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Forschung

Verordnung unterzeichnet: HAW erhalten Promotionsrecht

Promotionsrecht für HAW in Baden-Württemberg
Wissenschaftsministerin Theresia Baues und Professor Dr. Volker Reuter, Vorsitzender der Rektorenkonferenz sowie des Promotionsverbands, nach der Unterzeichnung der Verordnung, durch die der HAW-Promotionsverband nun Doktorgrade verleihen kann.
Quelle:
HAW BW

Die Absolventinnen und Absolventen der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) in Baden-Württemberg haben einen neuen Weg zur Promotion: Ein gemeinsamer Promotionsverband wird künftig den Doktorgrad verleihen können. Der Wissenschaftsausschuss des Landtags hat am  21. September sein Einvernehmen mit einer entsprechenden Verordnung erteilt. Noch im September soll das neue Promotionsrecht im Gesetzblatt verkündet werden.

Theresia Bauer, Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst: „Ich freue mich sehr, dass mit dem Einvernehmen des Wissenschaftsausschusses zur Rechtsverordnung ein neuer Weg für die wissenschaftliche Weiterqualifikation offen steht. Viele junge Menschen werden davon profitieren. Die beteiligten Hochschulen werden in ihrer wissenschaftlichen Arbeit weiter gestärkt.“

Prof. Dr. Volker Reuter, Vorsitzender der Rektorenkonferenz der HAW und des neu gegründeten Promotionsverbands: „Die HAW in Baden-Württemberg machen heute den folgerichtigen und ihrer Entwicklung in der anwendungsorientierten Forschung angemessenen Schritt innerhalb des Wissenschaftssystems. Unsere forschungsaffinsten und -stärksten Professorinnen und Professoren haben jetzt die Möglichkeit, in ihren gesellschaftlich hochrelevanten Projekten und Themen junge Menschen eigenverantwortlich und qualitätsgesichert zur Promotion zu führen. Dies ist auch eine Stärkung und Anerkennung der regionalen Innovationssysteme, die sich um die HAW-Standorte etabliert haben“

Baden-Württemberg war 2014 das erste Land, das eine Klausel im Hochschul­gesetz verankert hat, die es möglich macht, Zusammenschlüssen von HAW das Promotionsrecht zu geben. Nachdem die HAW in Baden-Württemberg in den vergangenen Jahren auch auf dem Gebiet der Forschung Spitzenleistungen erbracht haben, hat die Wissenschaftsministerin entschieden, von dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen.

Promotionszentrum

Laut Verordnung geht das Promotionsrecht an einen Hochschulverband, dem alle staatlichen Hochschulen für Angewandte Wissenschaften und die drei Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft in Baden-Württemberg angehören. Nicht die einzelne Hochschule, sondern der Promotionsverband wird künftig die Doktorgrade an besonders qualifizierte Absolventinnen und Absolventen der HAW verleihen. Für besonders forschungsstarke und forschungsaktive Professorinnen und Professoren wird ein Promotionszentrum eingerichtet. Dies ermöglicht einheitliche Prozesse und Qualitätsstandards und den wissenschaftlichen Austausch über die Hochschulgrenzen hinweg.

Qualitätsgesichert

Für die Promotion im HAW-Verband gelten die gleichen Qualitätsanforderungen wie für die Promotion an einer Universität. So müssen auch im Promotions­zentrum schriftliche Betreuungsvereinbarungen abgeschlossen werden und die Annahmeanträge einem Kollegium, dem Promotionsausschuss, zur Entschei­dung vorgelegt werden. Kern der Qualitätssicherung ist die zeitlich befristete Aufnahme der anhand objektiver Kriterien nachgewiesen forschungsstärksten Professorinnnen und Professoren in das Promotionszentrum. Beim Start des Zentrums werden es 223 Gründungsmitglieder sein, deren Anträge individuell geprüft und begutachtet wurden. Ein wissenschaftlicher Beirat wird außerdem die Promotionsver­fahren begleiten und darauf achten, dass die Evaluierung, auf deren Grundlage im Jahr 2029 über die Verlängerung des Promotionsrechts entschieden wird, die notwendigen Qualitätsstandards aufweist.

Text:
HAW BW