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Personalrat

Dienstvereinbarung "mobiles Arbeiten"

Zwei Figuren reichen sich die Hand
Quelle:
Pixabay

Die neue Dienstvereinbarung "mobiles Arbeiten" löst die geltende Dienstvereinbarung "Telearbeit" ab.

Der Unterschied wischen Telearbeit bzw. Homeoffice zum mobilen Arbeiten ist, dass mobiles Arbeiten von jedem dafür geeigneten Ort aus geleistet werden kann.

Text:
Jürgen Schneider