Profil
Die Schaffung und der Erhalt gesundheitsgerechter Arbeitsplätze als funktionierender Schutz und zur Vorbeugung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sind die Grundlagen der Arbeitssicherheit der Hochschule.
Unter gezielter Mitwirkung und Beratung der Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Betriebsärztin, des Brandschutzbeauftragten und der Sicherheitsbeauftragten stehen Ihnen an der Hochschule Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung.
Bei Anfragen zur Arbeitssicherheit wenden Sie sich bitte an die koordinierende Stelle.
Arbeitsschutz
Arbeitsschutz
- Auswahl persönlicher Schutzausrüstung
- Abstimmung geeigneter Arbeitsmittel
- gefahrenreduzierende Arbeitsweise
- Hilfestellung bei Sicherheitsunterweisungen
Gesundheitsschutz
- Ergonomie des Arbeitsplatzes
- arbeitsmedzinische Vorsorge
- Pflichtvorsorgung
- Bildschirmarbeitsplatzbrille
Arbeitsunfälle
Unfallanzeigen
Unfälle (Wege- oder Arbeitsunfall), die zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen führen, müssen so schnell wie möglich gemeldet werden. Bitte füllen Sie dafür die entsprechende Unfallanzeige aus und lassen diese dem Technischen Betrieb (Unfälle von Beschäftigten und Studierenden) zukommen. Wir füllen die Unfallanzeige auch mit Ihnen gemeinsam aus.
Nach einem Wege- oder Arbeitsunfall ist die freie Arztwahl in der Regel eingeschränkt. Daher sollten Versicherte einen Durchgangsarzt aufsuchen (finden Sie hier).
Hier finden Sie ein Infoblatt der UKBW (Unfallkasse Baden-Württemberg) zum richtigen Transport nach einem Arbeitsunfall.
Versicherungsschutz
Weiterführender Link zum Thema Versicherungsschutz finden Sie hier:
Sicherheitsbeauftragte
Bei weiteren Fragen und Hinweisen zum Thema Arbeitssicherheit, der Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren können Sie sich an die Sicherheitsbeauftragten der Hochschule wenden.
Kontakt: sicherheitsbeauftragte@rwu.de
Bildschirmarbeitsplatzbrille
Auf der Seite des Südwestdeutschen Augenoptiker-Verbands finden Sie hilfreiche Informationen zum Erhalt einer Bildschirmarbeitsplatzbrille.
Weiter unten auf der Seite ist eine Liste über die Vertragspartner hinterlegt.
Aushangpflichtige gesetze
Die aushangpflichtigen Gesetze zum Arbeits- und Gesundheitsschutz finden Sie hier:
Arbeitsmedizinische Vorsorge (ArbMedVV)
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention (DGUV Vorschrift 1)
Brandschutz
Brandschutz
- Beurteilungen von Brandgefährdungen
- Beratung zum vorbeugenden Brandschutz
- Ermittlung von Brandgefahren
- Ausstattung mit Feuerlöscheinrichtungen
Brandschutzordnung
Die aktuelle Version der Brandschutzordnung der Hochschule finden Sie im QM-Portal der Hochschule. Eine Anmeldung ist erforderlich.
Brandschutzhelfer/innen
Eine aktuelle Übersicht aller Brandschutzhelfer/innen an der Hochschule finden Sie im QM-Portal der Hochschule. Eine Anmeldung ist erforderlich.
Downloads
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Brandschutzordnung Teil A
BSO Teil A
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BSO Teil A
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Symbole
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(118 kB)
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Erste Hilfe
Unfälle und Erste Hilfe
Kleinere Verletzungen
Bei kleineren Verletzungen suchen Sie bitte Personen auf, die in Erster Hilfe ausgebildet sind (Betriebliche Ersthelfende). Diese leisten Erste Hilfe und entscheiden über weitere Maßnahmen, z.B. Besuch beim Unfallarzt. Erste Hilfe Leistungen werden immer auf einem Meldezettel dokumentiert, der an das Technische Betriebsbüro weitergeleitet wird.
Eine aktuelle Liste der Betrieblichen Ersthelfenden an der Hochschule Ravensburg-Weingarten finden Sie im QM Portal unter https://qmportal.rwu.de Suchbegriff "Ersthelferliste".
Größere Verletzungen
Bei einer größeren Verletzung (starke Blutung) bzw. bei einer plötzlichen bedrohlichen Erkrankung (Herzinfarkt) ist zusätzlich zu den Betrieblichen Ersthelfenden der Rettungsdienst mit der Rufnummer 112 zu alarmieren. Über ein Festnetztelefon der Hochschule Ravensburg-Weingarten wählen Sie bitte: 0-112
Der Disponent auf der Rettungsleitstelle wird Ihnen systematisch Fragen zur Notfallsituation stellen. Er wird noch während des Gesprächs das Nötige veranlassen. Beenden Sie das Gespräch erst wenn Sie dazu aufgefordert werden.
Zur Einweisung des Rettungsdienstes sollte mindestens eine Person zur Straße geschickt werden.
Der Technische Betriebsleiter, der Rektor und der Kanzler sind über den Unfall ebenfalls sofort zu verständigen.
Defibrillatoren
Für einen mediznischen Notfall sind auf dem Hochschulgelände insgesamt vier Defibrillatoren vorhanden.
Diese finden Sie jeweils im Erdgeschoss der folgenden Gebäude:
Gebäude C, Gebäude H, Gebäude L und Mensa.
Kontakt & Personen
Allgemeine Kontaktinformationen
Öffnungs-/Sprechzeiten | nach Vereinbarung |
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Telefon | |
Raum | H 041 |
Besuchsadresse |
Gebäude H (Hauptgebäude)
Doggenriedstraße 70
88250 Weingarten |
Postadresse |
RWU Hochschule Ravensburg-Weingarten University of Applied Sciences Arbeitssicherheit Postfach 30 22
D 88216 Weingarten |