88250 Weingarten
Es ist nahezu eine Dekade her, dass die Kinderrechtskonvention von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert worden ist. Damit haben die darin festgeschriebenen Artikel und Grundsätze Rechtskraft erhalten. In dem Vortrag sollen einerseits die seither geltenden Grundprinzipien und die festgeschriebenen Themen der Kinderrechtskonvention vorgestellt werden. Gleichzeitig soll kurz auf die Schwierigkeiten eingegangen werden, die bei dem Versuch entstehen, allgemeingültige Indikatoren für die verpflichtend festgelegte Sozialberichterstattung zu generieren und zu etablieren.
Andererseits wird auf die Konsequenzen eingegangen, die die Kinderrechtskonvention auf eine auf empirischen Daten basierende Sozialberichterstattung hat. Anhand verschiedener Surveystudien wird deutlich gemacht, in welchen Bereichen Änderungen notwendig geworden sind und wie sich Fragestellungen und Zuschnitte der interessierenden Population geändert haben.