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Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Wie lange sind die Kündigungsfristen.
Die Kündigungsfristen ergeben sich aus dem §30 und §34 im Tarifvertrag der Länder (TV-L).

Für unbefristete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt:

Die Kündigungsfrist beträgt bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses zwei Wochen zum Monatsschluss.
Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss,

  • von mehr als einem Jahr 6 Wochen,
  • von mindestens 5 Jahren 3 Monate,
  • von mindestens 8 Jahren 4 Monate,
  • von mindestens 10 Jahren 5 Monate,
  • von mindestens 12 Jahren 6 Monate

zum Schluss eines Kalendervierteljahres.

Für befristete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt:

  • von insgesamt mehr als sechs Monaten vier Wochen,
  • von insgesamt mehr als einem Jahr sechs Wochen

zum Schluss eines Kalendermonats,

  • von insgesamt mehr als zwei Jahren drei Monate,
  • von insgesamt mehr als drei Jahren vier Monate

zum Schluss eines Kalendervierteljahres.