Direkt zum Inhalt

FAQ Prüfungen und Abschlussarbeiten

Hier finden Sie Antworten rund um das Thema Prüfungen und Abschlussarbeiten an der RWU. Bei ungeklärten Fragen zu Prüfungen und Abschlussarbeiten können Sie sich an unseren Studierenden-Service wenden.

Prüfungen

Falls es sich bei dieser Prüfung um eine Pflichtprüfung handelt, muss diese wiederholt werden:

  • Ab Sommersemester 2023 müssen Sie sich auch zu  Wiederholungsprüfungen (erste Wiederholung) selbst anmelden. Sie können sich aber während des Prüfungsan- und abmeldezeitraums an- und abmelden. Für Portfolio Prüfungen gelten besondere Regelungen.
  • Für die Erbringung von Wiederholungsprüfungen besteht keine zwingend einzuhaltende Frist mehr. Sie müssen jedoch beachten, dass Sie bis zum Ende des vierten Semesters alle Teile der Zwischenprüfung mit Ausnahme von höchstens 10 erbracht haben, andernfalls verlieren Sie Ihren Prüdungsanspruch (vgl. § 7 Der Bachelor SPO).

Nein. Bitte beachten Sie jedoch, dass mit der Studiengangsleitung vereinbarte Studienpläne verpflichtend sind.

Die Einreichung ist nötig, wenn Sie wegen Krankheit bei Teilen einer Portfolioprüfung fehlen.

Die vom Arzt ausgefüllte Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung ist in diesen Fällen innerhalb von 14 Tagen nach dem entsprechenden Prüfungstermin einzureichen.

In allen anderen Fällen ist ein Attest freiwillig.

Die zweite Wiederholung setzt voraus, dass Sie einen Beratungsnachweis der fachlichen Studienberatung des jeweiligen Studiengangs bis zur Prüfungsanmeldung im Prüfungsamt vorlegen.

Danach wird die zweite Wiederholung der Prüfungsleistung vom Prüfungsamt angemeldet.

Ja, im Praxissemester können Sie an Prüfungen teilnehmen.

Nein, im Urlaubssemester dürfen keine Prüfungen abgelegt werden. Ausgenommen sind Urlaubssemester wegen Mutterschutz, Elternzeit, Schwangerschaft oder Betreuungspflichten.

Am Ende des 4. oder 5. Semesters (studiengangabhängig), müssen Sie alle Leistungen mit Ausnahme von höchstens 10 Credits der ersten beiden Studiensemester abgelegt haben, ansonsten erhalten Sie das Schreiben „Verlust Prüfungsanspruch“. Hiergegen können Sie Widerspruch einlegen, Sie werden nicht sofort exmatrikuliert.

Ja, Sie müssen alle Leistungen anmelden, die Sie verbucht bekommen wollen.

Nein, als Gasthörer dürfen Sie an keiner Prüfung teilnehmen.

Falls Ihre Frage an dieser Stelle nicht beantwortet werden konnte, finden Sie weitere Informationen im Moodle-Kurs des Rektorats zur Einführung in das Prüfungswesen der RWU.

Melden Sie sich in Moodle mit Ihren Hochschulaccountdaten an, schreiben Sie sich eigenständig in den Kurs ein und Sie erhalten so Zugang zu den dort zur Verfügung gestellten weitergehenden Informationen.

Abschlussarbeiten

Die Anmeldung Ihrer Abschlussarbeit (Bachelor- oder Master-Thesis) erfolgt online über das QM-ENGINE Portal.

Bei der Anmeldung erhalten Sie auch den Link zu dem Formular: Mitteilung Fertigstellung Abschlussarbeit

Das Formular muss bei der Abgabe der Abschlussarbeit beigelegt werden und soll den finalen Titel der Abschlussarbeit enthalten. So wird er  anschließend in das Abschlusszeugnis übernommen. Sie finden das Formular auch  im Downloadbereich der Seite des Studierenden-Service.

Sie geben pro Prüfer eine gedruckte Ausfertigung im Prüfungsamt ab. Zusätzlich muss für den Erstprüfer ein Datenträger mit der digitalen Version der Abschlussarbeit abgegeben werden. Sollte der Zweitprüfer extern sein, dann reichen Sie das Exemplar beim externen Prüfer selbst ein und geben im Prüfungsamt nur das Exemplar für den Prüfer der Hochschule ab.

Ausnahme: Fakultät T - die Arbeit kann über Moodle abgegeben werden.

Bitte legen Sie die ausgefüllten Formblätter „Fertigstellung der Abschlussarbeit“ (bitte nur oberen Teil ausfüllen) und den „Exmatrikulationsantrag“ der Abschlussarbeit bei.

Die Arbeit kann entweder persönlich zu den Öffnungszeiten des Studierenden-Services im Prüfungsamt abgegeben oder in einen unserer Briefkästen am Hauptgebäude eingeworfen werden.
Sollten Sie nicht vor Ort sein, können Sie uns die Abschlussarbeiten auch per Post zukommen lassen. Bitte den Einlieferungsbeleg der Post einscannen und an Ihre zuständige Bearbeiterin im Prüfungsamt senden. Das Aufgabedatum bei der Post ist das „Abgabedatum“.

Ja, laut SPO kann die Bachelor-Arbeit einmal um in der Regel 4 Wochen verlängert werden und die Master-Arbeit einmal um in der Regel 3 Monate. Hierfür müssen Sie einen Antrag auf qmengine.rwu.de stellen. Klicken Sie bitte auf Ihre bereits genehmigte Abschlussarbeit. Wenn Sie das Feld "Verlängerung" anklicken, öffnet sich der Verlängerungsantrag, den Sie ausfüllen müssen und in dem Sie die Gründe darlegen, die Sie nicht zu vertreten haben. Der Antrag auf Verlängerung der Abschlussarbeit wird automatisch an alle betroffenen Personen weitergeleitet und von diesen genehmigt. Beispielsweise kann so die Bearbeitungszeit bei einer längeren Erkrankung verlängert oder im begründeten Einzelfall sogar ausgesetzt werden.

Wenn Sie bei Ihrer Hausarbeit und anderen schriftlichen Leistungen nicht weiter kommen, können Sie gerne unsere individuelle Schreibberatung im Lerncafé des Didaktikzentrums in Anspruch nehmen. Wir helfen Ihnen von der Themenfindung über Struktur des Schreibprojekts bis hin zur vernünftigen Planung des Arbeitsalltags weiter.

Jana Schön M.A.

Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Projekt SPEND.
Zentrale Studienberatung.

Martin Preußentanz M.A.

E-Learning-Beauftragter, Resident des DidaktikZentrums sowie Referent für Hochschuldidaktik & Projektkoordination.
Weiterbildung und Support.
Martin Preußentanz

Weiterführende Inhalte