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Bewerbung und Immatrikulation

Bewerbung Zulassung
Bewerbung

Du möchtest an der RWU studieren?

Dann sind es nur noch wenige Schritte zu deiner fertigen Bewerbung. Hier findest du alle wichtigen Informationen rund um die Themen Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation, damit dein Weg ins Studium klar und unkompliziert startet. Schau dir an, wie Studieninteressierte ihren Platz an der RWU feiern und starte jetzt deine eigene Bewerbung.

Bewerbungszeitraum

StudienstartStudiengänge                                                   Bewerbungszeitraum        
Wintersemester 2025/26   Englischsprachige Masterstudiengänge01.02.2025 - 15.04.2025      Frist abgelaufen
Wintersemester 2025/26Deutschsprachige Studiengänge01.05.2025 - 15.07.2025 
Sommersemester 2026Englischsprachige Bachelorstudiengänge01.09.2025 - 15.11.2025 
Sommersemester 2026Deutschsprachige Studiengänge01.12.2025 - 15.01.2026 

 

Studiengangsspezifisch:

Der Studiengang Mediendesign bietet eine freiwillige Hausaufgabe zur Verbesserung der Verfahrensnote an. Bitte beachte die jeweilige Abgabefrist.

 

Test Bewerbungsportal

In 5 Schritten zur Bewerbung

Hier zeigen wir dir, wie du dich in fünf einfachen Schritten bewerben kannst. Wir empfehlen dir, frühzeitig mit deiner Bewerbung zu beginnen, damit du genügend Zeit hast, sie vollständig und fristgerecht einzureichen.

Test Bewerbung 1

1. Registrierung auf hochschulstart.de

Bei einer Bewerbung für das erste Semester der zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengänge ist als erstes eine Registrierung bei Hochschulstart erforderlich, da diese Studienplätze über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) auf Hochschulstart.de vergeben werden.

Bei der Registrierung wird eine BID- und BAN-Nummer zugeteilt. Da diese Nummern zu einem späteren Zeitpunkt und gegebenenfalls auch für Bewerbungen bei anderen Hochschulen benötigt werden, ist es wichtig, sie zu notieren.

Für Bewerbungen in höhere Semester oder für Bewerbungen für unsere Masterstudiengänge oder zulassungsfreie Bachelorstudiengänge ist keine Registrierung bei Hochschulstart erforderlich.

Test Bewerbung 2

2. Registrierung im RWU Bewerbungsportal

Als Nächstes ist die Registrierung im RWU Bewerbungsportal erforderlich. Bei der Bewerbung für einen Studiengang, der am Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) teilnimmt, wird im RWU Bewerbungsportal die BID und BAN erfragt. Diese Angabe ist jedoch auch noch zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Weitere Anweisungen zur Registrierung sind im Portal zu finden.

Nach der Registrierung wird die Benutzerkennung per E-Mail zugesandt. Mit dieser können sich Bewerber*innen im RWU Bewerbungsportal anmelden und die Bewerbung bearbeiten.

 

Test Bewerbung 3

3. Bewerbungsantrag ausfüllen und abgeben

Nach dem erfolgreichen Login im RWU Bewerbungsportal kann die Bewerbung gestartet werden. Dokumente, wie z. B. die Hochschulzugangsberechtigung (HZB) werden für die Bewerbung benötigt und sollten für den Upload bereitgehalten werden.

Nachdem die Online-Bewerbung erfolgreich durchlaufen wurde, folgt zum Schluss der Schritt "Antrag abgeben", um die Bewerbung elektronisch zu übermitteln.

Test Bewerbung 4

4. Priorisierung von Bewerbungen über Hochschulstart

Dieser Schritt ist nur erforderlich bei der Bewerbung für mehrere Studiengänge, die über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) vergeben werden. In diesem Fall müssen nach der Bewerbung im RWU Portal die Bewerbungen auf Hochschulstart priorisiert werden.

Beim Erhalt mehrerer Zulassungsangebote, scheiden automatisch die Bewerbungen mit Zulassungsangeboten aus, die niedrig priorisiert wurden.

Schritte zur Priorisierung:

  1. Anmeldung auf www.hochschulstart.de
  2. Menüpunkt "Meine Bewerbungen"
  3. Funktion "Bewerbungen priorisieren" ausführen (unterhalb der Tabelle)
  4. Speichern

Die Priorisierung ist nur auf Hochschulstart und nicht im RWU Bewerbungsportal ersichtlich.

Test Bewerbung 5

5. Bewerbungsstatus überprüfen

Der aktuelle Bewerbungsstatus kann jederzeit im RWU Bewerbungsportal überprüft werden. Unser Zulassungsamt wird die eingehenden Bewerbungen schnellstmöglich bearbeiten. Bei einer gültigen Bewerbung, nehmen Bewerber*innen automatisch am Auswahlverfahren teil, welches nach Ende der Bewerbungsfrist startet. Bei zulassungsfreien Studiengängen werden die Zulassungsangebote fortlaufend und bereits vor Ablauf der Bewerbungsfrist, vergeben.

Wer zugelassen wird, erhält ein Zulassungsangebot. Möchte die Bewerber*in den Studienplatz annehmen, folgt als nächster Schritt die Einschreibung an der RWU.

Wenn bis zum Ende des Zulassungsverfahrens keine Zulassung ausgesprochen werden kann, erhalten Bewerber*innen einen Ablehnungsbescheid. Ein Ausschlussbescheid wird ausgestellt, wenn die Bewerbungsunterlagen nicht vollständig eingegangen oder für das Auswahlverfahren ungültig sind.

FAQ Allgemeine Fragen zur Bewerbung

Die reguläre Bewerbungsfrist für das Wintersemester ist der 15. Juli und für das Sommersemester der 15. Januar. Dafür muss die digitale Bewerbung fristgerecht bei der Hochschule eingegangen sein. Abweichende, frühere Bewerbungsfristen gibt es bei unseren englischsprachigen Studiengängen.

Bei diesen Fristen handelt es sich um Ausschlussfristen. Bewerbungen, die nach Ablauf dieser Frist eingehen, können leider nicht mehr berücksichtigt werden.

Nein, einige der Studiengänge werden nur zum Winter- oder Sommersemester angeboten. Welche Studiengänge wann angeboten werden, findest du in der Studiengangsübersicht.

Für eine Zulassung zu einem Studium benötigst du zunächst eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB), also zum Beispiel das Abitur, die Fachhochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife. Zudem gibt es verschiedene Unterlagen, die mit der Bewerbung eingereicht werden müssen. Eine entsprechende Liste wird dir im Rahmen deiner Online-Bewerbung angezeigt.

Die Studienbewerbung kann jederzeit unterbrochen und später wieder aufgenommen werden, z. B. wenn weitere Angaben nachrecherchiert werden müssen. Bisherige Angaben werden dabei gespeichert und bleiben erhalten.

Du kannst den Antrag und die dazugehörigen Angaben nur so lange bearbeiten, bis du ihn durch Klick auf "Antrag abgeben" endgültig abgegeben hast. Falls du den Antrag danach noch ändern möchtest, musst du ihn zunächst zurückziehen und dann erneut abgeben. Der "alte" Antrag wird dann nicht mehr von der Hochschule bearbeitet.

Alle Unterlagen, die für die Studienplatz-Bewerbung notwendig sind, werden in deiner Online-Bewerbung aufgeführt. In der Regel gehören dazu:

  • das Abschlusszeugnis,
  • ein Studienorientierungstest bei Bewerbungen für Bachelorstudiengänge, beispielsweise https://www.was-studiere-ich.de
  • gegebenenfalls Unterlagen zur Berufsausbildung oder Berufstätigkeit
  • gegebenenfalls Bescheinigungen über freiwillige Dienste wie ein FSJ.

Genauere Informationen findest du auf der Informationsseite deines favorisierten Studiengangs.

Wenn dir nicht alle Nachweise rechtzeitig vor der Bewerbungsfrist vorliegen, z. B. das Abschlusszeugnis einer Berufsausbildung, kannst du dieses später nachreichen. Bitte sende uns hierfür vor Bewerbungsschluss einen vorläufigen Nachweis. Die Hochschulzugangsberechtigung muss jedoch auf jeden Fall fristgerecht vorliegen.

Bei Fragen zu deiner Hochschulzugangsberechtigung kannst du unser Zulassungsamt kontaktieren.

Deine Online-Bewerbung und im Falle einer Zulassung dein Immatrikulationsantrag in schriftlicher Form müssen innerhalb der gegebenen Fristen vorliegen.

Bitte melde dich hierfür im RWU Bewerbungsportal an.

In Vorbereitung“: Du hast deinen Online-Antrag nicht abgesendet.

Eingegangen“: Du hast den Antrag online abgesendet.

In Bearbeitung“: Deine Unterlagen wurden der RWU in elektronischer Form übermittelt und werden geprüft. Ausnahme englischsprachige Studiengänge: Deine Unterlagen wurden postalisch eingereicht und werden geprüft.

Gültig“: Deine Unterlagen wurden geprüft und für gültig befunden. Du nimmst nun am Auswahlverfahren teil. Bitte beachte eventuelle Hinweise im Portal. Falls du die Voraussetzungen für einen zulassungsfreien Studiengang erfüllst, erhältst du direkt ein Zulassungsangebot.

Zulassungsangebot aktuell nicht möglich“: Leider hast du zum aktuellen Zeitpunkt keinen Studienplatz erhalten. Eventuell finden jedoch noch Nachrückverfahren statt.

Abgelehnt“: Leider hast du keinen Studienplatz bei einem unserer Studiengänge, die durch hochschulstart.de koordiniert werden, erhalten.

Zulassungsangebot liegt vor“: Du hast eine Zusage für einen Studienplatz erhalten. Ab jetzt kannst du deinen Zulassungsbescheid mit weiteren Infos herunterladen.

Immatrikulation beantragt“: Bei Klick auf „Angebot annehmen und Immatrikulation beantragen“ ändert sich dein Status in „Immatrikulation beantragt“. Wenn du den Antrag auf Immatrikulation und die Nachweise in Papierform fristgerecht an der RWU einreichst, wirst du eingeschrieben.

Immatrikulation in Bearbeitung“: Deine Einschreibungsunterlagen sind bei der RWU eingegangen und in Bearbeitung.

E-Mail-Benachrichtigungen kannst du jederzeit im RWU Bewerbungsportal aktivieren/deaktivieren:

  1. Login
  2. Button "Zur Bewerbungsseite"
  3. In der rechten Spalte unter deinen Kontaktangaben kannst du die Einstellung mit dem Button "Aktivieren/Deaktivieren" ändern.

Am besten schreibst du in diesem Fall eine E-Mail  an: bewerbung@rwu.de.

FAQ Spezielle Fragen zur Bewerbung

Bitte frage beim Studienkolleg Konstanz, ob deine im Ausland erworbene Hochschulzugangsberechtigung (HZB) gleichermaßen zum Studium berechtigt, wie eine deutsche HZB.

Dort solltest du auch die offizielle Anerkennung beantragen, bevor du dich an der RWU bewirbst. Bitte reiche diese Bestätigung dann zusammen mit dem Antrag auf Zulassung ein.

Ja, als Meister*in, Techniker*in, Fachwirt*in oder Beruflich Qualifizierte*r besitzt du unter bestimmten Voraussetzungen die Qualifikation, um dich für ein Bachelorstudium deiner Wahl zu bewerben.

Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung über eine Aufstiegsfortbildung

Meister, Techniker, Fachwirte, Betriebswirte oder andere anerkannte Aufstiegsfortbildungen (siehe § 58 Abs. 2 Nr. 5 LHG).

Es gelten folgende Voraussetzungen, um am Zulassungsverfahren teilzunehmen:

  1. Es muss ein schriftlicher Nachweis über ein an einer Hochschule erfolgtes Beratungsgespräch erbracht werden. Bitte vereinbare frühzeitig einen Beratungstermin mit der Studiendekan*in des Studiengangs, für den du die Zulassung beantragen möchtest.
  2. Die Gleichwertigkeit der Aufstiegsfortbildung wird von der Hochschule geprüft und festgestellt.

 

Fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung über eine Eignungsprüfung

Beruflich Qualifizierte mit einer mind. 2-jährigen anerkannten Berufsausbildung + einer mind. 3-jährigen Berufserfahrung in der Fachrichtung des angestrebten Studiengangs (siehe § 58 Abs. 2 Nr. 6 LHG).

Es gelten folgende Voraussetzungen, um am Zulassungsverfahren teilzunehmen:

  1. Es muss ein schriftlicher Nachweis über ein an einer Hochschule erfolgtes Beratungsgespräch erbracht werden. Bitte vereinbare frühzeitig einen Beratungstermin mit der Studiendekan*in des Studiengangs, für den du die Zulassung beantragen möchtest.
  2. Die fachliche Entsprechung wird von der Hochschule geprüft und festgestellt.
  3. Der Nachweis über eine bestandene Eignungsprüfung. Weitere Informationen findest du auf der Seite der HTWG Konstanz. Die Prüfung findet einmal jährlich im April/ Mai statt.

Bewerber*innen, die bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben, können im Rahmen einer Sonderquote zugelassen werden. Die Auswahl erfolgt aufgrund einer ermittelten Messzahl.

Wenn du dich für ein Zweitstudium bei uns an der RWU interessierst, musst du dich ganz normal während der regulären Bewerbungszeiträume über unser RWU Online-Bewerbungsportal bewerben.

Zusätzliche Dokumente:

  • formlose Begründung des Zweitstudiums
  • Kopie Bachelor-/ Master-Zeugnis, inkl. Notenspiegel

Hinweis: Bitte beachte die anfallenden Gebühren für ein Zweitstudium.

Wenn du dich für den Einsteig in ein höheres Fachsemester bei uns an der RWU interessierst, musst du dich ganz normal während der regulären Bewerbungszeiträume über unser RWU Online-Bewerbungsportal bewerben. Bitte beachte, dass nicht alle Fachsemester (FS) zum Winter- und Sommersemester angeboten werden. Pro absolviertem Fachsemester sollten ca. 30 Credits nachgewiesen werden können.

Wichtig: Bewerbungen für ein höheres FS können nur berücksichtigt werden, wenn der Studiengang in dem jeweiligen FS auch freie Kapazitäten hat. Deswegen können offizielle Rückmeldungen zur Bewerbung erst nach der regulären Bewerbungsphase bzw. nach dem Rückmeldezeitraum an der RWU gegeben werden.

Zusätzliche Dokumente:

Um an die RWU zu wechseln, bewirbst du dich fristgerecht im RWU Bewerbungsportal für den von dir gewünschten Studiengang. Für deine Einschreibung werden die von dir in diesem Studienfach bereits erreichten Leistungen berücksichtigt, die du bitte in Form eines Notenspiegels beilegst. Ebenso wird eine Immatrikulationsbescheinigung deiner aktuellen Hochschule benötigt.

Wenn du dasselbe Studienfach wie an deiner vorherigen Hochschule weiterbelegen möchtest, bewirbst du dich für das folgende Semester an unserer Hochschule. Beispielsweise wenn du bereits zwei Semester an einer anderen Hochschule studiert hast, bewirbst du dich nun für das dritte Semester an der RWU.

Möchtest du in einen anderen Studiengang wechseln, so bewirbst du dich ganz normal für das erste Semester im neuen Studiengang. Sobald du eingeschrieben bist, kannst du deine Leistungen aus deinem vorherigen Studienfach anerkennen lassen. Das entsprechende Formular findest du im Downloadbereich unter Studierenden-Service.

Die Bewerbung für einen internen Studiengangswechsel wird wie eine normale Studienplatz-Bewerbung online durchgeführt. Du kannst dich direkt mit deinem Studierenden-Account online über myCampus - das Hochschulportal der RWU bewerben.

Dazu reichst du beim Studierenden-Service, Bereich Zulassungsamt, vor Vorlesungsbeginn Folgendes ein:

  • den Antrag "Einschreibung als Gasthörer"  (zu finden im Downloadbereich unter Studierenden-Service)
  • Bestätigung von den Lehrenden, dass du die jeweiligen Veranstaltungen besuchen darfst (formlos).

Eine Gasthörerschaft ist für ein Semester gültig und kann grundsätzlich für alle Veranstaltungen beantragt werden. Die Höhe der Gasthörergebühr ist abhängig von der Anzahl der Unterrichtseinheiten/ Semesterwochenstunden* (SWS), die du besuchen möchtest.

Bis zu 4 SWS pro Woche: EUR 60,00
Von 5 bis 8 SWS pro Woche: EUR 120,00
Ab 9 SWS pro Woche: EUR 150,00

* Eine Unterrichtseinheit/SWS dauert 45 Minuten.

 

Für Sprachkurse gelten die folgenden Gasthörergebühren:

Bis zu 4 Unterrichtseinheiten pro Woche: EUR 180,00
Von 5 bis 8 Unterrichtseinheiten pro Woche: EUR 340,00

Die in der Härtequote vergebenen Studienplätze werden an Bewerber*innen vergeben, für die die Ablehnung des Zulassungsantrags eine „außergewöhnliche Härte“ darstellen würde.

Definition "außergewöhnliche Härte": Wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums oder einen sofortigen Studienortwechsel zwingend erfordern (bzw. weiteres Warten unzumutbar ist).

Beispiele:

  • Krankheit mit der Tendenz der Verschlimmerung (muss in der eigenen Person liegen)
  • Beschränkung in der Berufswahl oder –ausübung, die nur die Wahl bestimmter Berufsfelder erlauben oder die Aufgabe des bisherigen Studiums oder Berufs erfordern, wobei in der Regel das angestrebte Studium eine erfolgreiche berufliche Eingliederung erwarten lassen muss und eine sinnvolle Überbrückung der Wartezeit unzumutbar erschwert oder nicht möglich ist

Der Antrag erfolgt durch ein formloses Schreiben, sowie die entsprechenden Nachweise. Wichtig, allein der Nachweis über z.B. die Krankheit ist für eine Anerkennung des Antrages nicht ausreichend. Sondern du musst zusätzlich nachweisen, dass durch diesen belastenden Umstand eine "außergewöhnliche Härte" vorliegt; z.B. durch ein fachärztliches Gutachten.

Nachweise:

  • fachärztliches Gutachten, welches zu den aufgeführten Gründen hinreichend Stellung nimmt (soll medizinischen Laien nachvollziehbare Aussagen über Entstehung, Schwere, Verlauf, Behandlungsmöglichkeiten der Beeinträchtigung und Prognose über weiteren Verlauf enthalten)
  • evtl. zusätzliche Nachweise (insb. Schwerbehindertenausweis, Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes (Nachweis der Schwerbehinderung allein reicht nicht aus, kann aber ärztl. Gutachten ergänzen)

Wenn bei dir "beeinträchtigungsbezogene, nicht selbst zu vertretende Umstände, die zur Verzögerung beim Erwerb der HZB geführt haben“ vorliegen, dann kannst du einen Antrag auf Verbesserung der Wartezeit einreichen um eine Erhöhung der Wartesemester in der Wartezeitquote zu erreichen. 

Beispiele:

  • längere krankheitsbedingte Abwesenheit vom Unterricht innerhalb der letzten drei Jahre vor Erwerb der HZB
  • GdB v. 50 oder höher (= Schwerbehinderung)
  • längere schwere Behinderung/Krankheit, soweit nicht bereits durch die beiden vorgenannten Gründe erfasst
  • oder andere vergleichbare besondere gesundheitliche Umstände

 

Der Antrag erfolgt durch ein formloses Schreiben, sowie die entsprechenden Nachweise. Wichtig: Allein der Nachweis über die Krankheit ist für eine Anerkennung des Antrags nicht ausreichend. Du musst zusätzlich nachweisen, dass sich der Erwerb deiner HZB durch diesen belastenden Umstand verzögert hat, beispielsweise durch eine Bescheinigung deiner Schule über Grund und Dauer der Verzögerung.

Nachweise:

  • Bescheinigung der Schule über Gründe bzw. Dauer der Verzögerung beim Erwerb der HZB (bspw. Wiederholung eines Schuljahres wegen mehrmonatigem Krankenhausaufenthalt oder hoher krankheitsbedingter Fehlzeiten)
  • fachärztl. Gutachten
  • Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes
  • oder andere unterstützende Nachweise

Wenn bei dir "beeinträchtigungsbezogene, nicht selbst zu vertretende Umstände, die dich daran gehindert haben, eine bessere HZB zu erzielen“ vorliegen, dann kannst du einen Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote einreichen.

Beispiele:

  • längere krankheitsbedingte Abwesenheit vom Unterricht innerhalb der letzten drei Jahre vor Erwerb der HZB
  • GdB v. 50 oder höher (= Schwerbehinderung)
  • längere schwere Behinderung/Krankheit, soweit nicht bereits durch die beiden vorgenannten Gründe erfasst
  • oder andere vergleichbare besondere gesundheitliche Umstände

 

Der Antrag erfolgt durch ein formloses Schreiben, sowie die entsprechenden Nachweise. Wichtig: Allein der Nachweis der Krankheit reicht für eine Anerkennung des Antrags nicht aus. Du musst zusätzlich nachweisen, dass du durch diesen belastenden Umstand eine schlechtere HZB erworben hast, beispielsweise durch ein offizielles Schulgutachten.

Nachweise:

  • Schulgutachten (nicht einzelner Lehrpersonen!) und Kopien der Schulzeugnisse, die den Zusammenhang zwischen den beeinträchtigungsbedingten Umständen und dem schulischen Leistungsabfall belegen (alle Unterlagen, auf die sich das Schulgutachten stützt, sind beizulegen)
  • fachärztliches Gutachten
  • Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes
  • oder andere unterstützende Nachweise

Weiterführende Inhalte

Anrechnung von Vorleistungen

Was kann ich mir anrechnen lassen?

Neben schulischen Leistungen können außerschulische Aktivitäten zur Verbesserung der Zulassungsnote führen.

Anerkannte Leistungen können unter anderem sein:

  • Der Studiengang Mediendesign bietet eine Freiwillige Hausaufgabe zur Verbesserung der Zulassungsnote um bis zu 1,5 Noten an
  • Teilnahme am Probestudium Talentscanner an der RWU
  • Freiwilligendienste (Freiwilliges Soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliger Wehrdienst)
  • Internationale Freiwilligendienste (z. B. in der Entwicklungshilfe, Auslandsaufenthalte im Dienste einer NGO)
  • Gesellschaftliches Engagement (z. B. Freiwillige Feuerwehr, Technisches Hilfswerk)
  • Absolvierte, einschlägige Praktika
  • Schulische Preise und erfolgreiche Teilnahme an Wettbewerben (z. B. Nachwuchswettbewerb "Jugend Forscht", Bundeswettbewerb Mathematik, Programmierwettbewerb)
  • Nachhilfe im Rahmen einer Anstellung bei einer Nachhilfeorganisation oder in einer öffentlichen Einrichtung
  • Erziehung eigener Kinder

Welche Aktivitäten anerkannt und wie sie gewichtet werden, unterscheidet sich je nach Studiengang. Eine genaue Auflistung ist in den Zulassungssatzungen der Bachelor- und Masterstudiengänge zu finden. Die aktuelle Version ist auf der Seite des Zulassungsamtes im Downloadbereich zu finden.

FAQ Anerkennung

Ja, du kannst Vorlesungen aus anderen Studiengängen und/oder von anderen Hochschulen anrechnen lassen. Vereinbare bitte so früh wie möglich einen Gesprächstermin bei deinem oder deiner jeweiligen Studiendekan*in. Bring zu diesem Treffen bitte folgende Unterlagen mit:

  1. Einen offiziellen Notenspiegel, der deine an anderer Stelle erbrachten Leistungen dokumentiert.
  2. Beschreibungen der Veranstaltungen, die du anrechnen lassen möchtest (idealerweise aus dem Modulhandbuch deines früheren Studiengangs).
  3. Die Liste der Fächer, die angerechnet werden sollen.
  4. Das Anerkennungsformular des Studierenden-Service (unter Downloads - "Anerkennung/Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen").

 

Bitte beachte: Damit Vorlesungen angerechnet werden können, müssen diese den jeweiligen Vorlesungen in deinem neuen Studiengang in Umfang (ECTS) und Inhalt entsprechen.

Allgemeine Informationen zur Anerkennung und Anrechnung kannst du auch auf der Homepage der Hochschulrektorenkonferenz finden.

Auswahl- und Zulassungsverfahren

Zulassungsvoraussetzungen und Auswahlverfahren

Welche Voraussetzungen müssen für meinen Wunschstudiengang erfüllt sein? Die Entscheidung, ob Bewerber*innen für ein Studium zugelassen werden, hängt von der sogenannten Verfahrensnote ab. Diese setzt sich für die meisten Bachelorstudiengänge aus den Noten der Hochschulzugangsberechtigung in Deutsch, Mathematik und einer weiterführenden Sprache zusammen sowie der Durchschnittsnote. Bei einigen Studiengängen gibt es weitere Auswahlkriterien. Zusätzliche Qualifikationen und Aktivitäten, wie Freiwilligendienste oder Praktika, können die Verfahrensnote verbessern.

An der RWU wird auf Basis der Bewerbungsunterlagen ein Auswahlverfahren durchgeführt. Die jeweiligen Zulassungssatzungen findest du auf der Seite des Studierenden-Service / Zulassungsamt.

Warten Wartesemester Zeit Sanduhr

Wartesemester

Jedes Semester, das man nach Erlangung der Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschen Bildungseinrichtung eingeschrieben war, gilt als Wartesemester. Ein Kalenderjahr umfasst zwei Semester: das Sommersemester und das Wintersemester. Neben dem Numerus Clausus und der Abschlussnote ist die Anzahl der Wartesemester ein weiterer Faktor, der bei der Vergabe von Studienplätzen eine Rolle spielt. An bundesdeutschen Hochschulen gibt es stets ein separates Kontingent an freien Studienplätzen, welches über die Wartesemester vergeben wird. In zulassungsbeschränkten Studiengängen werden rund 20 Prozent aller Plätze an Bewerber*innen mit langer Wartezeit vergeben. Wartesemester sind daher vor allem für Schulabgänger*innen hilfreich, die kein Abitur vorweisen können.

Student lacht.

Chancengleichheit im Studium

Wir wollen, dass du an der RWU das Beste aus deinen Potenzialen machst. Auf diesem Weg wollen wir dich begleiten. Dabei sind wir uns bewusst, dass die Lebensumstände genauso divers sind, wie unsere Student*innen selbst. Deswegen ist Chancengleichheit an der RWU ein wichtiges Thema.

Die RWU ist als familiengerechte Hochschule zertifiziert. Für die Bedürfnisse der Studierenden mit Kind oder mit Pflegeaufgaben gibt es Sonderregelungen. Weitere Infos gibt es hier.

Wertschätzung, Vielfalt und Familienfreundlichkeit sind Teil unseres Leitbilds. Wir wollen eine Hochschule sein, in der sich alle Menschen wohlfühlen, frei entfalten und sicher fühlen können. Für uns spielt es keine Rolle, wo du herkommst, was du glaubst oder wen du liebst. Solltest du dich je benachteiligt fühlen, wende dich bitte an die entsprechenden Ansprechpartner*innen. Kontakte findest du hier.

Spitzensport und Studium

Studium und Leistungssport

Da Spitzensportler*innen oftmals ortsgebunden sind, gibt es eine Sonderquote bei der Bewerbung um einen zulassungsbeschränkten Studiengang. Um diese Sonderregelung in Anspruch nehmen zu können, müssen Studienbewerber*innen nachweisen, dass sie: 

  1. einem auf Bundesebene gebildeten Olympia-, Perspektiv-, Ergänzungs- oder Teamsportkader oder Nachwuchskader des Deutschen Olympischen Sportbundes angehören, oder
  2. Wahlmitglied eines kommunalpolitischen Gremiums mit allgemeinpolitischem Mandat (keine Interessensverbände u. ä.) sind und aus diesem Grund an den Studienort gebunden sind.

Der Nachweis erfolgt über ein Schreiben vom jeweiligen Sportbund/ Verein und wird dem Bewerbungsantrag zusammen mit einem formlosen Schreiben beigelegt. Zusätzlich wird im RWU-Bewerbungsportal unter dem Punkt "Gründe für Härtefall-Antrag" die Option ausgewählt.

FAQ Auswahl- und Zulassungsverfahren

Wenn du dich für einen unserer Studiengänge interessierst, bei denen die Studienplätze über das DoSV vergeben werden, beginnt deine Bewerbung mit der Registrierung im Bewerbungsportal von hochschulstart.de. Für die Registrierung gibst du deine persönlichen Daten ein. Danach erhältst du eine Bewerber-ID (BID) und eine Bewerber-Authentifizierungs-Nummer (BAN). Diese benötigest du zur Bewerbung im RWU Bewerbungsportal. Nach der Abgabe deiner Bewerbung ist es wichtig eine Priorisierung der Bewerbungen auf hochschulstart.de vorzunehmen, sofern du dich für mehrere Studiengänge, die über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) koordiniert werden, beworben hast. Wenn du mehrere Zulassungsangebote erhältst, scheiden automatisch die niedriger priorisierten Bewerbungen mit Zulassungsangebot aus.

Das Dialogorientierte Serviceverfahren unterstützt die Hochschulen bei ihren Zulassungsprozessen und trägt zur Vermeidung frei bleibender Studienplätze bei.
Informationen zum Dialogorientierten Serviceverfahren erhältst du unter sv.hochschulstart.de. Hier werden zahlreiche Informationen zur Registrierung und Bewerbung, FAQ und vieles mehr zur Verfügung gestellt.

Welche Zulassungsvoraussetzungen für welchen Bachelorstudiengang gelten, findest du in der Zulassungssatzung des jeweiligen Studiengangs. 

Allgemein gilt für die Bildung der Zulassungsnote für einen Bachelorstudiengang folgende Auswahlkriterien:

  1. Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung (Durchschnittsnote) und
  2. Einzelnoten der Hochschulzugangsberechtigung, die über die fachspezifische Eignung Auskunft geben:
    1. Mathematik
    2. Deutsch
    3. eine fortgeführte moderne Fremdsprache; bei mehreren Fremdsprachen wird zunächst vorrangig der in allen vier Halbjahren der Oberstufe belegte Kurs, sodann vorrangig der mit dem besten Ergebnis abgeschlossene Kurs gewertet.

Zusätzlich wird die Auswahl nach folgenden Vorerfahrungen getroffen, die über die fachspezifische Eignung Auskunft geben:

  1. abgeschlossene Berufsausbildung in einer Ausbildung, die einer Berufshauptgruppe des Verzeichnisses der anerkannten Ausbildungsberufe gem. § 90 Absatz 3 Nummer 3 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) in der jeweils geltenden aktuellen Fassung zugeordnet ist, und Berufserfahrung von mindestens 12 Monaten Dauer in einem Ausbildungsberuf derselben Berufshauptgruppe, soweit diese nicht bereits im Rahmen der abgeschlossenen Berufsausbildung berücksichtigt wurde und
  2. besondere Vorbildungen, praktische Tätigkeiten oder außerschulische Leistungen und Qualifikationen, die über die fachspezifische Leistung Auskunft geben; je Bewerber*in.

Die Verfahrensnote für die Bachelorstudiengänge wird bestimmt durch die gewichtete Gesamtnote und mögliche Verbesserungen.

Berechnungsformel für die Gesamtnote: 
[(Durchschnittsnote der HZB) + (Noten Deutsch + Mathematik *2 + fortgeführte moderne Fremdsprache)/4] / 2

Berechnungsformel für den Studiengang Soziale Arbeit: 
Beim Studiengang Soziale Arbeit wird die Mathe-Note nicht doppelt gewichtet: 
[(Durchschnittsnote der HZB) + (Noten Deutsch, Mathematik und fortgeführte moderne Fremdsprache)/3] /2

Verbesserung der Gesamtnote: 
Viele Studiengänge bieten an, durch Vorerfahrungen und außerschulische Qualifikationen die Gesamtnote zu verbessern. Weitere Informationen dazu unter dem Reiter "Anrechnung von Vorleistungen".

Für die Bildung der Verfahrensnote für die Masterstudiengänge gibt es folgende Auswahlkriterien:

  1. Zugangsvoraussetzung ist ein fachlich einschlägiger Hochschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss mit einem Umfang von 210 ECTS-Punkten:
    • Die geforderte fachliche Studienrichtung und die mindestens notwendige Abschlussnote des Hochschulabschlusses und etwaige weitere notwendige Zulassungsvoraussetzungen sind für die einzelnen Masterstudiengänge der Tabelle in Anlage 1 zu entnehmen.
    • Studienbewerber*innen, deren Bachelorstudium 180 ECTS umfasst, müssen die noch fehlenden ECTS spätestens bis zur Anmeldung der Masterarbeit erbringen.
    • Die fehlenden 30 ECTS können durch die Anerkennung außerschulisch erworbener Kompetenzen oder durch den Erwerb von Kompetenzen mittels Belegung von Modulen einschlägiger Bachelorprogramme erbracht werden. Die Studierenden werden diesbezüglich von der Studiendekan*in beraten.
    • Die zu belegenden Module sind vom Prüfungsausschuss des Studiengangs, im Studiengang Informatik von der Auswahlkommission zu genehmigen.
  2. Die nach Abzug der Vorabquoten (Härtefallquote und Ortsbindung) zu vergebenden Studienplätze werden nach Bildung einer Rangliste aufgrund des Ergebnisses des Hochschulabschlusses, der Voraussetzung zum Zugang für den Masterstudiengang ist, und gegebenenfalls weiterer Auswahlkriterien vergeben. Etwaige weitere Auswahlkriterien der einzelnen Studiengänge sind der Tabelle in Anlage 1 zu entnehmen.
  3. Im Masterstudiengang Technik-Management & Optimierung werden vorab 2 Studienplätze zum Sommersemester und 3 Studienplätze zum Wintersemester für Studienbewerber*innen mit dem Bachelorabschluss des Studiengangs Physikalische Technik vergeben:
    • Die Erstellung der Rangliste erfolgt anhand der ermittelten Verfahrensnote, beginnend bei der besten Note.
    • Bei Ranggleichheit entscheidet das Los über die Reihenfolge.
    • Studienbewerber*innen, die vorab kein Zulassungsangebot erhalten, nehmen am weiteren Auswahlverfahren teil.

Die Zulassungs- oder Ablehnungsbescheide werden dir im RWU Bewerbungsportal zum Download zur Verfügung gestellt. Ein postalischer Versand erfolgt nicht.

Bitte beachte, dass du nur über Statusänderungen deiner Bewerbung informiert wirst (z. B. zugelassen), wenn du E-Mail-Benachrichtigungen aktiviert hast.

Speichere deinen Bescheid zeitnah für deine Unterlagen ab, denn nach dem Bewerbungsverfahren kannst du nicht mehr darauf zugreifen.

Ja, sollten sich innerhalb der Einschreibefrist nicht alle zugelassenen Bewerber*innen immatrikuliert haben, wird nachgerückt. Du erhätst im Falle einer Zulassung im Nachrückverfahren einen Zulassungsbescheid im RWU Bewerbungsportal.

Weiterführende Inhalte

Einschreibung

Einschreibung / Immatrikulation

Die Bewerbung war erfolgreich und du hast einen Zulassungsbescheid erhalten? Herzlichen Glückwunsch. Als Nächstes folgt die Einschreibung, auch Immatrikulation genannt. Wichtig: Die Schritte der Einschreibung müssen fristgerecht durchlaufen werden, um den Studienplatz zu sichern und das Studium aufnehmen zu können. Weiter geht's mit den Schritten der Einschreibung.

Es konnte kein Studienplatz angeboten werden? Nach dem offiziellen Auswahlverfahren bleiben oftmals freie Studienplätze übrig. Diese werden per Losverfahren vergeben. Um am Losverfahren teilzunehmen, informiere dich beim Zulassungsamt oder via Studienplatzbörse über freie Plätze und die Teilnahmekriterien.

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1. Zulassungsbescheid abrufen

Wird eine Bewerber*in für einen Studiengang zugelassen, steht im RWU Bewerbungsportal ein Zulassungsbescheid mit weiteren Informationen zum Download zur Verfügung. Es empfiehlt sich, den Zulassungsbescheid abzuspeichern. Im Anhang des Zulassungsbescheides befinden sich wichtige Informationen über Unterlagen und Dokumente, die für die Einschreibung eingereicht werden müssen.

Wenn eine Bewerbung vom Verfahren ausgeschlossen wurde oder kein Studienplatz angeboten werden kann, steht an dieser Stelle ein Ablehnungs- oder Ausschlussbescheid zum Download zur Verfügung.

So geht's zum Zulassungs-/ Ablehnungs- bzw. Ausschlussbescheid

  1. Login RWU Bewerbungsportal
  2. Button "Zur Bewerbungsseite"
  3. Studienbewerbung: Download PDF-Datei "Zulassungsbescheid und Infos zum Studienbeginn" bzw. "Ablehnungsbescheid" oder "Ausschlussbescheid"
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2. Immatrikulation beantragen

Innerhalb einer vorgegebenen Frist kannst du den Studienplatz annehmen und die Immatrikulation beantragen. Klicke dazu im RWU Bewerbungsportal auf "Zulassungsangebot annehmen und Immatrikulation beantragen".

Am Ende der Online-Immatrikulation wird ein Immatrikulations-Antrag erzeugt, den du ausdrucken und mit allen weiteren erforderlichen Unterlagen postalisch bei der Hochschule einreichen musst.

Nach erfolgreicher Einreichung aller geforderten Dokumente und Überweisung des Semesterbeitrages und eventueller Studiengebühren wirst du immatrikuliert.

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3. Einreichung der Dokumente

Für die Einschreibung wird u. a. ein gültiger Krankenversicherungsnachweis benötigt. Hier gibt es weitere Informationen zum Thema Versicherung.

Bei erfolgreicher Einreichung aller geforderten Dokumente und Überweisung des Semesterbeitrages und eventueller Studiengebühren erhältst du schlussendlich eine Immatrikulationsbescheinigung per Post.

Weitere Informationen zum Studienstart erhalten frisch eingeschriebene Studierende per E-Mail oder über die RWU-Webseite.

Weitere Schritte vor dem Studienstart

Studienausweis beantragen

Sobald alle Unterlagen fristgerecht eingereicht und die Gebühren überwiesen sind, wirst du eingeschrieben. Auch wird dir dein Studierenden-Ausweis per Post zugeschickt.

MyCampus-Zugang aktivieren

Mit der Einschreibung werden die Zugangsdaten zu MyCampus und LSF vergeben und postalisch versendet. Auf diesen Portalen wird alles rund ums Studium organisiert. Auf MyCampus kann z. B. die Studienbescheinigung abgerufen werden. Im LSF findest du das Vorlesungsverzeichnis. Die Einführung in diese Portale findet während der Einführungswoche statt.

Einführungsveranstaltungen

Zu Beginn eines Semesters finden für die Erstsemester bzw. Hochschulwechsler*innen Einführungsveranstaltungen statt. Hier werden den neuen Studierenden wichtige Informationen rund um die Hochschule, das Studium, den Stundenplan und vieles mehr vermittelt. Darüber ist die Einführungswoche eine tolle Gelegenheit für neue Student*innen, ihre Kommiliton*innen kennenzulernen und Bekanntschaften zu schließen. Informationen zu den Einführungsveranstaltungen sind unter dem Punkt Studienstart zu finden.

FAQ Immatrikulation

Ab dem Datum der Zulassung (s. Zulassungsbescheid) hast du in der Regel 10 bis 14 Tage Zeit, um dich zu immatrikulieren. Die genaue Frist findest du in deinem Zulassungsbescheid auf der Seite „Studienbewerbung“ im RWU Bewerbungsportal.

In Ausnahmefällen kann beim Zulassungsamt eine Fristverlängerung beantragt werden.

Mit Erhalt deines Zulassungsbescheides bekommst du bereits erste Informationen zum Studium an der RWU.

Sobald du deine Online-Immatrikulation im RWU Bewerbungsportal durchgeführt, alle Unterlagen fristgerecht eingereicht und die Gebühren überwiesen hast, wirst du als Student*in eingeschrieben. Vor Studienbeginn bekommst du deine Zugangsdaten zum Download der Immatrikulationsbescheinigung sowie deinen Studierendenausweis per Post zugesandt.

Eingeschriebene Student*innen finden in den Portalen der RWU die nötigen Informationen für ihr Studium. Der Wegweiser hilft dir dabei, dich zwischen den Portalen zurecht zu finden und erklärt, welches Portal wofür genutzt wird.

Seit Dezember 2022 finden Student*innen auch alle wichtigen Dokumente und Informationen einheitlich über das online RWU Bewerbungsportal und Studierenden-Service.

Weiterführende Inhalte

Offene Fragen

Bei Fragen rund um die Studienorganisation, wie Rückmeldung, Prüfungen, Anerkennung von Leistungen, Anträgen sowie für Rückfragen zum BAföG unterstützt dich unser Studierenden-Service gerne persönlich. 

Du bist dir noch nicht so ganz sicher, welcher Studiengang auch wirklich etwas für dich ist? Dann lass dich beraten, persönlich und individuell. Unsere Zentrale Studienberatung kann dir bei einem individuellen Beratungstermin weiterhelfen.

Du hast schon einen Studiengang im Auge und spezifische Fragen dazu? Dann ist die Fachstudienberatung das richtige für dich. Jeder Studiengang hat seine*n eigene*n Studienberater*in. Manchmal sind das andere Studis, manchmal die Dekan*innen oder Mitarbeiter*innen, aber alle können dir einen authentischen Eindruck vom Fach deiner Wahl vermitteln.