelstudienzeit ist (§ 6 (2) Satz 2 LHGebG)
  • bei Beurlaubung, wenn du den Antrag auf Beurlaubung vor Beginn der Vorlesungszeit gestellt hast (§ 6 (2) Satz 1 LHGebG)
  • im praktischen Jahr (§ 6 (2) Satz 3 LHGebG)
  • wenn du eine erheblich studienerschwerende Behinderung hast (§ 6 (7) LHGebG)

Bei Fragen wende dich bitte an die Mitarbeiter*innen vom Zulassungsamt.

Die Studiengebühr kann bis zu einem Monat nach Vorlesungsbeginn zurückerstattet werden (§ 4 (2) und § 10 (4) LHGebG).

Die Studiengebühr kann nacherhoben werden, falls sie trotz bestehender Gebührenpflicht nicht erhoben wurde (§ 10 (4) LHGebG).

Bitte beachte, dass die Texte in diesem Abschnitt zur besseren Lesbarkeit vereinfacht wurden. Rechtlich relevant sind jedoch nur die Texte des Landeshochschulgebührengesetzes (LHGebG) und die Angaben auf deinem Gebührenbescheid.

FAQ Studiengebühren für berufsbegleitende Studiengänge

Bei unseren berufsbegleitenden Masterstudiengängen, sogenannten Weiterbildungsstudiengängen, fällt eine Studiengebühr für das Studienangebot an. Die Höhe der Gebühren findest du direkt bei den Weiterbildungsstudiengängen.

Die Regelungen zur Studiengebühr in den berufsbegleitenden Masterstudiengängen sind in den jeweiligen Satzungen über die Studiengebühren festgeschrieben. Vor Beginn des Studiums erhältst du einen Gebührenbescheid mit den Informationen zur Zahlung.

Bei Fragen wende dich bitte an die Mitarbeiter*innen vom Zulassungsamt.

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