Verhandlungen zur neue Dienstvereinbarung "elektronische Zeiterfassung"
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Im Mittelpunkt der Gespräche stehen unter anderem:
- der Schutz vor Verhaltens‑ und Leistungskontrolle,
- die Begrenzung und Löschung personenbezogener Daten,
- transparente Genehmigungsverfahren (z.B. bei Urlaub, Gleitzeit und Dienstreisen),
- klare Regeln zur Einsichtnahme und Auswertung von „kritischsten Daten“ durch die Personalabteilung und die Hochschulleitung.
Die Verhandlungen gestalten sich anspruchsvoll, weil unterschiedliche Sichtweisen und Interessen aufeinandertreffen. Der Personalrat setzt sich in diesen Gesprächen jedoch konsequent dafür ein, dass:
- Zugriffe auf Zeitdaten klar begrenzt und kontrolliert bleiben,
- automatische Genehmigungen bei nicht fristgerechter Bearbeitung (fiktive Genehmigung) als Schutzinstrument für Beschäftigte gesichert werden,
- die Nutzung des Systems nicht zu versteckter Leistungs‑ oder Verhaltenskontrolle führt.
Sobald ein verhandlungsfähiger Entwurf vorliegt, wird der Personalrat die Beschäftigten entsprechend informieren und die wesentlichen Regelungen transparent darstellen.