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Bewerbung

Studierende im B-Gebäude.

Wir freuen uns, dass Sie sich für ein Studium an der RWU interessieren! Wir bieten Studiengänge im Sommer- und Wintersemester an. Die Bewerbung erfolgt über unser RWU Bewerbungsportal.

Fragen?

Zu Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation? Wenden Sie sich an den Studierenden-Service.

Bewerbungszeitraum für das Winter semester 2023/24

Semesterbeginn 01.09.2023. Vorlesungsbeginn voraussichtlich am Mittwoch, den 04.10.2023

  • Bewerbungszeitraum für das Wintersemester 2023/24 für englischsprachige Masterstudiengänge: ~ 01.02.2023 - 15.04.2023
  • Bewerbungszeitraum für das Wintersemester 2023/24 für deutschsprachige Studiengänge: ~ 01.05.2023 - 15.07.2023

Studiengangsspezifisch

  • Freiwillige Hausaufgabe zur Verbesserung der Zulassungsnote für den Studiengang Mediendesign 

 

Zum RWU Bewerbungsportal

Bewerbungsverfahren im Überblick

Bewerben Sie sich für das erste Semester für einen Bachelor-Studiengang, ist als erstes eine Registrierung bei Hochschulstart erforderlich. Diese Studienplätze werden über das Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) auf Hochschulstart.de vergeben.

Notieren Sie sich dabei Ihre BID und BAN Nummer, diese benötigen Sie später und gegebenenfalls auch für Bewerbungen bei anderen Hochschulen.

 

Für Bewerbungen in höhere Semester oder Bewerbungen für unsere Master-Studiengänge ist keine Registrierung bei Hochschulstart erforderlich.

Registrieren Sie sich im RWU Bewerbungsportal. Hier können Sie Ihre BID und BAN von hochschulstart.de angeben, falls Sie sich für einen Studiengang der am DoSV teilnimmt bewerben. Diese Angabe ist aber auch noch zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Weitere Anweisungen zur Registrierung finden Sie direkt im Portal.

Nach der Registrierung erhalten Sie Ihre Benutzerkennung per Email, mit der Sie sich im RWU Bewerbungsportal anmelden können.

 

Mit den Zugangsdaten können Sie sich im RWU Bewerbungsportal einloggen und die Bewerbung durchlaufen. Halten Sie hierfür entsprechende Unterlagen wie zum Beispiel Ihre Hochschulzugangsberechtigung (HZB) bereit.

Haben Sie alle Schritte der Online-Bewerbung durchgeführt, folgt zum Schluss der Schritt "Antrag abgeben", um die Bewerbung elektronisch zu übermitteln.

Zusätzlich drucken Sie bitte den Bewerbungsantrag aus, unterschreiben diesen und senden alle Unterlagen innerhalb der Frist (die Unterlagen müssen bis zum Fristende eingegangen sein) an die folgende Adresse:

Hochschule Ravensburg-Weingarten, Zulassungsamt, Postfach 30 22, D-88216 Weingarten

Priorisieren Sie Ihre Bewerbungen auf Hochschulstart, wenn Sie sich für mehrere Studiengänge beworben haben, die über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) vergeben werden.

Erhalten Sie mehrere Zulassungsangebote, scheiden automatisch niedriger priorisierte Bewerbungen mit Zulassungsangebot aus.

Schritte zur Priorisierung:

  1. Anmeldung auf www.hochschulstart.de
  2. Menüpunkt "Meine Bewerbungen"
  3. Funktion "Bewerbungen priorisieren" ausführen (unterhalb der Tabelle)
  4. Speichern

Die Prioriserung ist nur auf Hochschulstart und nicht im RWU Bewerbungsportal ersichtlich.

Überprüfen Sie Ihren Bewerbungsstatus wann immer Sie möchten im RWU Bewerbungsportal. Unser Zulassungsamt wird Ihre Bewerbung schnellstmöglich bearbeiten. Ist Ihre Bewerbung gültig, nehmen Sie am Auswahlverfahren nach dem Bewerbungsschluss teil.

Bei einer Zulassung für einen Studiengang erhalten Sie ein Zulassungsangebot, bei einer Ablehnung erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid bzw. einen Ausschlussbescheid falls Ihre Unterlagen nicht vollständig eingegangen oder für das Auswahlverfahren nicht gültig sind.

Haben Sie ein Zulassungsangebot erhalten, steht Ihnen im RWU Bewerbungsportal ein Zulassungsbescheid mit weiteren Informationen zum Download zur Verfügung.

Speichern Sie sich diesen für Ihre Unterlagen ab. Zudem erhalten Sie im Anhang des Zulassungsbescheids wichtige Informationen über erforderliche Unterlagen für die Immatrikulation und den Studienbeginn.

Wenn Sie vom Verfahren ausgeschlossen wurden oder keinen Studienplatz erhalten haben, steht Ihnen an dieser Stelle ein Ablehnungs- oder Ausschlussbescheid zum Download zur Verfügung.

So finden Sie den Download:

  1. Login RWU Bewerbungsportal
  2. Button "Zur Bewerbungsseite"
  3. Studienbewerbung: Download PDF-Datei "Zulassungsbescheid und Infos zum Studienbeginn" bzw. "Ablehnungsbescheid" oder "Ausschlussbescheid"

 

Innerhalb einer vorgegebenen Frist können Sie den Studienplatz annehmen und die Immatrikulation beantragen. Klicken Sie dazu im RWU Bewerbungsportal auf "Zulassungsangebot annehmen und Immatrikulation beantragen".

Am Ende der Online-Immatrikulation wird ein Immatrikulations-Antrag erzeugt, den Sie ausdrucken und mit allen weiteren erforderlichen Unterlagen postalisch bei der Hochschule einreichen.

Bei erfolgreicher Einreichung aller geforderten Dokumente und Überweisung des Semesterbeitrages (und eventueller Studiengebühren) erhalten Sie schlussendlich eine Immatrikulationsbescheinigung per Post.

Der Vorlesungsbeginn im Wintersemester ist im Oktober, im Sommersemester im März. Das genaue Datum finden Sie in unserem Kalender. Kleinere Abweichungen des Vorlesungsstarts können je Studiengang vorkommen.

Viel Erfolg!

Fragen zur Bewerbung allgemein

Die reguläre Bewerbungsfrist für das Wintersemester ist der 15. Juli und für das Sommersemester der 15. Januar. Dabei muss die digitale Bewerbung übermittelt und der postalische Bewerbungsantrag bis zu diesem Datum bei der Hochschule eingegangen sein. Abweichende frühere Bewerbungsfristen gibt es bei unseren englischsprachigen Studiengängen.

Es handelt sich bei diesen Fristen um Ausschlussfristen, das heißt, alle Bewerbungen die nach dieser Frist eingehen können leider nicht mehr berücksichtigt werden.

Nein, einige der Studiengänge werden zum Winter- oder Sommersemester angeboten. Welche Studiengänge wann angeboten werden, finden Sie in der Studiengangsübersicht.

Für eine Zulassung zu einem Studium benötigen Sie zunächst eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB), also zum Beispiel das Abitur oder die Fachhochschulreife. Zudem gibt es verschiedene Unterlagen, die mit der Bewerbung eingereicht werden müssen. Eine entsprechende Liste wird Ihnen im Rahmen Ihrer Online-Bewerbung angezeigt.

Die Studienbewerbung können Sie jederzeit unterbrechen und später wieder aufnehmen, wenn Sie z.B. Angaben nachrecherchieren müssen. Ihre bisherigen Angaben bleiben erhalten.

Sie können den Antrag und die dazugehörenden Angaben nur so lange bearbeiten, bis Sie ihn durch Klick auf "Antrag abgeben" endgültig abgegeben haben. Wollen Sie den Antrag danach noch ändern, dann müssen Sie ihn zuerst zurückziehen und danach erneut abgeben. Der "alte" Antrag wird solange von der Hochschule nicht bearbeitet.

Alle Unterlagen, die für die Studienplatz-Bewerbung notwendig sind, werden in Ihrer Online-Bewerbung aufgeführt. In der Regel gehören dazu

  • das Abschlusszeugnis,
  • ein Studienorientierungstest bei Bewerbungen für Bachelor-Studiengänge, beispielsweise https://www.was-studiere-ich.de
  • gegebenenfalls Unterlagen zur Berufsausbildung oder Berufstätigkeit 
  • gegebenenfalls Bescheinigungen über freiwillige Dienste wie ein FSJ.

Zur genaueren Information besuchen Sie bitte die Informationsseite Ihres favorisierten Studiengangs.

Wenn Ihnen nicht alle Nachweise rechtzeitig vor der Bewerbungsfrist vorliegen, z.B. das Abschlusszeugnis einer Berufsausbildung, können Sie dieses später nachreichen. Bitte lassen Sie uns dann  vor Bewerbungsschluss einen vorläufigen Nachweis zukommen. Die Hochschulzugangsberechtigung muss jedoch  auf jeden Fall fristgerecht vorliegen.

Bitte kontaktieren Sie das Zulassungsamt, wenn Sie Fragen zu Ihrer Hochschulzugangsberechtigung haben.

Ihre Online-Bewerbung (auch in schriftlicher Form) und im Falle einer Zulassung Ihr Immatrikulationsantrag müssen in den gegebenen Fristen vorliegen.

Bitte loggen Sie sich hierfür im RWU Bewerbungsportal ein.

 

In Vorbereitung“: Sie haben Ihren Antrag online nicht abgesendet.

Eingegangen“: Sie haben den Antrag online abgesendet. Bitte drucken Sie den Zulassungsantrag und fügen alle darin aufgelisteten Unterlagen bei.

In Bearbeitung“: Ihre Unterlagen sind bei der RWU eingegangen.

Gültig“: Ihre Unterlagen wurden geprüft und für gültig befunden. Bitte beachten Sie eventuelle Hinweise im Portal. Das heißt aber nicht zwangsläufig, dass Sie eine Zulassung erhalten, da zunächst ein Auswahlverfahren stattfindet.

Zulassungsangebot aktuell nicht möglich“: Leider haben Sie keinen Studienplatz erhalten. Eventuell finden jedoch noch Nachrückverfahren statt.

Abgelehnt“: Leider haben Sie keinen Studienplatz bei einem unserer Studiengänge, die durch hochschulstart.de koordiniert werden, erhalten.

Zulassungsangebot liegt vor“: Sie haben eine Zusage für einen Studienplatz erhalten. Ab jetzt können Sie Ihren Zulassungsbescheid mit weiteren Infos herunterladen.

Immatrikulation beantragt“: Klicken Sie auf „Angebot annehmen und Immatrikulation beantragen“ ändert sich Ihr Status in „Immatrikulation beantragt“. Wenn Sie den Antrag auf Immatrikulation und die Nachweise fristgerecht an der RWU einreichen, werden Sie eingeschrieben.

Immatrikulation in Bearbeitung“: Ihre Einschreibungsunterlagen sind bei der RWU eingegangen und in Bearbeitung.

E-Mail-Benachrichtigungen können Sie jederzeit im RWU Bewerbungsportal aktivieren/deaktivieren:

  1. Login
  2. Button "Zur Bewerbungsseite"
  3. In der rechten Spalte unter Ihren Kontaktangaben können Sie die Einstellung mit dem Button "Aktivieren/Deaktivieren" ändern.

 

Schreiben Sie in diesem Fall bitte eine E-Mail  an: bewerbung@rwu.de</strong>

Fragen zur Bewerbung besonders

Bitte fragen Sie beim Studienkolleg Konstanz, ob Ihre im Ausland erworbene Hochschulzugangsberechtigung (HZB) gleichermaßen zum Studium berechtigt wir eine deutsche HZB.

Dort beantragen Sie die offizielle Anerkennung, bevor Sie sich an der RWU bewerben. Bitte reichen Sie diese Bestätigung dann zusammen mit dem Antrag auf Zulassung ein.

Ja, als Meister, Techniker, Fachwirt oder Beruflich Qualifizierter besitzen Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Qualifikation, um sich für ein Bachelorstudium ihrer Wahl zu bewerben.

Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung über eine Aufstiegsfortbildung

Meister, Techniker, Fachwirte, Betriebswirte oder andere anerkannte Aufstiegsfortbildungen (siehe § 58 Abs. 2 Nr. 5 LHG).

Es gelten folgende Voraussetzungen, um am Zulassungsverfahren teilzunehmen:

  1. Es muss ein schriftlicher Nachweis über ein an einer Hochschule erfolgtes Beratungsgespräch erbracht werden. (Bitte vereinbaren Sie frühzeitig einen Beratungstermin mit der Studiendekanin oder dem Studiendekan des Studiengangs, für den Sie die Zulassung beantragen.)
  2. Die Gleichwertigkeit der Aufstiegsfortbildung wird von der Hochschule geprüft und festgestellt.

 

Fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung über eine Eignungsprüfung

Beruflich Qualifizierte mit einer mind. 2-jährigen anerkannten Berufsausbildung + einer mind. 3-jährigen Berufserfahrung in der Fachrichtung des angestrebten Studiengangs (siehe § 58 Abs. 2 Nr. 6 LHG).

Es gelten folgende Voraussetzungen, um am Zulassungsverfahren teilzunehmen:

  1. Es muss ein schriftlicher Nachweis über ein an einer Hochschule erfolgtes Beratungsgespräch erbracht werden. (Bitte vereinbaren Sie frühzeitig einen Beratungstermin mit der Studiendekanin oder dem Studiendekan des Studiengangs, für den Sie die Zulassung beantragen.)
  2. Die fachliche Entsprechung wird von der Hochschule geprüft und festgestellt.
  3. Der Nachweis über eine bestandene Eignungsprüfung. (Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der HTWG Konstanz. Die Prüfung findet einmal jährlich im April/ Mai statt.)

    Dazu reichen Sie beim Studierenden-Service, Bereich Zulassungsamt, vor Vorlesungsbeginn Folgendes ein:

    • den Antrag "Einschreibung als Gasthörer"  (zu finden im Downloadbereich unter Studierenden-Service)
    • Bestätigung von den Lehrenden, dass Sie die jeweiligen Veranstaltungen besuchen dürfen (formlos).

    Eine Gasthörerschaft ist für ein Semester gültig und kann grundsätzlich für alle Veranstaltungen beantragt werden. Die Höhe der Gasthörergebühr ist abhängig von der Anzahl der Unterrichtseinheiten/ Semesterwochenstunden* (SWS), die Sie besuchen möchten.

    bis zu 4 SWS pro Woche: EUR 60,00
    von 5 bis 8 SWS pro Woche: EUR 120,00
    ab 9 SWS pro Woche: EUR 150,00

    * Eine Unterrichtseinheit/SWS dauert 45 Minuten.

    Für Sprachkurse gelten die folgenden Gasthörergebühren:

    Bis zu 4 Unterrichtseinheiten pro Woche: EUR 180,00
    Von 5 bis 8 Unterrichtseinheiten pro Woche: EUR 340,00

    Bewerber die bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben, können im Rahmen einer Sonderquote zugelassen werden. Die Auswahl erfolgt aufgrund einer ermittelten Messzahl.

    Wenn Sie sich für ein Zweitstudium bei uns an der RWU interessieren, müssen Sie sich ganz normal während der regulären Bewerbungszeiträume über unser RWU online Bewerbungsportal bewerben.

    Zusätzliche Dokumente:

    • formlose Begründung des Zweitstudiums
    • Kopie Bachelor/ Master Zeugnis, inkl. Notenspiegel

    Wenn Sie sich für den Einsteig in ein höheres Fachsemester bei uns an der RWU interessieren, müssen Sie sich ganz normal während der regulären Bewerbungszeiträume über unser RWU online Bewerbungsportal bewerben. Bitte beachten Sie, dass nicht alle FS zum Winter- und Sommersemester angeboten werden. Wir rechnen mit ca. 30 Credits/ Semester.

    Wichtig: Bewerbungen für ein höheres FS können nur berücksichtigt werden, wenn der Studiengang in dem jeweiligen FS auch freie Kapazitäten hat. Deswegen können offizielle Rückmeldungen zur Bewerbung erst nach der regulären Bewerbungsphase bzw. nach dem Rückmeldezeitraum an der RWU gegeben werden.

    Zusätzliche Dokumente:

    Die Bewerbung für einen internen Studiengangswechsel wird wie eine normale Studienplatz-Bewerbung online durchgeführt und anschließend mit unterschriebenem Antrag und allen weiteren Unterlagen an die Hochschule gesendet.

    Ab Dezember 2022 können Sie sich direkt mit Ihrem Studierenden Account online über myCampus bewerben.

    Die in der Härtequote vergebenen Studienplätze werden an Bewerber/-innen vergeben, für die die Ablehnung des Zulassungsantrags eine „außergewöhnliche Härte“ darstellen würde.

    Definition "außergewöhnliche Härte: wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums oder einen sofortigen Studienortwechsel zwingend erfordern (bzw. weiteres Warten unzumutbar ist).

    Beispiele:

    • Krankheit mit der Tendenz der Verschlimmerung (muss in der eigenen Person liegen)
    • Beschränkung in der Berufswahl oder –ausübung, die nur die Wahl bestimmter Berufsfelder erlauben oder die Aufgabe des bisherigen Studiums oder Berufs erfordern, wobei in der Regel das angestrebte Studium eine erfolgreiche berufliche Eingliederung erwarten lassen muss und eine sinnvolle Überbrückung der Wartezeit unzumutbar erschwert oder nicht möglich ist

     

    Der Antrag erfolgt durch ein formloses Schreiben, sowie die entsprechenden Nachweise. Wichtig, allein der Nachweis über z.B. die Krankheit ist für eine Anerkennung des Antrages nicht ausreichend. Sondern Sie müssen zusätzlich nachweisen, dass Sie durch diesen belastenden Umstand eine "außergewöhnliche Härte" vorliegt; z.B. durch ein fachärztliches Gutachten.

    Nachweise:

    • fachärztliches Gutachten, welches zu den aufgeführten Gründen hinreichend Stellung nimmt (soll medizinischen Laien nachvollziehbare Aussagen über Entstehung, Schwere, Verlauf, Behandlungsmöglichkeiten der Beeinträchtigung und Prognose über weiteren Verlauf enthalten)
    • evtl. zusätzliche Nachweise (insb. Schwerbehindertenausweis, Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes (Nachweis der Schwerbehinderung allein reicht nicht aus, kann aber ärztl. Gutachten ergänzen)

    Wenn bei Ihnen "beeinträchtigungsbezogene, nicht selbst zu vertretende Umstände, die zur Verzögerung beim Erwerb der HZB geführt haben“ vorliegen, dann können Sie einen Antrag auf Verbesserung der Wartezeit einreichen um eine Erhöhung der Wartesemester in der Wartezeitquote zu erreichen. 

    Beispiele:

    • längere krankheitsbedingte Abwesenheit vom Unterricht innerhalb der letzten drei Jahre vor Erwerb der HZB
    • GdB v. 50 oder höher (= Schwerbehinderung)
    • längere schwere Behinderung/Krankheit, soweit nicht bereits durch die beiden vorgenannten Gründe erfasst

    • oder andere vergleichbare besondere gesundheitliche Umstände

     

    Der Antrag erfolgt durch ein formloses Schreiben, sowie die entsprechenden Nachweise. Wichtig, allein der Nachweis über z.B. die Krankheit ist für eine Anerkennung des Antrages nicht ausreichend. Sondern Sie müssen zusätzlich nachweisen, dass sich durch diesen belastenden Umstand der Erwerb Ihrer HZB verzögert hat; z.B. durch eine Bescheinigung Ihrer Schule über Grund und Dauer der Verzögerung.

    Nachweise:

    • Bescheinigung der Schule über Gründe bzw. Dauer der Verzögerung beim Erwerb der HZB (bspw. Wiederholung eines Schuljahres wegen mehrmonatigem Krankenhausaufenthalt oder hoher krankheitsbedingter Fehlzeiten)
    • fachärztl. Gutachten
    • Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes
    • oder andere unterstützende Nachweise

    Wenn bei Ihnen "beeinträchtigungsbezogene, nicht selbst zu vertretende Umstände, die Sie daran gehindert haben, eine bessere HZB zu erzielen“ vorliegen, dann können Sie einen Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote einreichen.

    Beispiele:

    • längere krankheitsbedingte Abwesenheit vom Unterricht innerhalb der letzten drei Jahre vor Erwerb der HZB
    • GdB v. 50 oder höher (= Schwerbehinderung)
    • längere schwere Behinderung/Krankheit, soweit nicht bereits durch die beiden vorgenannten Gründe erfasst

    • oder andere vergleichbare besondere gesundheitliche Umstände

     

    Der Antrag erfolgt durch ein formloses Schreiben, sowie die entsprechenden Nachweise. Wichtig, allein der Nachweis über z.B. die Krankheit ist für eine Anerkennung des Antrages nicht ausreichend. Sondern Sie müssen zusätzlich nachweisen, dass Sie durch diesen belastenden Umstand eine schlechtere HZB erworben haben; z.B. durch ein offizielles Schulgutachten.

    Nachweise:

    • Schulgutachten (nicht einzelner Lehrpersonen!) und kopien der Schulzeugnisse, die den Zusammenhang zwischen den beeinträchtigungsbedingten Umständen und dem schulischen Leistungsabfall belegen (alle Unterlagen, auf die sich das Schulgutachten stützt sind beizulegen)
    • fachärztl. Gutachten
    • Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes
    • oder andere unterstützende Nachweise

    Fragen zur Zulassung

    Wenn Sie sich für einen unserer Studiengänge interessieren, bei denen die Studienplätze über das DoSV vergeben werden, beginnt Ihre Bewerbung mit der Registrierung im Bewerbungsportal von hochschulstart.de. Für die Registrierung geben Sie Ihre persönlichen Daten ein. Danach erhalten Sie eine Bewerber-ID (BID) und eine Bewerber-Authentifizierungs-Nummer (BAN). Diese benötigen Sie zur Bewerbung im RWU Bewerbungsportal. Nach Ihrer Abgabe der Bewerbung ist es wichtig eine Priorisierung der Bewerbungen auf hochschulstart.de vorzunehmen, sofern Sie sich für mehrere Studiengänge die über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) koordiniert werden beworben haben. Erhalten Sie mehrere Zulassungsangebote, scheiden automatisch niedriger priorisierte Bewerbungen mit Zulassungsangebot aus.

    Das Dialogorientierte Serviceverfahren unterstützt die Hochschulen bei ihren Zulassungsprozessen und trägt zur Vermeidung frei bleibender Studienplätze bei.
    Informationen zum Dialogorientierten Serviceverfahren erhalten Sie unter sv.hochschulstart.de. Hier werden Ihnen zahlreiche Informationen zur Registrierung und Bewerbung, FAQ und vieles mehr zur Verfügung gestellt.

    Die Auswahl darüber, wer für ein Studium zugelassen wird, hängt in erster Linie von Ihrer Verfahrensnote ab. Diese setzt sich aus Ihren Noten der HZB in Deutsch, Mathematik und einer weiterführenden Fremdsprache zusammen, sowie der Abschlussnote. Bei einigen Studiengängen gibt es zusätzliche Kriterien, die für die Zulassung erfüllt sein müssen oder ihren Notendurchschnitt verbessern. Diese finden Sie beim Studiengang ihrer Wahl, erreichbar über die Studiengangsliste.

    An der RWU wird auf der Basis der Bewerbungsunterlagen ein Auswahlverfahren durchgeführt. Die jeweiligen Zulassungssatzungen finden Sie auf der Website unter Studierenden-Service / Zulassungsamt.

    Die Verfahrensnote für die Bachelorstudiengänge wird bestimmt durch die gewichtete Gesamtnote und mögliche Verbesserungen.

    Berechnungsformel der gewichteten Gesamtnote:

    [(Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung)+(Noten Deutsch, Mathematik * 2 und fortgeführte moderne Fremdsprache)/4] / 2

    Beim Studiengang Soziale Arbeit wird die Mathe-Note nicht doppelt gewichtet.

    Verbesserung der Gesamtnote:

    Vorerfahrungen und außerschulische Qualifikationen wie z. B. :

    - abgeschlossene und  für den jeweiligen Studiengang relevante Berufsausbildung

    - Berufserfahrung im Ausbildungsberuf

    - Freiwilligendienste, FSJ, Praktika, Teilnahme an Wettbewerben…

    - freiwillige Hausaufgabe (nur Studiengang Mediendesign, Achtung besondere Frist)

    Welche Qualifikationen jeweils für einen bestimmten Studiengang zu einer Verbesserung der Gesamtnote herangezogen werden können, ist in der Zulassungssatzung festgelegt. 

    Die Zulassungs- oder Ablehnungsbescheide werden Ihnen im RWU Bewerbungsportal zum Download zur Verfügung gestellt. Ein postalischer Versand erfolgt nicht.

    Bitte beachten Sie, dass Sie nur über Statusänderungen Ihrer Bewerbung informiert werden (z. B. zugelassen), wenn Sie E-Mail-Benachrichtigungen aktiviert haben.

    Speichern Sie sich Ihren Bescheid zeitnah für Ihre Unterlagen ab – nach dem Bewerbungsverfahren können Sie nicht mehr darauf zugreifen.

    Ja, sollten sich innerhalb der Einschreibefrist nicht alle zugelassenen Bewerber und Bewerberinnen immatrikuliert haben, wird nachgerückt. Sie erhalten im Falle einer Zulassung im Nachrückverfahren einen Zulassungsbescheid im RWU Bewerbungsportal.

    Ab dem Datum der Zulassung (s. Zulassungsbescheid) haben Sie in der Regel 10 bis 14 Tage Zeit, um sich zu immatrikulieren. Die genaue Frist finden Sie in Ihrem Zulassungsbescheid auf der Seite „Studienbewerbung“ im RWU Bewerbungsportal.

    Mit Erhalt Ihres Zulassungsbescheides bekommen Sie bereits erste Informationen zum Studium an der RWU.

    Sobald Sie Ihre Online-Immatrikulation im RWU Bewerbungsportal durchgeführt und alle Unterlagen fristgerecht eingereicht und die Gebühren überwiesen haben, werden Sie als Studierende eingeschrieben. Zum Studienstart erhalten Sie dann Ihre Immatrikulationsbescheinigung und Ihren Studierenden-Ausweis.

    Alle wichtigen Informationen zur Einschreibung und einschreibungsrelevanten Themen wie z.B. Versicherung, Dokumente, nächste Schritte finden Sie hier: Einschreibung

    Weitere Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie zudem in unseren allgemeinen FAQ

    Weiteres

    Unsere Zentrale Studienberatung (ZSB) hilft Ihnen hierbei gerne weiter:

    Daneben können Sie die jeweiligen Studienberaterinnen und -berater für eine Studienberatung zu einzelnen Studiengängen der RWU kontaktieren. Die Kontaktdaten finden Sie beim Wunsch-Studiengang unter "KONTAKT & PERSONEN".

    In unserem Talentscanner Online-Probestudium erhalten Sie einen Einblick in die Inhalte und Arbeitsweisen des Studiengangs Soziale Arbeit. Weitere Informationen zu den Inhalten des Talentscanners und zur Bewerbungsmöglichkeit  finden Sie auf www.rwu.de/talentscanner.

    In unserem Talentscanner Online-Probestudium erhalten Sie einen Einblick in die Inhalte und Arbeitsweisen des Studiengangs Maschinenbau. Weitere Informationen zu den Inhalten des Talentscanners und zur Bewerbungsmöglichkeit  finden Sie auf www.rwu.de/talentscanner.

    Für alle Fragen zur Bewerbung und Zulassung stehen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Zulassungsamt bzw. dem Studierenden-Service zur Verfügung. Hier finden Sie Informationen zu den Öffnungszeiten und Kontaktdaten.