Profil
Wir sind die Personalvertretung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der RWU.
Personalvertretung der RWU
Unser Gremium besteht aus derzeit 9 Mitgliedern. Wir vertreten die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegenüber der Hochschulleitung, Dekaninnen, Dekane und Vorgesetzten.
Dabei arbeiten wir mit der Schwerbehindertenvertretung, den Gewerkschaften (verdi und GEW) und in mehreren Arbeitsgemeinschaften mit anderen Personalräten zusammen.
Die Grundlage unserer Tätigkeit bildet das Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg (LPVG-BW)
Zu unseren regelmäßigen Tätigkeiten gehören unter anderem:
- Personalratssitzungen (meist wöchentlich)
- Personalversammlungen (jährlich)
- (Teil-) Personalversammlungen zu bestimmten Themen (oft zusammen mit dem Personalrat der PH)
- Sprechstunden (Montag, von 10:00Uhr bis 12:00Uhr) oder nach Vereinbarung
- Quartalsgespräche mit der Hochschulleitung
Termine
Alle TermineNews
News zu dieser Einrichtung
Mitarbeitervertretung
Neue Dienstvereinbarungen
Der Personalrat und die Hochschulleitung arbeiten derzeit an der Erstellung bzw. Aktualisierung von Dienstvereinbarungen zu den Themen Zeiterfassung, Betriebliches Eingliederungsmanagement, Konflikt und Inklusion.
Neue Sammelrufnummer für betriebliche Ersthelfer
Sammelrufnummer für betriebliche Ersthelfer
Die Sammelrufnummer für betriebliche Ersthelfer lautet 9112.
Aufgaben
Was ist ein Personalrat ?
Personalräte sind die Personalvertretungen in öffentlichen Einrichtungen, so auch der RWU. Die rechtliche Grundlage für die Arbeit aller Personalräte in Baden-Württemberg ist das Landespersonalvertretungsgesetz-Baden-Württemberg (LPVG-BW).
Die Mitglieder des Personalrats werden regelmäßig alle 5 Jahre von den zu vertretenden Beschäftigten und aus deren Reihen gewählt.
Wer wird vom Personalrat vertreten?
Vom Personalrat werden alle Beschäftigten aus der Gruppe der Angestellten, Beamtinnen und Beamten und wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vertreten. Davon ausgenommen sind u.a. Professorinnen und Professoren, Lehrbeauftragte und Gastdozentinnen und Gastdozenten.
Was macht der Personalrat?
Für die Wahrnehmung dieser Arbeitnehmerrechte hat der Gesetzgeber den Personalräten bestimmte Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Anhörungsrechte im Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg (LPVG-BW) an die Hand gegeben.
Zu den wichtigsten Aufgaben des Personalrats gehört:
- die Überwachung der Einhaltung der geltenden Gesetze und Verordnungen
- die Überwachung der Einhaltung der Tarifverträge
- die Überwachung der Einhaltung der Dienstvereinbarungen und anderer Bestimmungen, die den Arbeitnehmern Rechte einräumen
- Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegennehmen und weiterleiten
Darüber hinaus hat der Personalrat Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Anhörungsrechte bei zahlreichen Maßnahmen der Dienststelle:
- Einstellungen
- Nicht nur vorübergehende Übertragung einer Tätigkeit, die den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren oder niedrigeren Vergütung oder Lohngruppe entspricht
- Eingruppierungen
- Versetzungen
- Umsetzungen
- Kündigungen
- Änderung des Arbeitsvertrages
- Nebenabreden zum Arbeitsvertrag
- Versagung oder Widerruf von Nebentätigkeit
- Weiterbeschäftigung über die Altersgrenze hinaus
- Planung, Gestaltung und Änderung der Arbeitsplätze und der Arbeitsorganisation
- Festlegung der Arbeitsinhalte und des Arbeitsumfanges
- Änderung von Tätigkeitsbeschreibungen
- Arbeitszeitregelungen
- Aufstellung von Urlaubsplänen (Festsetzung der zeitlichen Lage des Erholungsurlaubs, wenn zwischen den Beteiligten kein Einverständnis erzielt wird)
- Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und sonstigen Gesundheitsschädigungen
- Auswahl der Teilnehmer an Fortbildungsveranstaltungen
Kann der Personalrat sich bei der Interessenvertretung der Arbeitnehmer nicht mit der Dienststelle einigen, besteht in bestimmten Fragen die Möglichkeit, den strittigen Sachverhalt in die sog. "Stufenvertretung" weiterzuleiten. Dann verhandelt ein übergeordneter Hauptpersonalrat direkt mit dem zuständigen Ministerium über den Fall und kann bei Nichteinigung in bestimmten Fällen eine Einigungsstelle anrufen. Die meisten Problemfälle der Interessenvertretung lassen sich aber "vor Ort" im Gespräch mit der Dienststellenleitung klären. Der Personalrat kann dabei die Arbeitnehmer als Einzelpersonen oder als Gruppe argumentativ unterstützen und bietet regelmäßig in seinen Personalversammlungen ein Forum für Meinungsaustausch und Initiativen an. Der Personalrat führt einmal jährlich eine Personalversammlung mit allen Beschäftigten der Hochschule durch. Flankierend zur Arbeit des Personalrats gibt es zur besonderen Interessenvertretung die Schwerbehindertenvertretung sowie eine Chancengleichheitsvertretung.
Aufgabenverteilung des Personalrats
N.N.::
- Arbeitssicherheit
- Organisatorische Belange
- Beauftragter für Schwerbehindertenfragen
N.N.:
- Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
N.N.::
- Arbeitssicherheit
- Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
- Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
- Sucht
- Vertretung in der Arbeitsgemeinschaft der Hochschulen Baden-Württemberg (ArGe-HRW-BW)
Moritz Haag:
- Rente (DRV +VBL)
- Tarif- und Eingruppierungsrecht
N.N:
- Datenschutz und Datensicherheit
- Qualitätsmanagement
N.N:
- Arbeitsrecht
- Nachhaltigkeit
Jürgen Schneider:
- Administration und Organisation
- Beauftragter für Schwerbehindertenfragen
- IT-Organisation des Personalrats (Mail, Webseiten, ...)
- Tarif- und Eingruppierungsrecht
- Rente (DRV +VBL)
- Vertretung in der Arbeitsgemeinschaft der Hochschulen der HfSW (ArGe-HfSW)
- Vorsitz in der Arbeitsgemeinschaft der Hochschulen in der Region (ArGe-SO-BW)
- Vorsitzender des örtlichen Personalrats
Thorsten Schuhmacher:
- Finanz- und Wirtschaftsangelegenheiten
- Stellvertretender Vorsitzender des örtlichen Personalrats
- Stellvertretender Protokollführer
- Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
- Protokollführer
Kontakt & Personen
Allgemeine Kontaktinformationen
| Öffnungs-/Sprechzeiten | Montag, 10.00Uhr bis 12.00Uhr oder nach Vereinbarung |
|---|---|
| Telefon | |
| personalrat@rwu.de | |
| Weblinks | |
| Raum | M303 |
| Besuchsadresse |
Gebäude M
Lazarettstr. 5
88250 Weingarten |
| Postadresse |
RWU Hochschule Ravensburg-Weingarten University of Applied Sciences Personalrat Postfach 30 22
D 88216 Weingarten |
Vorstand
Mitglieder
Ersatzmitglieder
Ersatzmitglieder des Personlrats