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Jobticket Baden-Württemberg

Jobticket Baden-WürttembergWas ist das Jobticket?

Wer kann das Jobticket bekommen?

Seit wann wird der Zuschuss gezahlt?

Wie hoch ist der Zuschuss und wie erhalte ich ihn?

Wie kann ich das Jobticket bestellen?

Was kostet ein Jobticket BW?

Ich habe bereits ein Jobticket / Firmenticket. Erhalte ich einen Zuschuss?

Was ist das Jobticket?

Das JobTicket BW ist eine vom Land bezuschusste Fahrkarte für Fahrten zwischen Wohnung und Dienststelle. Die Fahrkarte ist ausschließlich im Jahresabonnement mit monatlicher Zahlungsweise erhältlich. Das JobTicket BW wird von den Nahverkehrsverbünden sowie von der der Deutschen Bahn AG angeboten. Das JobTicket BW kann je nach Anbieter unterschiedlich ausgestaltet sein (v.a. Preis, Mitnahmeregelung).

Wer kann das Jobticket bekommen?

Zuschussberechtigt sind die unmittelbar Beschäftigten des Landes (Arbeitsvertrag oder Dienstverhältnis mit dem Land Baden-Württemberg). Diese Personengruppe umfasst insbesondere Tarifbeschäftigte, Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter des Landes. Beschäftigte und Beamtinnen und Beamte von Kommunen oder Einrichtungen mit eigener Dienstherren- oder Arbeitgebereigenschaft (z.B. Tochterunternehmen des Landes) sind grundsätzlich nicht anspruchsberechtigt. Als Faustregel gilt: Wer seine Gehaltsabrechnung oder Besoldungsmitteilung vom LBV bekommt ist zuschussberechtigt.
 

Seit wann wird der Zuschuss gezahlt?

Das Land zahlt seit dem 1. Januar 2016 auf Antrag einen Zuschuss zum JobTicket BW. Voraussetzung für die Auszahlung des Zuschusses ist der Erwerb eines JobTicket BW. Der Zuschuss ist bei Ihrer Bezüge oder Gehalt zahlenden Stelle, d.h. in der Regel beim Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) zu beantragen. Bitte beachten Sie, dass der Zuschuss je nach Bestellverfahren unterschiedlich beantragt wird (siehe: Wie kann ich das JobTicket BW bestellen?). 

Bitte sehen Sie von formlosen Anträgen auf einen Zuschuss ab, da wir formlose Anträge nicht verarbeiten können.

Wie hoch ist der Zuschuss und wie erhalte ich ihn?

Der Zuschuss zum JobTicket BW beträgt monatlich 20 Euro (max. tatsächliche Kosten JobTicket BW). Er wird mit den laufenden Bezügen bzw. dem Gehalt ausgezahlt.

Wie kann ich das Jobticket bestellen?

Je nach Verkehrsverbund gibt es derzeit noch unterschiedliche Verfahren, wie das JobTicketBW bestellt werden kann: Das Online-Verfahren und das Offline-Verfahren.

Online-Verfahren: Bei nachfolgenden Verbünden und Verkehrsunternehmen ist das JobTicket BW online erhältlich:

  • Deutsche Bahn (für verbundüberschreitende Zugverbindungen)
  • Donau-Iller-Nahverkehrsverbund-GmbH (DING)
  • Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH (VVS)
  • Verkehrsverbund Pforzheim-Enzkreis GmbH (VPE)
  • Karlsruher Verkehrsverbund (KVV)

Die Bestellung erfolgt über das Kundenportal des Landesamtes für Besoldung und Versorgung (LBV). Zu erreichen unter:
www.lbv.bwl.de/kundenportal/. Zum Einloggen wird die Personalnummer benötigt.

Bitte beachten Sie, dass Sie im Kundenportal nach Auswahl des Verkehrsverbundes auf dessen Bestellseite weitergeleitet werden. Sollten während des Bestellvorgangs Fragen oder Störungen auftreten, setzen Sie sich bitte mit dem zuständigen Verkehrsverbund in Verbindung. Beim Online-Verfahren wird der Zuschuss automatisch mit beantragt. Eine gesonderte Bestätigung, dass der Zuschuss beantragt wurde, erfolgt nicht. Nach erfolgreicher Bestellung erhalten Sie eine Bestellbestätigung vom Verkehrsverbund.

Warum erfolgt die Bestellung im Online-Verfahren nicht direkt über den Verkehrsverbund?

Beim JobTicket BW handelt es sich um eine Fahrkarte, zu deren Erwerb ausschließlich Landesbedienstete berechtigt sind. Da ausschließlich Landesbedienstete in das Kundenportal gelangen, wird somit Ihre Beschäftigung beim Land bestätigt und Sie können die Bestellung durchführen ohne einen zusätzlichen Nachweis der Dienststelle zu benötigen. Zudem erleichtert eine Bestellung über das Kundenportal die Beantragung des Zuschusses.

Offline-Verfahren:

Bei allen anderen 18 Verkehrsverbünden im Land Baden-Württemberg ist das JobTicket BW derzeit noch schriftlich zu bestellen. Beim Offline-Verfahren wird der Zuschuss schriftlich durch das Formular „Antrag auf den Zuschuss zum JobTicket BW“ beantragt. Sowohl der Bestellschein für das JobTicket BW als auch der Antrag auf den Zuschuss zum JobTicket BW stehen Ihnen auf der Homepage des LBV zum Herunterladen zur Verfügung. Zu erreichen unter: lbv.landbw.de/ – Menüpunkt: „JobTicket BW“ (Bitte anschließend den zuständigen Verkehrsverbund auswählen). Bitte beachten Sie die zur Verfügung stehende Ausfüllhilfe.

Was kostet ein Jobticket BW?

Auskünfte zu Preisen, Tarifbestimmungen, Versand- oder Abbuchungstermine erteilt Ihnen der betroffene Verkehrsverbund bzw. die Deutsche Bahn AG.

Ich habe bereits ein Jobticket / Firmenticket. Erhalte ich einen Zuschuss?

Nein. Lediglich das JobTicket BW ist eine vom Land bezuschusste Fahrkarte. Um den Zuschuss zu erhalten ist ein Wechsel der Fahrkarte auf das JobTicket BW erforderlich.