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Freistellungsjahr (Sabbatjahr)

Wie funktioniert das mit dem Sabbatjahr?

Seit dem 01.10.2017 ist es für die Beamten in Baden-Württemberg möglich ein Freistellungsjahr, sogenanntes Sabbatjahr, zu beantragen. Die Regelungen in dieser Verwaltungsvorschrift gelten für Angestellte entsprechend.

Für die Kombination von Ansparphase und Freistellungszeitraum können die nachfolgenden Varianten beantragt werden, dabei darf der Bewilligungszeitraum die Gesamtdauer von acht Jahren nicht überschreiten:

 

Tabelle Sabbatjahr

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Gültig seit 01.10.2017, gültig bis 30.09.2024
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