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Finanzierung und Absicherung

Geld, Euro, Sparen, Finanzen
Finanzielle Unterstützung

Wie lassen sich die Kosten reduzieren?

Vielleicht haben Sie das Glück, dass Ihre Eltern oder andere Verwandte Sie bei den monatlichen Kosten unterstützen. Wenn das nicht möglich ist, gibt es verschiedene Möglichkeiten finanzieller Unterstützung. Über BAföG haben Sie oftmals die Gelegenheit, unabhängig von Ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung oder ein Studium aufzunehmen. Auch Stipendien können eine zusätzliche Unterstützung bieten.

Sie können Ihre Kosten aber auch gering halten, indem Sie wie viele andere Student*innen zusammen in Wohngemeinschaften oder studentischen Wohnheimen leben. Für Lehrmaterialien können Sie sparen, indem Sie Bücher und Fachliteratur in unserer Bibliothek ausleihen.

Studienfinanzierung mit BAföG

BAföG steht für das Berufsausbildungsförderungsgesetz und ist eine staatliche Sozialleistung, die es jedem ermöglichen soll, unabhängig der sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren. Die Förderung wird jeweils zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt.

  • Die Ausbildungsförderung wird frühestens zu Beginn der Ausbildung gewährt, spätestens mit Beginn des Monats, in dem der Antrag gestellt wird.
  • Die Förderungshöchstdauer orientiert sich an der Regelstudienzeit des jeweiligen Studiengangs.
  • Student*innen mit Kind erhalten einen Betreuungszuschlag.
  • Die Förderung wird auch während Praxis- und Auslandssemestern fortgezahlt; je nach Land werden beim Auslands-BAföG auch Zuschläge und Reisekostenzuschüsse gewährt.

Ausführliche Informationen zum BAföG stehen auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung BAföG.

FAQ BAföG

Das Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerk Bodensee Seezeit ist für die Bearbeitung der BAföG-Anträge zuständig. Alle Informationen rund um die Antragsstellung, Fristen und einzureichende Dokumente können auf der Website des Studierendenwerk Bodensee Seezeit.

Aktuelle Antragsformulare sowie Merkblätter können Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung herunterladen: Alle Antragsformulare.

Die kostenfreie BAföG-Hotline kann helfen. Die Nummer der Hotline ist:
0800-223 63 41

Erreichbar von montags bis freitags von 8 - 20 Uhr.

Die BAföG-Hotline wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung zur Verfügung gestellt.

Die BAföG-Anträge unserer Student*innen bearbeitet das BAföG-Amt des Studierendenwerk Seezeit Bodensee.

Bei allen Fragen rund ums BAföG kann das BAföG-Amt der Seezeit kontaktiert werden unter: bafoeg@seezeit.com

Wie finde ich ein Stipendium?

Es gibt zahlreiche Stipendien, auf die sich Student*innen bewerben können, einige Stipendien sind nur bestimmten Fachrichtung vorbehalten oder Student*innen mit besonderen Anforderungen zur Verfügung, viele richten sich an alle Student*innen unabhängig ihres Studienfachs.

Wir können folgende Internetseiten empfehlen:

Spezielle Förderprogramme

Deutschlandstipendium

Seit 2011 vergibt das Bundesministerium für Bildung und Forschung Deutschlandstipendien für begabte Student*innen in Kooperation mit privaten Förderern. Allgemeine Informationen finden Sie unter https://www.deutschlandstipendium.de/
Fristen und Modalitäten für die Bewerbung um ein Deutschlandstipendium an der RWU finden Sie in den FAQ.

Initiative ArbeiterKind

Die Initiative ArbeiterKind.de unterstützt Schüler*innen nicht-akademischer Herkunft auf ihrem Weg zum erfolgreichen Studienabschluss.

Nähere Infos: www.arbeiterkind.de

SOROPTIMIST Ravensburg-Weingarten

Soroptimist International ist die weltweit größte internationale Organisation berufstätiger Frauen. Der Club Ravensburg-Weingarten vergibt jährlich ein Stipendium an eine Studentin in technischen oder naturwissenschaftlichen Disziplinen.

Nähere Infos: https://www.soroptimist-ravensburg-weingarten.de/ 

FAQ Stipendien

Bei Fragen zur Bewerbung können Sie sich an folgende Mitarbeiter*innen der Hochschule wenden:

  1. Dekan*in der Fakultät zu Fragen zu fakultätsspezifischen Stipendien
  2. International Office für Fragen zu Stipendien für Auslandsaufenthalte oder Stipendien für ausländische Student*innen
  3. Career Service für Fragen zu Firmenstipendien und Deutschlandstipendium

Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung initiierte Programm Deutschland-Stipendium wird seit dem Wintersemester 2011/12 an unserer Hochschule angeboten.

Ein Dank gilt den Förderern des Deutschland-Stipendiums:

  • JOSEF-WAGNER-STIFTUNG Friedrichshafen
  • Berufsbildungswerk Philipp Jakob Wieland, Ulm
  • RAFI GmbH & CO KG, Berg
  • Stender GmbH, Wangen
  • TWS Netz GmbH, Ravensburg
  • Coperion GmbH, Weingarten

INFORMATIONEN ZUR VERGABE DER STIPENDIEN

Die Anzahl der zu vergebenden Stipendien wird durch eine Quote des Bundesministeriums für Bildung und Forschung festgelegt und liegt aktuell bei 1,5%. Die tatsächliche Höhe der zu vergebenden Stipendien richtet sich nach den Förderern, die die Hochschule einwerben konnte.

Die Höhe des Stipendiums beträgt 300€ pro Monat, wobei jeweils die Hälfte vom privaten Förderer und dem Bund getragen wird.

Die Hochschule ist bemüht, die Stipendien möglichst gleichmäßig über alle Fakultäten zu verteilen. Die Förderer können Einfluss auf die Wahl der Studiengänge nehmen, die sie fördern möchten. Die endgültige Auswahl der zu fördernden Studiengänge richtet sich auch nach den eingegangenen Bewerbungen. Über die Vergabe der Stipendien entscheidet der Stipendienwahlausschuss mit beratender Stimme der Förderer.

Das Stipendium wird jeweils für ein Jahr bewilligt. Danach entscheidet zum einen der Förderer, ob er seine Förderung verlängern möchte und die Hochschule prüft zum anderen, ob die Leistungen des oder der Stipendiat*in den Förderkriterien noch entsprechen.

Weitere Informationen und FAQ´s zum Deutschland-Stipendium unter:
Deutschland-Stipendium

Bewerbungen für ein Deutschland-Stipendium an der Hochschule Ravensburg-Weingarten sind jeweils nur zum Wintersemester möglich. Bewerbungen für das Deutschland-Stipendium zum WS 2025/26 sind vom 29. September 2025 bis zum 08. Oktober 2025 möglich.

Bitte senden Sie Ihre Bewerbung in einem Anhang in PDF-Format, maximale Größe 3 MB per E-Mail an:
deutschlandstipendium@rwu.de

Fragen richten Sie bitte ebenfalls an: deutschlandstipendium@rwu.de

Nicht frist- und formgerecht eingereichte Bewerbungen können im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden.



FOLGENDE UNTERLAGEN WERDEN BENÖTIGT:

  • Das ausgefüllte Bewerbungsformular (als Download am Ende dieser Seite: bitte als Formular mit Adobe Acrobat bearbeiten und unter Ihrem Namen abspeichern)
  • Ein Motivationsschreiben im Umfang von höchstens 2 Seiten
  • Ein tabellarischer Lebenslauf
  • Das Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung, bei ausländischen Zeugnissen eine auf das deutsche System übertragbare Übersetzung
  • Gegebenenfalls der Nachweis über eine besondere Qualifikation, die zum Studium in dem jeweiligen Studiengang an der Hochschule Ravensburg-Weingarten berechtigt
  • Von Bewerbern im Masterstudiengang das Zeugnis über einen ersten Hochschulabschluss sowie ggf. weitere Leistungsnachweise entsprechend den Zulassungs- und Auswahlbestimmungen für den Masterstudiengang
  • Gegebenenfalls Nachweise über bisher erbrachte Studienleistungen
  • Gegebenenfalls Praktikums- und Arbeitszeugnisse sowie Nachweise über besondere Auszeichnungen und Preise, sonstige Kenntnisse und weiteres Engagement.

Falls die Bewerbungsunterlagen nicht in deutscher oder englischer Sprache abgefasst sind, ist eine amtlich beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.


WEITERE INFORMATIONEN ZUR VERGABE DER STIPENDIEN

Die Anzahl der zu vergebenden Stipendien wird durch eine Quote des Bundesministeriums für Bildung und Forschung festgelegt und richtet sich nach der Anzahl der Förderer.

Die Höhe des Stipendiums beträgt 300 € pro Monat, wobei jeweils die Hälfte vom privaten Förderer und dem Bund getragen wird.

Die Hochschule ist bemüht, die Stipendien möglichst gleichmäßig über alle Fakultäten zu verteilen. Die Förderer können Einfluss auf die Wahl der Studiengänge nehmen, die sie fördern möchten. Die endgültige Auswahl der zu fördernden Studiengänge richtet sich auch nach den eingegangenen Bewerbungen. Über die Vergabe der Stipendien entscheidet der Stipendienwahlausschuss mit beratender Stimme der Förderer.

Das Stipendium wird jeweils für ein Jahr bewilligt, Danach entscheidet zum einen der Förderer, ob er seine Förderung verlängern möchte und die Hochschule prüft zum anderen, ob die Leistungen des Stipendiaten/der Stipendiatin den Förderkriterien noch entsprechen.


Weitere Informationen und FAQ zum Deutschland-Stipendium:
http://www.deutschland-stipendium.de/de/1625.php

Downloads

Weiterführende Inhalte

Praktika & Nebenjobs

Studium & Arbeiten

Ein Studium kostet Geld. Nicht immer lassen sich die Kosten über BAföG, Stipendien oder Studienkredite decken. Ob Nebenjob oder Werkstudentenstelle: Viele Student*innen jobben neben dem Studium. Das bringt nicht nur Geld in die Kasse, sondern ermöglicht es auch, Berufserfahrung zu sammeln.

Welche Portale gibt es speziell für Student*innen der RWU?

Weitere beliebte Plattformen für Student*innen:

In der Region gibt es zahlreiche Firmen und Unternehmen, die regelmäßig Praktika, Abschlussarbeiten sowie Werkstudentenstellen ausschreiben. Es lohnt sich, direkt in den Stellenanzeigen der Unternehmen nachzuschauen.

FAQ Praktika & Nebenjobs

Ja, jedoch müssen Sie beachten, dass Sie als Vollzeitstudent*in versicherungstechnisch während der Vorlesungszeit maximal 20 Stunden/Woche arbeiten dürfen. Während der vorlesungsfreien Zeit, also den Semesterferien oder während eines Praktikums ist diese Regelung aufgehoben. Während dieser Zeit dürfen Sie so viel arbeiten, wie Sie möchten.

Bitte beachten Sie, dass wenn Sie während eines Urlaubssemesters eine Beschäftigung aufnimmst (z. B. freiwilliges Praktikum), du ganz normal sozialversicherungspflichtig bist. Das heißt, Sie werden sowohl sozialversicherungsrechtlich, als auch lohnsteuerlich wie ein*e normale*r Arbeitnehmer*in behandelt. Sie können somit während eines Urlaubssemesters keiner Werkstudierendentätigkeit nachgehen, da das Werkstudierendenprivileg hier nicht greift.  

Neben regulären Mini- und Aushilfsjobs gibt es die Möglichkeit, als Werkstudent*in in einem Unternehmen zu arbeiten. Mit einem Werkstudierendenjob verdient man mehr als Geringfügig-Beschäftigte*r, hat jedoch den Vorteil, dass deutlich weniger Beiträge für die Sozialversicherung gezahlt werden müssen. Lediglich die Rentenversicherung wird vom Gehalt abgezogen. Da auch bei einem Werkstudierendenjob das Studium immer an erster Stelle steht, darf die wöchentliche Arbeitszeit nicht mehr als 20 Stunden betragen. Eine Sonderregelung erlaubt es, während der Semesterferien mehr zu arbeiten.

Welche Vorteile bietet eine Werkstudierendenstelle?

  • wertvolle Praxiserfahrung
  • mehr Gehalt bei weniger Abzügen
  • mögliche Weiterbeschäftigung z.B. nach dem Praxissemester 

Ausführliche Informationen über die Werkstudierendenstelle hat das Online-Portal Campus-Jäger zusammengestellt: Was ist ein Werkstudent?

Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Land, der Branche und dem Unternehmen, in dem das Praktikum absolviert wird. In einigen Ländern, wie beispielsweise Deutschland, gibt es gesetzliche Regelungen zur Vergütung von Praktika. In anderen Ländern gibt es keine solchen Regelungen und die Vergütung hängt von den individuellen Vereinbarungen zwischen Praktikant*in und Arbeitgeber*in ab.

In einigen Branchen sind Praktika eher unbezahlt, wie zum Beispiel in der Kreativbranche oder im Journalismus, während in anderen Branchen, wie beispielsweise im Ingenieurwesen oder in der IT, Praktikant*innen oft bezahlt werden.

Es ist daher wichtig, sich im Vorfeld über die Vergütung von Praktika in der betreffenden Branche und dem betreffenden Land zu informieren. Oft können auch Gewerkschaften, Berufsverbände oder Jobportale hier weiterhelfen.

Versicherung

Krankenversicherung

Für die Einschreibung wird ein Krankenversicherungsnachweis benötigt. Student*innen, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland eingeschrieben sind, unterliegen der Versicherungspflicht.

Für die Einschreibung meldet die Krankenkasse den Versicherungsstatus elektronisch an die Hochschule (Meldung M10). Bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach dieser Meldung.

Privat Krankenversicherte benötigen eine Bescheinigung über die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Diese wird von den gesetzlichen Krankenkassen elektronisch an die Hochschule übermittelt (Meldung M10). Bitte wenden Sie sich dafür an eine gesetzliche Krankenkasse.

Absendenummer der Hochschule Ravensburg-Weingarten: H0002749 (zur Angabe bei der Krankenkasse)

Studentische Krankenversicherung

Bis einschließlich dem 25. Lebensjahr können Student*innen bei den gesetzlich versicherten Eltern oder der Ehepartner*in mitversichert werden. Somit müssen keine eigenen Beiträge an die Krankenkasse entrichtet werden. Die gesetzliche Krankenkasse meldet den Versicherungsstatus elektronisch (M10) an die Hochschule.

Kommt eine Familienversicherung nicht in Betracht, ist es möglich, sich bis zum 30. Lebensjahr studentisch krankenversichern zu lassen. Die gesetzliche Krankenkasse meldet den Versicherungsstatus elektronisch (M10) an die Hochschule.

Nach dem 30. Lebensjahr ist eine studentische Krankenversicherung nicht mehr möglich. Die Versicherung ist nun entweder freiwillig oder privat. Zu beachten ist, dass die Beiträge zur Versicherung höher ausfallen. Die gesetzliche Krankenkasse meldet den Versicherungsstatus elektronisch (M10) an die Hochschule. 

Bei Unterbrechung des Studiums und nach dem Studium

Wenn Sie das Studium unterbrechen, beispielsweise um ein Praxissemester zu absolvieren, kann sich Ihr Versicherungsstatus ändern. Dadurch ändern sich auch die Beitragssätze. Zur Klärung Ihres Versicherungsstatus können Sie sich bei Ihrer Krankenkasse informieren.

Die Krankenversicherungsverhältnisse verändern sich auch, sobald der Studierendenstatus nicht mehr besteht. Im Falle einer Exmatrikulation werden die gesetzlichen Krankenkassen automatisch von der Hochschule darüber informiert. Bei privaten Krankenkassen müssen Sie dies selbst übernehmen. Es ist möglich, dass nach der Exmatrikulation höhere Beiträge für Ihre Krankenversicherung gezahlt werden müssen oder der Anspruch auf Familienversicherung verfällt.

Bei Fragen hierzu bitten wir Sie sich an Ihre Krankenkasse zu wenden.