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Bildschirmarbeitsplatzbrille

Wie funktioniert das mit der Bildschirmarbeitsplatzbrille?

Hier ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) anzuwenden, dort heißt es u.A.: "Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.”

Deshalb fällt die Bildschirmarbeitsplatzbrille unter den Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz, der durch das Arbeitsschutzgesetz von allen Unternehmern beachtet werden muss.

Dabei spielt es im Grunde keine Rolle, ob Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter privat schon Brillenträger sind: In dem Moment, in dem sich zeigt, dass die Beschäftigung zu anstrengend für die Augen ist, haben betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen arbeitsschutzrechtlichen Anspruch auf eine Bildschirmarbeitsplatzbrille, die der Arbeitgeber finanziert.

Wie gehen sie vor wenn sie solch eine Bildschirmarbeitsplatzbrille brauchen:

  1. Beim Technischen Betrieb der Hochschule anmelden. Dieser soll auch einen Termin mit dem Betriebsarzt vereinbaren.
  2. Einen Termin beim Augenarzt vereinbaren um die sich die Notwendigkeit einer solchen Brille bescheinigen zu lassen
  3. Beim Augenoptiker beraten und vermessen lassen
  4. Die Rechnung vom Augenoptik beim Technischen Betrieb der Hochschule einreichen

Die kursiven Teile sind nur beim ersten Antrag notwendig.

Es kann eine neue Bildschirmarbeitsplatzbrille beantragt werden, wenn:

  • Die letzte Bildschirmarbeitsplatzbrille älter als zwei Jahre ist

oder

  • Wenn sich die Brillenstärke um mehr als 1 Dioptrien verändert hat