Gremien

Personalrat

Gebäude mit dem Personalratsbüro
Gebäude mit dem Personalratsbüro
Quelle:
RWU
Profil

Wir sind die Personalvertretung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der RWU. Wir vertreten die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegenüber der Hochschulleitung, Dekaninnen, Dekane und Vorgesetzten.

Dabei arbeiten wir mit der Schwerbehindertenvertretung, den Gewerkschaften (verdi und GEW) und in mehreren Arbeitsgemeinschaften mit anderen Personalräten zusammen.

Der Personalrat 2023
Der Personalrat

Personalvertretung der RWU

Unser Gremium besteht aus derzeit 9 Mitgliedern.

Die Grundlage unserer Tätigkeit bildet das Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg (LPVG-BW)

Zu unseren regelmäßigen Tätigkeiten gehören unter anderem:

  • Personalratssitzungen (meist wöchentlich)
  • Personalversammlungen (jährlich)
  • (Teil-) Personalversammlungen zu bestimmten Themen (oft zusammen mit dem Personalrat der PH)
  • Sprechstunden (Montag, von 10:00Uhr bis 12:00Uhr) oder nach Vereinbarung
  • Quartalsgespräche mit der Hochschulleitung

Termine

Alle Termine
13:30 17:00
Sitzung

Personalratssitzung

M304
Gebäude M
13:30 17:00
Sitzung

Personalratssitzung

M304
Gebäude M
13:30 17:00
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Personalratssitzung

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13:30 17:00
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Personalratssitzung

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Weiterführende Inhalte

News
Hände Unterstützung

Mitarbeitervertretung

Wahl zum Hauptpersonalrat 2024

Der Hauptpersonalrat des MWK wird am 02.07.2024 gewählt.

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Zug Mobilität

D-Ticket Job

D-Ticket Job

Seit Juni 2023 ist es möglich das sogenannte "Jobticket" mit dem Deutschlandticket zu verbinden.

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Hände Unterstützung

Personalratswahlen 2023

Personalratswahl

Der Personalrat der RWU wurde am 20.04.2023 gewählt.

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Zwei Figuren reichen sich die Hand

Personalrat

Dienstvereinbarung "mobiles Arbeiten"

Die Dienstvereinbarung ist inzwischen abgeschlossen worden und ist ab 01.02.2023 gültig.

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Aufgaben

Was ist ein Personalrat ?

Personalräte sind die Personalvertretungen in öffentlichen Einrichtungen, so auch der RWU. Die rechtliche Grundlage für die Arbeit aller Personalräte in Baden-Württemberg ist das Landespersonalvertretungsgesetz-Baden-Württemberg (LPVG-BW).

Die Mitglieder des Personalrats werden regelmäßig alle 5 Jahre von den zu vertretenden Beschäftigten und aus deren Reihen gewählt.

Wer wird vom Personalrat vertreten?

Vom Personalrat werden alle Beschäftigten aus der Gruppe der Angestellten, Beamtinnen und Beamten und wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vertreten. Davon ausgenommen sind u.a. Professorinnen und Professoren, Lehrbeauftragte und Gastdozentinnen und Gastdozenten.

Was macht der Personalrat?

Für die Wahrnehmung dieser Arbeitnehmerrechte hat der Gesetzgeber den Personalräten bestimmte Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Anhörungsrechte im Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg (LPVG-BW) an die Hand gegeben.

Zu den wichtigsten Aufgaben des Personalrats gehört:

  • die Überwachung der Einhaltung der geltenden Gesetze und Verordnungen
  • die Überwachung der Einhaltung der Tarifverträge
  • die Überwachung der Einhaltung der Dienstvereinbarungen und anderer Bestimmungen, die den Arbeitnehmern Rechte einräumen
  • Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegennehmen und weiterleiten

Darüber hinaus hat der Personalrat Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Anhörungsrechte bei zahlreichen Maßnahmen der Dienststelle:

  • Einstellungen
  • Nicht nur vorübergehende Übertragung einer Tätigkeit, die den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren oder niedrigeren Vergütung oder Lohngruppe entspricht
  • Eingruppierungen
  • Versetzungen
  • Umsetzungen
  • Kündigungen
  • Änderung des Arbeitsvertrages
  • Nebenabreden zum Arbeitsvertrag
  • Versagung oder Widerruf von Nebentätigkeit
  • Weiterbeschäftigung über die Altersgrenze hinaus
  • Planung, Gestaltung und Änderung der Arbeitsplätze und der Arbeitsorganisation
  • Festlegung der Arbeitsinhalte und des Arbeitsumfanges
  • Änderung von Tätigkeitsbeschreibungen
  • Arbeitszeitregelungen
  • Aufstellung von Urlaubsplänen (Festsetzung der zeitlichen Lage des Erholungsurlaubs, wenn zwischen den Beteiligten kein Einverständnis erzielt wird)
  • Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und sonstigen Gesundheitsschädigungen
  • Auswahl der Teilnehmer an Fortbildungsveranstaltungen

Kann der Personalrat sich bei der Interessenvertretung der Arbeitnehmer nicht mit der Dienststelle einigen, besteht in bestimmten Fragen die Möglichkeit, den strittigen Sachverhalt in die sog. "Stufenvertretung" weiterzuleiten. Dann verhandelt ein übergeordneter Hauptpersonalrat direkt mit dem zuständigen Ministerium über den Fall und kann bei Nichteinigung in bestimmten Fällen eine Einigungsstelle anrufen. Die meisten Problemfälle der Interessenvertretung lassen sich aber "vor Ort" im Gespräch mit der Dienststellenleitung klären. Der Personalrat kann dabei die Arbeitnehmer als Einzelpersonen oder als Gruppe argumentativ unterstützen und bietet regelmäßig in seinen Personalversammlungen ein Forum für Meinungsaustausch und Initiativen an. Der Personalrat führt einmal jährlich eine Personalversammlung mit allen Beschäftigten der Hochschule durch. Flankierend zur Arbeit des Personalrats gibt es zur besonderen Interessenvertretung die Schwerbehindertenvertretung sowie eine Chancengleichheitsvertretung.

Aufgabenverteilung des Personalrats

N.N.::

  • Arbeitssicherheit
  • Organisatorische Belange
  • Beauftragter für Schwerbehindertenfragen

N.N.:

  • Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)

N.N.::

  • Arbeitssicherheit
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
  • Sucht
  • Vertretung in der Arbeitsgemeinschaft der Hochschulen Baden-Württemberg (ArGe-HRW-BW)

Moritz Haag:

  • Rente (DRV +VBL)
  • Tarif- und Eingruppierungsrecht

N.N:

  • Datenschutz und Datensicherheit
  • Qualitätsmanagement

N.N:

  • Arbeitsrecht
  • Nachhaltigkeit

Jürgen Schneider:

  • Administration und Organisation
  • Beauftragter für Schwerbehindertenfragen
  • IT-Organisation des Personalrats (Mail, Webseiten, ...)
  • Tarif- und Eingruppierungsrecht
  • Rente (DRV +VBL)
  • Vertretung in der Arbeitsgemeinschaft der Hochschulen der HfSW (ArGe-HfSW)
  • Vorsitz in der Arbeitsgemeinschaft der Hochschulen in der Region (ArGe-SO-BW)
  • Vorsitzender des örtlichen Personalrats

Thorsten Schuhmacher:

  • Finanz- und Wirtschaftsangelegenheiten
  • Stellvertretender Vorsitzender des örtlichen Personalrats
  • Stellvertretender Protokollführer
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
  • Protokollführer
Kontakt & Personen

Allgemeine Kontaktinformationen

Öffnungs-/Sprechzeiten Montag, 10.00Uhr bis 12.00Uhr oder nach Vereinbarung
Telefon
E-Mail personalrat@rwu.de
Weblinks
Raum M303
Besuchsadresse
Gebäude M
Lazarettstr. 5
88250 Weingarten
Postadresse RWU Hochschule Ravensburg-Weingarten
University of Applied Sciences
Personalrat
Postfach 30 22
D 88216 Weingarten

Vorstand

Dipl.-Ing.(FH) Jürgen Schneider

Vorsitzender des Personalrats
Mitglied des Vorstands des Personalrats, Systemadministration und Support, stellv. Schwerbehindertenvertreter, Ersthelfer, Mitarbeitervertreter im Senat
 Jürgen Schneider

Dipl.-Betriebsw.(FH) Thorsten Schuhmacher

Technischer Betriebsleiter II - Campus-Service
Stellv. Vorsitzender des Personalrats, Mitglied des Vorstands des Personalrats, Sicherheitsbeauftragter

Christine Reudanik M.Sc.

Referentin für Personal- und Organisationsentwicklung
Mitglied des Vorstands des Personalrats

Mitglieder

Dipl.-Ing.(FH) Joachim Feßler

Laboringenieur
Mitglied des Personalrats
Joachim Feßler

Moritz Haag M.Sc.

Wissenschaftlicher Mitarbeiter in allen Studiengängen der Wirtschaftsinformatik
Mitglied des Personalrats
Moritz Haag

Sandra Hügel M. A.

Leiterin der Zentralen Beschaffungsstelle, Technischer Betrieb II
Mitglied des Personalrats
Sandra Hügel

Dipl.-Ing. (FH) Hardy Meier

Technischer Angestellter Rechenzentrum
Virtualisierung und Storage, Mitglied des Personalrats

Katrin Ronneburger M.A.

Leiterin International Office
Mitglied des Personalrats
Katrin Ronnburger MA

Franz Zimmermann

Hausmeister, Sicherheitsbeauftragter
Mitglied des Personalrats

Ersatzmitglieder

Ersatzmitglieder des Personlrats

Dipl.-Phys. Hermann Baumgarten

Akademischer Mitarbeiter
Mitglied des Fakultätsrats

Frank Bihler-Daniels

Werkstattmeister und zentrale mechanische Werkstatt
Ersatzmitglied des Personalrats, Sicherheitsbeauftragter Brandschutzhelfer, Ersthelfer
Frank Daniels
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