Zentrale Studienberatung
Das Studium an der RWU bringt viele schöne Momente und Ereignisse mit sich. Manchmal stehen Sie aber vor Herausforderungen, die nicht so einfach zu bewältigen sind.

Beratungsanlässe
Die Zentrale Studienberatung (ZSB) begleitet und unterstützt Sie während Ihres Studiums. Das Ziel eines Beratungsgesprächs ist es, Lösungen zu finden, die Ihnen und ihrer Situation gerecht werden und ihnen hilft sich zu entfalten.
Anlässe können unter anderem sein:
- Belastungssituation im Studium
- Gesundheitliche Probleme
- Wunsch nach Hochschul- oder Studiengangswechsel
- Lern- und Prüfungsschwierigkeiten
- Drohende Exmatrikulation
- Entscheidung zwischen Master und Berufseinstieg
- u.v.m.

Wie berät die ZSB?
Die ZSB berät sie gerne telefonisch, online oder persönlich, wie sie sich wohl fühlen.
Am besten vereinbaren Sie einen Termin über
studienberatung@rwu.de
.
Für komplexe Anliegen können auch mehre Beratungstermine in Anspruch genommen werden.
Die Beratung der ZSB ist streng vertraulich, auf Wunsch anonym, hochschulunabhängig, freiwillig und ergebnisoffen.
Sie und ihre Anliegen stehen im Mittelpunkt der Beratung!
Prüfungen
Prüfungsanmeldung
Die Anmeldung einer Prüfung erfolgt über MyCampus (LSF). Pflicht- und Wahlfächer können Sie dort im Bereich „Prüfungsan- und abmeldung“ an- und abmelden, indem Sie ein Fach aus der Liste auswählen. Ist ein Fach nicht in der Liste zu finden, bitten wir Sie dieses über das sich ebenfalls in diesem Bereich befindende QM-Portal anzumelden (direkter Link bei Prüfungsan- und abmeldung hinterlegt).
Den Prüfungsanmeldezeitraum finden Sie unter Termine.
Prüfungsabmeldung
Falls Sie sich dazu entscheiden, eine Prüfung doch nicht ablegen zu wollen, so können Sie sich innerhalb des Prüfungsan- und -abmeldezeitraums von dieser wieder in MyCampus (LSF) abmelden. Dies ist seit dem Sommersemester 2020 nicht mehr verpflichtend; erscheinen sie zum Erstversuch einer Prüfung nicht, so haben Sie davon keine Folgen zu erwarten.
Wichtig:
- Portfolioprüfungen können nicht mehr abgemeldet werden, sobald Sie eine Teilleistung erbracht haben!
Nichterscheinen zur Prüfung
Sollten Sie zu einer Ihrer angemeldeten Prüfungen nicht erscheinen können, dürfen Sie diese einfach im folgenden Semester nachholen. Es ist keine Abmeldung vonnöten und keine Rückmeldung im Prüfungsamt.
Sollte es sich um eine schriftliche Abgabe, eine mündliche oder praktische Prüfung handeln, halten Sie Rücksprache mit dem entsprechenden Dozenten.
Beachten Sie auch hier, dass diese Regelung nicht für Portfolioprüfungen gilt!
Noten
Nach dem Prüfungszeitraum werden die Noten Ihrer Prüfungen in MyCampus (LSF) sichtbar, sobald der Prüfer diese dort hinterlegt hat.
Nicht bestandene Prüfung
Sollten Sie bei einer Prüfung nicht bestehen, werden Sie im folgenden Semester automatisch für diese Prüfung angemeldet. Ab einer Note von 4,1 gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Für den Fall, dass Sie eine Prüfung ein zweites Mal nicht bestehen, werden Sie dazu angehalten, ein Beratungsgespräch mit dem Studienberater/Studiendekan zu führen und eine Bescheinigung dessen dem Prüfungsamt vorzulegen, ansonsten erlischt Ihr Prüfungsanspruch endgültig und Sie werden exmatrikuliert.
Falls Sie zu einem der Punkte weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Studierenden-Service, Bereich Prüfungsamt.
Weitere Informationen zum Prüfungswesen an der RWU finden Sie auch im Moodle-Kurs des Rektoras zur Einführung in das Prüfungswesen der RWU (https://elearning.rwu.de/course/view.php?id=3547). Zugang erhalten Sie als Studierende/r nach der Selbsteinschreibung in den Kurs des Rektorats mit Hilfe Ihres Hochschulaccounts.
Rückmeldung & Beurlaubung
Rückmeldung
Zur Fortsetzung Ihres Studiums melden Sie sich für jedes neue Semester vor Semesterbeginn im Rückmeldezeitraum zurück. Somit erhalten Sie sich Ihren Studierenden-Status und bleiben im nächsten Semester immatrikuliert. Sie werden jedes Semester per Mail an Ihre Hochschul-Email-Adresse über den Rückmeldezeitraum informiert. Daneben finden Sie den Rückmeldezeitraum unter Termine.
Rückmeldung durchführen
Die Rechnung für die Rückmeldung finden Sie in myCampus-dem Hochschulportal der RWU Nun überweisen Sie den Semesterbeitrag.
Auch die Bezahlung für eine eventuell anfallende Studiengebühr ist Voraussetzung für die Rückmeldung. Die Fristen für die Bezahlung der Studiengebühren können allerdings von der Rückmeldefrist abweichen. Sie finden die genauen Angaben in Ihrem Gebührenbescheid.
Weitere Informationen zum Semesterbeitrag und den Studiengebühren
Beurlaubung
Studierende können aus verschiedenen Gründen, z. B. wegen Krankheit, Erziehungszeiten, Pflege von nahen Angehörigen, Auslandsaufenthalten ecc., einen Antrag auf Beurlaubung stellen. Bitte stellen Sie den Antrag auf Beurlaubung möglichst vor dem betreffenden Semester und vor Beginn der Vorlesungszeit in myCampus-das Hochschulportal der RWU. Die erforderlichen Nachweise für die Begründung des Antrags müssen mit der Antragstellung hochgeladen werden.
Die Richtlinien zur Beurlaubung finden Sie in der Satzung über die Immatrikulation, Rückmeldung, Beurlaubung und Exmatrikulation (Downloadbereich Studierenden-Service, Bereich Zulassungsamt).
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen bitte an den Studierenden-Service, Bereich Zulassungsamt.
Wechsel
Hochschulwechsel
Um an die RWU zu wechseln, bewerben Sie sich fristgerecht für den von Ihnen gewünschten Studiengang. Für Ihre Einschreibung werden die von Ihnen in diesem Studienfach bereits erreichten Leistungen berücksichtigt, die Sie bitte in Form eines Notenspiegels beilegen. Ebenso wird eine Immatrikulationsbescheinigung Ihrer aktuellen Hochschule benötigt.
Wollen Sie das gleiche Studienfach wie an Ihrer vorherigen Hochschule weiter belegen, so bewerben Sie sich auf das folgende Semester an unserer Hochschule, beispielsweise haben Sie bereits 2 Semester an einer anderen Hochschule studiert, dann bewerben Sie sich nun an der RWU auf das 3. Semester.
Ist ein anderes Studienfach Ihr Wunsch, so bewerben Sie sich ganz normal für das erste Semester. Sobald Sie eingeschrieben sind, können Sie sich Leistungen aus Ihrem vorherigen Studienfach anerkennen lassen. Das entsprechende Formular finden Sie im Downloadbereich unter Studierenden-Service.
Studiengangwechsel
Sind Sie bereits Student an der RWU und möchten Ihren Studiengang wechseln, so bewerben Sie sich ganz einfach in myCampus-das Hochschulportal der RWU zu den üblichen Fristen für den neuen Studiengang und legen Sie alle Bewerbungsunterlagen inklusive eines Notenspiegels (unbeglaubigte Form) bei. Alles weitere wird dann intern vom Zulassungs- und Prüfungsamt erledigt.
Sollten Sie dahingehend weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Studierenden-Service, Bereich Zulassungsamt.
Praktika & Berufseinstieg
Praktisches Studiensemester
Das praktische Studiensemester ist in jedem Bachelorstudiengang verpflichtend und findet in einem der Studiensemester statt. Es umfasst ein ganzes Semester (ein halbes Jahr) oder anders gesagt 95 Präsenztage. Absolviert wird es in einer Einrichtung oder Firma, die Ihr Berufsfeld betrifft.
Alle nötigen Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Prüfungsamts in der allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (SPO) unter §5 Verpflichtendes Praktisches Studiensemester. Bitte prüfen Sie auch, ob in der Prüfungsordnung Ihres Studiengangs zusätzliche Voraussetzungen oder Richtlinien für das praktische Studiensemester gelten.
Auf der Seite Ihres Studiengangs finden Sie außerdem unter "Kontakt und Personen" Ihren Ansprechpartner des Praxisamts.
Berufseinstieg
Nutzen Sie unseren Career Service um bereits während Ihres Studiums die Basis für einen erfolgreichen Start in den Beruf zu schaffen. Der Career Service ist die Schnittstelle zwischen Hochschule und Unternehmen und bietet Ihnen bei Fragen rund um das Thema Bewerbung eine professionelle Beratung an.
Weiterbildung an der RWU
Sie möchten nach Ihrem Bachelor- oder Masterstudium gerne Ihr Wissen vertiefen oder sich in anderen Bereichen weiterbilden?
Die Akademie für Wissenschaftliche Weiterbildung (AWW) bietet neben berufsbegleitenden Masterstudiengänge auch verschiedene Seminare und Lehrgänge an.
Exmatrikulation
Eine Exmatrikulation kann viele Gründe haben, im besten Fall haben Sie alle erforderlichen Leistungen erbracht und Ihr Studium erfolgreich abgeschlossen. Aber auch eine fehlende Rückmeldung vor Beginn eines neuen Semesters, der Verlust des Prüfungsanspruchs, das Fehlen von wichtigen Unterlagen (beispielsweise eines Krankenversicherungsnachweises), das Überschreiten der Semestergrenze oder ein Hochschulwechsel können der Grund dafür sein. In jedem dieser Fälle hat es eine Exmatrikulation zur Folge.
Nach erfolgreichem Abschluss
Information für Studierende vor Studienabschluss:
Die Anmeldung Ihrer Abschlussarbeit (Bachelor- oder Master-Thesis) erfolgt online (https://qmengine.rwu.de).
Bei der Anmeldung erhalten Sie auch den Link zu dem Formular:
- Mitteilung Fertigstellung Abschlussarbeit
Das Formular muss bei der Abgabe der Abschlussarbeit beigelegt werden und soll den finalen Titel der Abschlussarbeit enthalten. So wird er anschließend in das Abschlusszeugnis übernommen. Sie finden es auch im Downloadbereich der Seite des Studierenden-Service
ABgabe des Antrags auf Exmatrikulation
Den Antrag auf Exmatrikulation stellen Sie über myCampus-das Hochschulportal der RWU
Das Exmatrikulationsdatum kann wie folgt gewählt werden:
- Exmatrikulation zum Ende des Semesters (Sommer 31.08., Winter 28.02.), was den Vorteil hat, dass Sie bis zum Ende des Semesters eingeschrieben sind und bis dahin als Studierender krankenversichert sind (empfohlen)
- Exmatrikulation mit letzter Leistung; Sie werden auf Antrag auf das Datum der Erbringung Ihrer letzten Leistung exmatrikuliert und sind ab dann nicht mehr als Student versichert.
- Bei Exmatrikulation innerhalb eines Monats nach Vorlesungsbeginn kann die Rückerstattung der bezahlten Gebühren beantragt werden. Bitte beachten Sie hier die Antragsfrist für beide Anträge: Der Antrag auf Exmatrikulation und der Antrag auf Rückerstattung müssen innerhalb eines Monat nach Vorlesungsbeginn gestellt werden.
Mit der Abgabe des Online Antrags auf Exmatrikulation muss das Formular für die Entlastungsvermerke hochgeladen werden.
- Exmatrikulation - Entlastungen - Hinweise im Downloadbereich der Seite des Studierenden-Service
Kreuzen Sie außerdem auf dem Formular an, ob Sie die Dokumente zugeschickt bekommen möchten oder persönlich abholen. Sollten Sie sich über Ihre zukünftige Adresse unschlüssig sein, geben Sie Ihre Mailadresse an. Wir benachrichtigen Sie dann über die Fertigstellung der Dokumente. Diese können Ihnen dann immer noch per Post zugesandt werden.
Erforderliche Entlastungen:
- Hochschulbibliothek (Nachweis, dass sie keine Bücher von dort besitzen und keine Leihgebühren offen sind)
- Technischer Betrieb (Nachweis, dass sie keinen Schlüssel zu den Räumlichkeiten der Hochschule haben)
Alles weitere wird vom Zulassungs- und Prüfungsamt ausgefüllt.
Wenn möglich, stellen Sie den Antrag vor Ende des Rückmeldezeitraums.
Weitere Gründe
Bei allen weiteren Gründen für eine Exmatrikulation stellen Sie ebenfalls einen Antrag. Die Exmatrikulationsbescheinigung benötigen Sie ggf. für die Vorlage beim Arbeitsamt oder für eine Immatrikulation an einer anderen Hochschule.
Bei allen weiteren Fragen zur Exmatrikulation wenden Sie sich bitte an den Studierenden-Service, Bereich Zulassungsamt.
Kontakt & Personen
Kontakt & Personen
Allgemeine Kontaktinformationen
Postadresse |
RWU Hochschule Ravensburg-Weingarten University of Applied Sciences Postfach 30 22 D 88216 Weingarten |
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Zentrale Studienberatung
Prüfungsamt
Für Fragen zu Prüfungsangelegenheiten.
Aylin Baur

Yasemin Ercan
Monika Huber

Irma Krasovec B.A.
Anja Mayr
Zulassungsamt
Für Fragen zur Rückmeldung oder Beurlaubung, Exmatrikulation oder zu formalen Angelegenheiten bei einem Wechsel oder Praxissemester.
Fabienne Damasch


Lucia Mengis

Marina Schneider

Emine Kalin
