Bewerbung zum Sommer- und Wintersemester
Der Masterstudeingang Umwelt- und Verfahrenstechnik wird in Kooperation mit der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Gestaltung Konstanz (HTWG) angeboten und bietet
- 5 Studienplätze in Weingarten und 5 Studienplätze in Konstanz im Wintersemester
- 5 Studienplätze in Weingarten und 5 Studienplätze in Konstanz im Sommersemester
- 15. Juli: Bewerbungschluss für das Wintersemester
- 15. Januar: Bewerbungschluss für das Sommersemester
Die Termine sind Ausschlussfristen, das bedeutet, dass Ihre Bewerbungsunterlagen bis zu diesem Tag eingetroffen sein müssen, um bei der Studienplatzvergabe berücksichtigt zu werden.
Vorlesungsbeginn
- Anfang Oktober für das Wintersemester
- Mitte März für das Sommersemester
den genauen Termin finden Sie im Menüpunkt Termine.
Wer erhält einen Studienplatz?
Voraussetzung für die Zulassung sind ein Bachelor-Abschluss oder ein anderer, mindestens gleichwertiger Hochschulabschluss technischer oder naturwissenschaftlicher Fachrichtungen mit einer Gesamtnote von mindestens 2,9.
Verbesserungen der Gesamtnote
Die Gesamtnote kann sich um jeweils bis zu 0,3, insgesamt jedoch höchstens um 0,6, verbessern durch:
- Forschungsarbeit auf dem Fachgebiet der Umwelt- und Verfahrenstechnik
- berufliche Erfahrungen auf dem Fachgebiet, Umwelt- und Verfahrenstechnik
- Auslandserfahrungen
Nachrückverfahren
Oft bewerben sich Studieninteressierte an mehreren Hochschulen und Studiengängen. Dadurch kommt es regelmäßig dazu, dass Studienplätze wieder frei werden, weil sich eine Bewerberin oder ein Bewerber für einen anderen Studienplatz entscheidet. Diese wieder frei gewordenen Plätze werden im Nachrückverfahren an die vergeben, die zuerst nicht zum Zuge gekommen sind. Dabei wird wieder nach der Rangliste vergeben, also zu erst an die mit der besten Gesamtnote.
Bachelorabschluss mit 180ECTS
Der Mastergrad kann nur verliehen werden, wenn einschließlich des vorangegangenen Studiums 300 ECTS-Punkte erreicht worden sind. Für Studienbewerberinnen und -bwerber mit einem Bachelorabschluss mit 180ECTS kann der Studiengangsleiter in Absprache mit der Studienbewerberin bzw. dem Studienbewerber ein entsprechendes Vorsemester definieren.
Weitere Infos zur Bewerbung und zur Studienplatzvergabe finden Sie im Zulassungsamt.
SEMESTERBEITRAG
Jedes Semester wird bei allen Studierenden bei der Einschreibung bzw. Rückmeldung ein Semesterbeitrag fällig. Dieser wird in ähnlicher Höhe von allen Hochschulen in Deutschland erhoben.
Zusammensetzung und Höhe des Beitrags
GEBÜHREN FÜR INTERNATIONALE STUDIERENDE UND FÜR EIN ZWEITSTUDIUM
In Baden-Württemberg gibt es seit dem Wintersemester 2017/2018 eine Studiengebühr für Internationale Studierende (Nicht-EU Bürger) sowie eine Zweit-Studiengebühr. Somit ist in manchen Fällen neben dem Semesterbeitrag auch eine Studiengebühr zu begleichen.
Vor der Einschreibung erhalten Bewerberinnen und Bewerber aus Nicht-EU-Ländern oder Bewerberinnen und Bewerber für ein Zweitstudium ein Formular zur Beurteilung, ob eine Studiengebührenpflicht tatsächlich besteht.
Die Höhe der Beträge und detaillierte Informationen finden Sie unter Finanzen