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Wissenschaftsministerium

Pauschale Verlängerung der Regelstudienzeit

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Die Pandemie hat für die Studierenden einschneidende Auswirkungen - nicht nur wegen der weitgehenden Umstellung des Studienangebotes auf digitale Formate. Eine längere Studienzeit wird sich deshalb nicht in jedem Fall vermeiden lassen.

Dies würde die Studierenden, die auf BAföG angewiesen sind, besonders hart treffen, wenn sie dadurch die BAföG-relevante Studien- bzw. Förderungshöchstdauer überschreiten. Aus diesem Grund wird für alle im Sommersemester 2020 immatrikulierten Studierenden in Baden-Württemberg einmalig die individuelle Regelstudienzeit verlängert.

"Niemand kann etwas dafür, dass es anders läuft als geplant, und deswegen soll niemand Nachteile erfahren.“

„Es ist offenkundig, dass das pandemiebedingte digitale Semester zu einem anderen Studium geführt hat. Auch wenn die Hochschulen alles dafür tun, dass dieses Semester stattfindet und nicht verloren geht. Dennoch ist unbestritten, dass das Studium im Sommersemester 2020 wegen Corona für alle anders als geplant läuft. Dafür kann niemand etwas, und deswegen soll niemand Nachteile erfahren“, sagt Wissenschaftsministerin Theresia Bauer.

Im baden-württembergischen Hochschulrecht wurde nun eine Änderung beschlossen, die für das Sommersemester 2020 einmalig eine Regelstudienzeitanpassung aufgrund Corona bedingter Verzögerungen um ein Semester vorsieht. Aufgrund der Verknüpfung der Förderhöchstdauer mit der Regelstudienzeit nach dem Hochschulrecht des Landes wird damit wird zugleich die Förderhöchstdauer für BAföG um ein Semester erhöht.

Text:
Pressemitteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg

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