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Definition Schwerbehinderung & Gleichstellung

Wie lautet die Definition von Schwerbehinderung und Gleichstellung?

Eine Behinderung wird nachgewiesen, entweder durch einen Feststellungsbescheid oder einem Schwerbehindertenausweis.

Schwerbehindertenausweis

Ein Mensch gilt nach dem Sozialgesetzbuch 9 (SGB IX) als schwerbehindert ab einem GdB von 50 !!!

Die Behinderung (Einschränkung) wird amtlich ausgedrückt durch den Grad der Behinderung (GdB). Der GdB beginnt mit 20 und steigt in Schritten bis 100.

Weiterhin kann die Behinderung (Einschränkung) amtlich ausgedrückt werden durch sog. Merkzeichen - das sind spezielle Einschränkungen und damit verbundene Rechte.

Betroffene können beim zuständigen Sozialamt die Feststellung der Behinderung beantragen. Die Ermittlung des Grades erfolgt auf der Grundlage des SGB IX und eines
„Punktekatalogs“ aus der Versorgungsmedizinverordnung (VersMedV). Bei Mehrfacherkrankungen werden die Punkte nicht addiert, sondern es wird ein Gesamtgrad der Behinderung gebildet.

Im Arbeitsleben stehende Menschen mit einem GdB von 30 bis 50 können bei der Agentur für Arbeit (AfA) die Gleichstellung zu einem Schwerbehinderten mit einem GdB 50 beantragen. Gleichgestellte haben im Berufsleben nahezu die gleichen Rechte auf Nachteilsausgleich wie die Schwerbehinderten.

Ein Bescheid kann befristet oder unbefristet ausgestellt sein.