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Studieren mit Behinderung

Studieren mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Im Sinne des Gesetzes sind Menschen mit Behinderungen Personen, „die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können.“ (vgl. §2 Abs. 1 SGB IX).

Studierende mit Behinderungen erfahren aufgrund einer oder mehrerer gesundheitlicher Beeinträchtigungen Studienerschwernisse im Studienalltag. In der 21. Sozialerhebung aus dem Jahr 2016 geben 11% der Studierenden an, eine oder mehrere gesundheitliche Beeinträchtigungen zu haben, die sich erschwerend auf das Studium auswirken (etwa 264.000 Studierende).

Gesundheitliche Beeinträchtigungen können dabei sein:

  • Mobilitätsbeeinträchtigungen
  • Sehbeeinträchtigungen
  • Hörbeeinträchtigungen
  • Sprechbeeinträchtigungen
  • Psychische Erkrankungen
  • Chronische Erkrankungen
  • Legasthenie und andere Teilleistungsstörungen

Die Aufzählung ist nicht abschließend. Vielmehr zählen alle gesundheitlichen Beeinträchtigungen dazu, die sich erschwerend auf das Studium auswirken.

Chronische Krankheiten als länger andauernde Erkrankungen oder Erkrankungen mit episodischem Verlauf, die sich erschwerend auf den Studienalltag auswirken, sind als Behinderung einzustufen. Dementsprechend betreffen nachfolgende Informationen auch Studierende mit studienerschwerenden chronischen Erkrankungen.

Rechtliche Regelungen, welche die Hochschulen dazu verpflichten, Studierenden mit Behinderungen ein Studium ohne Benachteiligungen zu ermöglichen, finden sich auf verschiedenen Ebenen. So heißt es im Landeshochschulgesetz:

 „Die Hochschulen […] tragen dafür Sorge, dass Studierende mit Behinderung oder einer chronischen Erkrankung in ihrem Studium nicht benachteiligt werden und die Angebote der Hochschule möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können; sie bestellen hierfür eine Beauftragte oder einen Beauftragten, deren oder dessen Aufgaben in der Grundordnung geregelt werden.“ (§2 Abs. 3 LHG)

Auch im Hochschulrahmengesetz ist eine entsprechende Regelung zu finden (vgl. § 2 Abs. 4 HRG). Auf internationaler Ebene findet sich die Verpflichtung zur Umsetzung eines inklusiven Hochschulsystems in der UN-Behindertenrechtskonvention. Dort heißt es:

„Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderem Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung, Berufsausbildung, Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen haben. Zu diesem Zweck stellen die Vertragsstaaten sicher, dass für Menschen mit Behinderungen angemessene Vorkehrungen getroffen werden.“ (Art. 24 Abs. 5 UN-BRK).

Vor dem Studium

Vor der Aufnahme eines Studiums gibt es verschiedene Möglichkeiten der Beratung. Wenn Sie unsicher sind, was genau Sie studieren möchten, können Sie sich an Frau Heigle von der Zentralen Studienberatung (https://www.rwu.de/studieren/beratung/studieninteressierte#tab-3291) wenden. Bei Bedarf kann auf Ihren Wunsch auch die Beauftragte für die Belange von Studierenden mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen, Frau Prof. Schröttle, hinzugezogen werden.

Ist Ihnen Ihr Wunsch-Studiengang bereits bekannt, können Sie sich direkt an die Fachstudienberatung des jeweiligen Studiengangs wenden.

Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit Behinderungen müssen grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen der Hochschulzugangsberechtigung wie alle anderen Bewerberinnen und Bewerber erfüllen. Studieninteressierte mit Behinderungen müssen dementsprechend auch eine geeignete Hochschulreife nachweisen.

Dennoch gibt es Ausgleichsfunktionen bestehender Regelungen, um Chancengleichheit für Studieninteressierte mit Behinderungen zu erreichen und Benachteiligungen bei Zugangsvoraussetzungen auszugleichen. Hierbei gibt es folgende Möglichkeiten an Sonderanträgen:

Weitere Informationen zu den Sonderanträgen finden Sie im Merkblatt Sonderanträge bei der Zulassung zum Studium

 

Bei Fragen können Sie sich gerne an das Zulassungsamt wenden.

Während des Studiums

Während des Studiums können sich Studierende mit verschiedenen Belangen an Frau Heigle von der  Zentralen Studienberatung wenden. Bei Bedarf kann auf Ihren Wunsch auch die Beauftragte für die Belange von Studierenden mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen, Frau Prof. Schröttle, hinzugezogen werden.

Studierende mit Behinderungen können ihren Studienalltag teilweise nicht so gestalten, wie es im Studienverlauf vorgesehen ist. Sie können Ihre Arbeitskraft nicht immer wie vorgesehen für ihr Studium einsetzen, da sie im alltäglichen Leben mit zusätzlichen Barrieren konfrontiert sind, welche deren Zeit und Energie binden. Gerade eine fehlende Flexibilisierung des Studienalltags führt dabei häufig zu Barrieren und Benachteiligungen.

Um ein Studium erfolgreich bewältigen zu können und Chancengleichheit herzustellen, gibt es Nachteilsausgleiche im Studienalltag. Diese sollen Barrieren in der Organisation und Durchführung des Studiums abbauen. Nachteilsausgleiche im Studienalltag werden individuell gestaltet und können daher sehr unterschiedlich sein, z.B. technische Hilfsmittel, Assistenzen oder auch individuelle Gestaltung des Studienablaufs.

Weitere Informationen sowie Beispiele finden Sie im Merkblatt Nachteilsausgleiche im Studienalltag

Bei Fragen zur Ausgestaltung von Nachteilsausgleichen im Studienalltag können Sie sich an Frau Heigle von der  Zentralen Studienberatung wenden, die Sie in enger Abstimmung mit den Studiengangsleitungen unterstützt. Bei Bedarf kann auf Ihren Wunsch auch die Beauftragte für die Belange von Studierenden mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen, Frau Prof. Schröttle, hinzugezogen werden.

Können Studierende mit Behinderung aufgrund ihrer studienerschwerenden Beeinträchtigung die Studienleistungen nicht im Rahmen der vorgesehenen Studienplanung erbringen, gibt es die Möglichkeit des individuellen Studienplans.

Weitere Informationen zum individuellen Studienablauf finden Sie im Merkblatt sowie in der Studien- und Prüfungsordnung

Vor dem Beantragen eines individuellen Studienablaufplans ist es sinnvoll, sich persönlich beraten zu lassen. Sie können sich hierfür an sich an Frau Heigle von der  Zentralen Studienberatung oder das Prüfungsamt wenden.

Nachteilsausgleiche sollen Chancengleichheit im Studium herstellen. Nachteilsausgleiche müssen ein gleichwertiger Nachweis der Prüfungsleistung sein. Sie unterscheiden sich nicht im Ziel, sondern in der Form der Prüfungsleistung.

Studierende mit Behinderungen haben bei Erfüllen der Voraussetzungen einen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich, jedoch nicht auf eine bestimmte Form des Nachteilsausgleichs. Die Entscheidungen im Hinblick auf Nachteilsausgleiche sind Einzelfallentscheidungen und orientieren sich am konkreten Fall und der jeweiligen Situation. Daher kann die Ausgestaltung der Nachteilsausgleiche sehr unterschiedlich sein.

Weitere Informationen sowie Beispiele finden Sie im Merkblatt sowie in der Studien- und Prüfungsordnung. 

Vor dem Beantragen eines Nachteilsausgleichs bei Studien- und Prüfungsleistungen ist es sinnvoll, sich persönlich beraten zu lassen. Sie können sich hierfür an sich an Frau Heigle von der  Zentralen Studienberatung oder das Prüfungsamt wenden.

Nicht alle Gebäude der Hochschule Ravensburg-Weingarten sind barrierefrei zugänglich. Im Campusplan finden Sie Informationen zu einzelnen Aspekten der baulichen Barrierefreiheit.

Einige Gebäude der Hochschule Ravensburg-Weingarten verfügen über Aufzüge sowie barrierefreie Toiletten. Zu beachten ist jedoch, dass nicht alle Gebäude mit Türöffnern ausgestattet sind. Zudem sind keine Leitsysteme oder Induktionsschleifen in den Gebäuden verfügbar.

Wir empfehlen, vor der Aufnahme des Studiums, sich mit den baulichen Gegebenheiten des Campus vor Ort vertraut zu machen. Bei Fragen sowie Beratungsbedarf dürfen Sie sich gerne an die Beauftragte für die Belange von Studierenden mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen, Frau Prof. Schröttle, wenden.

Für Studierende mit psychischen Erkrankungen oder Problemen, gibt es eine von Studierenden organisierte Selbshilfegruppe.

Die Treffen sind jeweils montags von 19.30 bis 20.30 Uhr.

Die Treffen finden derzeit online statt.

Interessierte wenden sich bitte an: selbsthilfe-wgt@web.de

Die Einladung zur BBB-Konferenz erfolgt dann per Mail.

Unsicher? Schaffe ich das?

  • es fällt mir schwer, umfangreiche Arbeitsaufträge in Teilziele zu strukturieren und der Reihe nach abzuarbeiten
  • ich kann generell schlecht Dinge planen und Konsequenzen vorhersehen
  • ich habe Angst davor, mündliche Präsentationen halten zu müssen
  • ich habe Probleme, mich in ungewohnter Umgebung und/oder großen Räumen (Hörsaal!) zu konzentrieren
  • es fällt mir schwer, gleichzeitig zuzuhören und Mitschriften anzufertigen
  • ich lasse mich leicht von externen Reizen ablenken
  • ich kann aus der Mimik und Gestik anderer deren Absichten und Stimmungen nicht erkennen
  • es ist für mich sehr anstrengend, mit anderen in Kontakt zu kommen oder mich einer Gruppe anzuschließen - ich weiß in sozialen Situationen oft nicht, wie ich mich verhalten soll
  • ich kann mir schlecht Hilfe holen - weiß nicht, an wen ich mich wenden soll

Wenn Sie mehrere dieser Aussagen mit „Ja“ beantworten würden, dann sollten Sie unser spezialisiertes Peer Mentoring Programm in Anspruch nehmen, das genau auf diese Probleme zugeschnitten ist.

Mehr Informationen: Spezialisiertes Peer Mentoring Programm (PDF)

Studierende mit Behinderungen können ebenso wie Studierende ohne Behinderungen Auslandsaufenthalte während ihres Studiums absolvieren. Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 30, die für ein Studium oder Praktikum im europäischen Ausland über Erasmus+ gefördert werden, können zusätzliche Fördermittel beantragen. Weiterführende Informationen erhalten Sie beim DAAD sowie im International Office der RWU.

Finanzierung des Lebensunterhalts

Für die Finanzierung des Lebensunterhalts haben Studierende mit Behinderung grundsätzlich die gleichen Möglichkeiten wie Studierende ohne Behinderung. Im BAföG gibt es die Möglichkeit beeinträchtigungsbedingte Bedarfe zu berücksichtigen. Zudem können Studierende mit Behinderungen in Ausnahmefällen zusätzliche Leistungen im Rahmen des SGB II oder SGB XII erhalten. Auch beim Kindergeld gibt es die Möglichkeit, aufgrund einer Behinderung die Leistungen über das 25. Lebensjahr hinaus zu beziehen. Studierende mit Behinderungen können außerdem gegebenenfalls während des Studiums Erwerbsminderungsrente beziehen.

Weitere Informationen finden Sie hier oder im Handbuch „Studium und Behinderung“ des Deutschen Studentenwerks sowie auf der Website der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung des Deutschen Studentenwerks.

Finanzierung behinderungsbedingter Mehrbedarfe

Im Rahmen des BAföG sind Zuschläge für behinderungsbedingte Mehrbedarfe nicht vorgesehen. Behinderungsbedingte Mehrbedarfe können gegebenenfalls über Sozialleistungen nach dem SGB II oder SGB XII finanziert werden. Dabei können sowohl ausbildungsgeprägte als auch nicht-ausbildungsgeprägte Mehrbedarfe von Bedeutung sein.

Bei der Prüfung der individuellen Leistungsansprüche empfehlen wir, den jeweiligen Kostenträger zu kontaktieren und sich individuell beraten zu lassen. Außerdem können Sie sich an Frau Heigle von der Zentralen Studienberatung wenden.

Weiterführende Informationen finden Sie im Handbuch „Studium und Behinderung“ des Deutschen Studentenwerks sowie auf der Website der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung des Deutschen Studentenwerks.

Stipendien

Grundsätzlich können sich Studierende mit Behinderungen auf alle Stipendien bewerben. Weitere Informationen finden Sie hier.

Zudem gibt es weitere Stipendienprogramme, die gezielt Studierende mit Behinderungen fördern, wie beispielsweise:

  • Aktion Luftsprung: Gefördert werden Studierende mit der Erbkrankheit Mukoviszidose, entzündlichen Darmerkrankungen (insbesondere Morbus Crohn), Rheumatoide Arthritis, Multiple Sklerose oder junge Menschen mit ähnlich verlaufenden chronischen Erkrankungen
  • Stiftung Darmerkrankungen: Das Förderprogramm der Stiftung Darmerkrankungen richtet sich aus­schließlich an junge Men­schen mit Morbus Crohn und Colitis ulcerosa
  • Elfriede-Breitsameter-Stiftung: Förderung von Personen, die an Multipler Sklerose oder Poliomyelitis erkrankt sind und ein geringes Einkommen haben 
  • Deutsche AIDS-Stiftung: Individuelle Hilfe für HIV-positive Menschen in materieller Notlage

 

Studiengebühren

Bei der Zweitstudiengebühr sind Studierende mit erheblicher studienerschwerender Behinderung befreit. Von der Studiengebühr sind zudem internationale Studierende mit erheblicher studienerschwerender Behinderung befreit. Weitere Informationen finden Sie hier.

Allgemeine Informationen zum Thema Wohnen in Weingarten finden Sie hier.

Das Studentenwerk Weiße Rose bietet in folgenden Wohnheimen barrierefreie Zimmer an:

  • Briachstraße 2, 88250 Weingarten
  • Henri-Dunant-Straße 6, 88213 Ravensburg

Die Bewerbung läuft wie für die anderen Bewerberinnen und Bewerber über unser Online-Formular. Besteht Bedarf an einem barrierefreien Zimmer, empfiehlt es sich, vorab telefonisch Kontakt mit dem Studentenwerk Weiße Rose aufzunehmen.

Zum Ende des Studiums

Der Career Service unterstützt Studierende bei Fragen rund um das Thema der Jobsuche und bildet die Schnittstelle zwischen Hochschule und Unternehmen. Der Career Service bietet sowohl Beratung als auch Seminare zum Berufseinstieg an. Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Seminar für Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger

Die Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) des Deutschen Studentenwerks bietet jährlich ein viertägiges Seminar für Studierende und Absolventinnen und Absolventen mit Behinderungen an, um diese auf den Berufseinstieg vorzubereiten. Weiterführende Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage der IBS.

 

Portale für Menschen mit Behinderungen im Hinblick auf das Arbeitsleben

Rehadat Talentplus: Portal zu Arbeitsleben und Behinderung

 

Jobbörse von MyHandicap

 

myAbility Talent Programm

 

ixNet: Netzwerk von und für Akademiker*innen mit Behinderungen

Die Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) des Deutschen Studentenwerks bietet jährlich ein viertägiges Seminar für Studierende und Absolventinnen und Absolventen mit Behinderungen an, um diese auf den Berufseinstieg vorzubereiten. Weiterführende Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage der IBS.

Ansprechpersonen und Beratungsangebote

Beauftragte für die Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen

Frau Prof. Monika Schröttle

monika.schroettle@rwu.de

 

Zentrale Studienberatung

Jana Schön

studienberatung@rwu.de

+49-751-501-9627

 

Studierenden-Service

Zulassungs- und Prüfungsamt

info@rwu.de

Zulassungsamt: +49-751-501-9344

Prüfungsamt: +49-751-501-9529

 

Fachstudienberatung

Die Fachstudienberatung übernimmt der Studiengangsleiter des jeweiligen Studiengangs. Die konkrete Ansprechperson für Ihren Studiengang finden Sie auf der Homepage Ihres Studiengangs.

 

Fachschaften

Sozialberatung/ Beratung für Studierende mit Behinderungen des Studierendenwerks Seezeit

Marlies Piper

Sozialberatung@seezeit.com

+49-7531-887305

Sozialberatung

Studieren mit Behinderung

 

Psychotherapeutische Beratungsstelle des Studierendenwerks Seezeit, Außenstelle Weingarten

Judith King

judith.king@seezeit.com

+49-7543-609602

Psychotherapeutische Beratung

 

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Weingarten

Schützenstraße 5

88250 Weingarten

+49-751-79103449 oder +49-751-79103451

 

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) Ravensburg-Sigmaringen

Schubertstraße 1

88214 Ravensburg

+49-751 9992397-0

E-Mail: info@eutb-rv-sig.de

Homepage: www.eutb-rv-sig.de

 

Stadt Weingarten

Doris Konya

Zeppelinstraße 3-5

88250 Weingarten

+49-751 405 177

d.konya@weingarten-online.de

 

Landratsamt Ravensburg

Hilfe für Menschen mit Behinderungen

Gartenstraße 107

88212 Ravensburg

+49-751/85-3349 oder +49-751/85-3358

si@rv.de

 

Mobilitätszentrale Ravensburg

Bahnhofsplatz 5

88214 Ravensburg

Glossar

Akute Erkrankungen sind kurzfristig auftretende Erkrankung mit relativ kurzer Dauer. Bei einer akuten Erkrankung kann gegebenenfalls ein Antrag auf Nachteilsausgleich bei Studien- und Prüfungsleistungen gestellt werden, soweit dies zur Herstellung von Chancengleichheit erforderlich ist. Über die Art der Gewährung entscheidet der Zentrale Prüfungsausschuss.

Barrierefreiheit meint die Zugänglichkeit zu Gebäuden, Informationen, etc. ohne fremde Hilfe. Barrierefreiheit ist mehrdimensional zu verstehen.

Nach § 2 Abs. 1 SGB IX zählen zu Menschen mit Behinderungen Personen, „die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können.“

Der Grad der Behinderung (GdB) beschreibt die Schwere einer Behinderung im Hinblick auf deren Auswirkung. Der GdB kann zwischen 20 und 100 liegen und ist in 10er-Schritten gestaffelt. Ab einem Grad der Behinderung von 50 gelten Menschen mit Behinderungen als schwerbehindert. Der Grad der Behinderung wird auf Antrag auf Grundlage eines ärztlichen Gutachtens vom Versorgungsamt festgestellt. Das Versorgungsamt stellt dann entsprechend den sogenannten (Schwer-) Behindertenausweis aus.

Die Härtequote ist ein Instrument, das in Einzelfällen die Zulassung zum Studium ermöglicht, wenn eine Absage des Studienplatzes mit einer besonderen Härte verbunden wäre. Studienerschwerende Beeinträchtigungen können einen Härtefallgrund darstellen.

Nachteilsausgleiche sind ein Instrument, um Chancengleichheit im Studium herzustellen und beeinträchtigungsbedingte Benachteiligungen auszugleichen. Nachteilsausgleiche können sowohl bei der Zulassung zum Studium als auch während des Studiums von Bedeutung sein.

Die UN-Behindertenrechtskonvention (oder auch Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen) konkretisiert die bereits bestehenden Menschenrechte für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen. Deutschland ist seit März 2009 zur Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet.

Weiterführende Informationen

des Deutschen Studentenwerks und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

 

Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) des Deutschen Studentenwerks

Handbuch Studium und Behinderung des Deutschen Studentenwerks

Studie „Beeinträchtigt studieren – best2“

 

Ratgeber für Menschen mit Behinderungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales