Wieviel Jahresurlaub gibt es für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?
Wie hoch ist der jährliche Urlaubsanspruch und wie entsteht dieser?
Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt laut Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) im Fall einer 5-Tage-Woche 20 Arbeitstage.
Durch den Tarifvertrag der Länder (TV-L) steht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Tarifgebiet des TV-L z.Zt. 30 Arbeitstage Urlaub zu. Wenn ein Teilzeitmitarbeiter an einzelnen Tagen der Woche arbeitet bekommt er entsprechend weniger Urlaub. Z.B. hat eine Teilzeitmitarbeiterin oder ein Teilzeitmitarbeiter mit einer 3-Tagewoche einen Anspruch auf 3/5 von 30 Tagen, also 18 Arbeitstage Urlaubsanspruch.