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Studierendenwerk

Finanzielle Unterstützung für Studierende

Finanzielle Förderung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Studentenwerk (DSW) eine Überbrückungshilfe für Studierende auf den Weg gebracht, die durch die Corona-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Auch das Land Baden-Württemberg unterstützt Studierende, die durch die Krise etwa ihren Nebenjob verloren haben. Studierende in der Bodenseeregion können diese und weitere Hilfen über Seezeit Studierendenwerk Bodensee beantragen. Seezeit ist erster Ansprechpartner bei Finanzierungshilfen für Studierende in Konstanz, Ravensburg, Weingarten und Friedrichshafen.

Helmut Baumgartl, Geschäftsführer von Seezeit Studierendenwerk Bodensee, begrüßt die Hilfen, die Bund und Land zur Verfügung stellen: “Die Zahl der Anfragen nach finanzieller Unterstützung in unseren Beratungsstellen ist im Verlauf der Corona-Pandemie deutlich angestiegen. Viele Studierende haben ihr Einkommen verloren oder die Eltern können plötzlich weniger oder gar nicht mehr mitfinanzieren. Wir haben mit unserem eigenen Nothilfefonds bereits einigen Studierenden helfen können. Mit den Mitteln von Bund und Land besteht nun mehr Handlungsspielraum, damit alle Studierenden ihr Studium reibungslos und ohne Unterbrechung fortsetzen können.”

BMBF startet Überbrückungshilfe für Studierende

Das BMBF stellt den deutschen Studierendenwerken 100 Millionen Euro für eine Überbrückungshilfe bereit. Davon entfallen rund eine Million Euro auf Seezeit. Die Hilfe in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses richtet sich an Studierende, die durch die Corona-Pandemie in finanzielle Not geraten sind, weil ihnen etwa der Nebenjob weggebrochen ist. Gemeinsam mit dem DSW, dem Dachverband der deutschen Studierendenwerke, wurden Prozess und Infrastruktur zur Umsetzung der Überbrückungshilfe ausgearbeitet. Laut Richtlinien des BMBF können Studierende, unabhängig von Alter oder Semesterzahl, die Hilfe in Höhe von mindestens 100 bis maximal 500 Euro pro Monat für maximal drei Monate ab Juni 2020 erhalten. Dafür müssen sie ihre Bedürftigkeit monatlich nachweisen und den Zuschuss jeweils neu beantragen. Die Höhe richtet sich nach dem Kontostand der betroffenen Studierenden am Vortag der Antragstellung. Den Antrag können die Studierenden ab 16. Juni 2020 über ein Online-Portal stellen. Aus technischen Gründen können die Studierendenwerke die Anträge erst ab 25. Juni 2020 bearbeiten, prüfen und Auszahlungen veranlassen.  Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.

Land Baden-Württemberg gewährt zinsloses Darlehen

Bereits Ende Mai hat das Land Baden-Württemberg einen Notfallfonds von insgesamt einer Million Euro auf den Weg gebracht, der als zinsloses Darlehen ausgezahlt wird. Auch mit diesen Mitteln sollen Studierende unterstützt werden, die durch die Coronakrise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst legt in den zugehörigen Richtlinien fest, dass inländische Studierende für die Monate April und Mai 2020 jeweils bis zu 450 Euro als zinsloses Darlehen erhalten können. Ausländische Studierende können darüber hinaus auch für den Juni bis zu 450 Euro erhalten. Die Höhe des Darlehens richtet sich individuell nach den Einkünften, die die betroffenen Studierenden im März 2020 hatten. Es kann auch dann gewährt werden, wenn erstmals im April 2020 Einkünfte erzielt worden wären. Spätestens ab Juni 2021 müssen die Studierenden das Darlehen zurückzahlen, die Mindestrate beträgt dabei 75 Euro pro Monat. Den Antrag für die Landeshilfe stellen die Studierenden über Seezeit.

Hilfe und Beratung zu weiteren Finanzierungsmöglichkeiten

Studierende, für die Bundes- und Landeshilfe nicht infrage kommen, etwa weil sie die jeweiligen Voraussetzungen nicht erfüllen, können auch andere Finanzierungshilfen beanspruchen und sich dazu bei Seezeit beraten lassen. Das gilt auch, wenn die finanziellen Probleme über den Zeitraum der speziellen Corona-Hilfen hinaus bestehen. Die Beratungsstellen von Seezeit, insbesondere die Sozialberatung und das BAföG-Amt, helfen bei allen finanziellen Fragen rund ums Studium weiter und bieten verschiedene Lösungswege an.

Seezeit-Nothilfe als Alternative

Für Studierende, für die andere Finanzierungshilfen nicht infrage kommen und die sehr kurzfristig Hilfe benötigen, kann die Seezeit-Nothilfe ein Ausweg sein. Mit der Nothilfe unterstützt Seezeit Studierende in einer akuten wirtschaftlichen Notsituation, die nicht durch andere Sozialleistungen oder Fördermöglichkeiten abgedeckt werden kann. Marlies Piper, die die Sozialberatung bei Seezeit leitet, erklärt: “Mit der Nothilfe wollen wir Studierenden ermöglichen, das bisher erfolgreiche Studium weiterzuführen oder zu beenden.” Höchstbetrag bei der Seezeit-Nothilfe sind bis zu 300 Euro, maximal an drei Folgemonaten. “Unsere Nothilfe war die erste und schnellste Möglichkeit, den Studierenden in der Corona-Pandemie zu helfen. Deshalb sind wir auch sehr dankbar für die zahlreichen Spenden, die uns für die Nothilfe erreicht haben. Nun sind die Hilfen von Land und Bund vorgeschaltet, aber natürlich bleibt die Nothilfe eine wichtige Unterstützung auch über die Corona-Pandemie hinaus”, ergänzt Helmut Baumgartl. Seezeit hatte die Nothilfe bereits Ende März um 5.000 Euro aus eigenen Mitteln aufgestockt, um Studierenden schnell und unkompliziert helfen zu können. Zusätzlich erreichten Seezeit Spenden in Höhe von insgesamt mehr als 7.000 Euro, gestiftet von Studierendenvertretungen, Studierendengruppen, Hochschul-Vereinen und Privatpersonen.

Sonderregelungen bei Studienkrediten und Darlehen

Eine generelle und längerfristige Finanzierungsmöglichkeit bieten Studienkredite und Darlehen wie der Bildungskredit des Bundes oder der KfW-Studienkredit. Auch bei letzterem gelten einige Corona-Ausnahmeregelungen. So wird der KfW-Studienkredit seit 1. Mai 2020 bis 31. März 2021 als zinsloses Darlehen gewährt. Auch ausländische Studierende mit Wohnsitz in Deutschland können ihn seit 1. Juni 2020 beantragen. Die Fristen für die Einreichung von Bescheinigungen und Nachweisen wurden verlängert. Weitere zinslose Darlehen stellen die Härtefonds von Seezeit und des Deutschen Studentenwerks (DSW) dar.

BAföG in Corona-Zeiten

Bei den langfristigen Finanzierungshilfen für Studierende nicht zu vergessen ist das BAföG, das wiederum über das Studierendenwerk beantragt werden kann. Die Höhe der staatlichen Förderung richtet sich individuell nach verschiedenen Faktoren wie dem Einkommen der Eltern und dem persönlichen Vermögen. Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie entstehen beim BAföG keine Nachteile. Bei einer Einkommensveränderung, z. B. weil die Eltern durch Kurzarbeit weniger verdienen, ist ein Aktualisierungsantrag möglich. Außerdem ist die Freistellung von zusätzlichem Einkommen möglich, wenn etwa während der Pandemie in systemrelevanten Bereichen gejobbt wird.  

Weitere Informationen

  • Die Sozialberatung von Seezeit berät Studierende zu finanziellen Themen und Hilfen, die über das BAföG hinausgehen. Außerdem ist die Sozialberatung für Studierende da, die Fragen zum Studium mit Kind oder zum Studium mit Behinderung haben. Die Beratung bei Seezeit ist kostenfrei und vertraulich. Persönliche Termine sind in der Sozialberatung derzeit nur eingeschränkt möglich. Der Großteil der Beratungen findet im Moment vorrangig telefonisch statt. Termine für eine Beratung erhalten Sie per E-Mail. Kontakt: Marlies Piper, Tel +49 7531 - 88 7305, sozialberatung@seezeit.com
     
  • Seezeit BAföG-Amt: Bei allen Fragen rund um das BAföG helfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BAföG-Amts weiter. Persönliche Sprechstunden finden derzeit nicht statt. Das BAföG-Team ist telefonisch und per E-Mail erreichbar. Kontakt: BAföG-Team,Tel +49 7531 - 88 7265, bafoeg@seezeit.com
     
  • Seezeit Studierendenwerk Bodensee fördert die rund 27.000 Studierenden in der Bodenseeregion in sozialen, wirtschaftlichen, gesundheitlichen und kulturellen Belangen und leistet so einen wichtigen Beitrag zur Chancengleichheit im Bildungssystem. Als eine von 57 Einrichtungen in Deutschland bietet Seezeit als sozialer Dienstleister mit seinen Angeboten in den Bereichen Wohnen, Gastronomie, Studienfinanzierung, Kinderbetreuung und Beratung die Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Studium. Das Studierendenwerk beschäftigt in Konstanz, Ravensburg, Weingarten und Friedrichshafen rund 240 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Text:
Pressemittelung Seezeit