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Service

Complaints office - RWU conflict mediators

Kirschblüte
Profile

Bullying

The term bullying comes from the English language and means to mob someone, to beat them up. Bullying is a special form of aggression. Bullying is understood to mean conflict-laden communication in the workplace between colleagues or between superiors and employees, in which the person being attacked is inferior (not in the hierarchical sense) and is systematically, frequently and over a longer period of time directly or indirectly attacked by one or more people with the aim and/or effect of excluding or driving them out of the workplace (expulsion from the employment relationship) and perceives this as discrimination.

The members of the RWU Complaints Office see themselves as a point of contact for employees of the university in such cases of conflict. As "conflict pilots", they want to offer help in advance of problems at the workplace.

Nevertheless, there is actually no such thing as bullying prevention ... but:

  • Ethics in the workplace
  • Participation
  • Good leadership quality
  • Regular analysis of interpersonal quality
  • Precisely regulated procedures in the event of bullying (see DV)

A good working atmosphere is an essential component of successful bullying prevention. This means mutual appreciation, open communication, transparency, good leadership quality, ethics in the office, employee participation, etc. Bullying prevention is not about avoiding disputes in general. It is about a respectful culture of debate and a "fair play" approach in the event of conflict.

(Source: Agreement for dignified cooperation, the bullying prevention strategy in the BMSK)

General Equal Treatment Act

The aim of the General Equal Treatment Act (AGG) is to prevent or eliminate discrimination on the grounds of race or ethnic origin, gender, religion or belief, disability, age or sexual identity.

Protection against discrimination in employment and occupation is the main focus of the AGG in accordance with the provisions of the Directive. In addition to a prohibition of discrimination under employment law and its exceptions, measures and obligations of the employer to protect against discrimination as well as the rights of employees (right to lodge a complaint, right to refuse performance) and their claims in the event of violations of the prohibition of discrimination (compensation, damages) are regulated.

(Source: Federal Ministry for Family Affairs, Senior Citizens, Women and Youth)

Prinzipien

  1. Neutralität und Unparteilichkeit: Der Konfliktlotse nimmt keine Seite im Konflikt ein und wird weder die eine noch die andere Partei bevorzugen.
  2. Vertraulichkeit: Der Konfliktlotse darf keine Details des Konflikts ohne Zustimmung der Beteiligten weitergeben, es sei denn, es gibt eine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung oder eine unmittelbare Gefährdungslage.
  3. Freiwilligkeit der Teilnahme: Niemand darf gezwungen werden, an der Konfliktlösung teilzunehmen. Alle Beteiligten sollten den Wunsch haben, die Auseinandersetzung auf eine friedliche Weise zu lösen.
  4. Respekt und Wertschätzung: Der Konfliktlotse fördert respektvolles Verhalten und sorgt dafür, dass sich alle Parteien wertgeschätzt fühlen.
  5. Transparenz im Prozess: Der Konfliktlösungsprozess muss transparent und nachvollziehbar sein. Der Konfliktlotse erklärt den Beteiligten den Ablauf der Konfliktlösung und stellt sicher, dass sie wissen, was im Rahmen des Prozesses zu erwarten ist.
  6. Förderung von Eigenverantwortung: Das Ziel ist nicht, Lösungen von außen aufzuzwingen, sondern gemeinsam mit den Parteien praktikable Lösungen zu entwickeln, die sie selbst tragen und umsetzen können.
  7. Kein Urteil fällen: Der Konfliktlotse hat keine autoritäre Rolle, sondern ist vielmehr ein Moderator, der den Dialog anleitet und dabei hilft, Missverständnisse zu klären und Konflikte zu lösen.
  8. Ressourcen bereitstellen: Der Konfliktlotse sollte den Beteiligten auch weitere Unterstützungsmöglichkeiten aufzeigen, wie z. B. Beratungsdienste, Mediation oder psychologische Unterstützung, falls der Konflikt tiefer liegende Ursachen hat oder zusätzliche Hilfe benötigt wird.

Prozess

Schritt 1 – Annahme des Konfliktanliegens

Die Konfliktlotsen können von jedem Mitarbeiter/jeder Mitarbeiterin und jedem Professor/jeder Professorin angesprochen werden, der/die über einen potentiellen oder bereits existierenden Konfliktfall sprechen möchte. Diese Kontaktaufnahme wird selbstverständlich vertraulich behandelt.

Schritt 2 – Klärung der Konfliktdynamik

Die Konfliktlotsen führen vertrauliche Gespräche mit allen beteiligten Parteien, um die genaue Konfliktsituation zu verstehen. Im Regelfall sind dies Einzelgespräche. Die Konfliktlotsen arbeiten hier typischerweise im Tandem.

Schritt 3 – Entwicklung von Erklärungsansätzen

Die Konfliktlotsen entwickeln Erklärungsansätze („Hypothesen“), die die verschiedenen Dimensionen der Konfliktursachen zusammenfassen und veranschaulichen. Diese Erklärungsansätze werden mit den beteiligten Parteien geteilt, diskutiert und ggf. angepasst.

Schritt 4 – Entwicklung von Lösungswegen.

Option A - Manchmal genügen die Schritte 1-3, um die Dynamik eines Konflikts zu ändern. In diesem Fall einigen sich die beteiligten Parteien auf geeignete Maßnahmen zur Konfliktdeeskalation (z.B. Anpassungen im Kommunikations-, Team- & Führungsverhalten). Die Maßnahmen werden dokumentiert und nach einem festgelegten Zeitraum (z.B. drei Monate) findet ein Workshop unter Moderation der Konfliktlotsen statt, um zu überprüfen, ob die Maßnahmen funktioniert haben.

Option B - Falls die Konfliktdynamik nach Schritt 3 unverändert bestehen bleibt, erarbeiten die Konfliktlotsen mit den beteiligten Parteien geeignete Lösungswege. Beispiele sind diverse Trainings, eine kollegiale Fallberatung (siehe z.B. https://kollegiale-beratung.de/methodik-und-ablauf-von-kollegialer-beratung-in-sechs-phasen.html ) oder eine weitere Teamentwicklung / Konfliktmediation, typischerweise mit Beteiligung eines externen Konfliktmediationsexperten.

Warum sollte man sich an die Konfliktlotsen wenden?

Konflikte sind allgegenwärtig

Menschen neigen dazu, Konflikten aus dem Weg zu gehen, sich zu arrangieren oder zu hoffen, dass sich Konflikte selbst lösen. Dabei hat ein „kalter“ Konflikt trotzdem einen starken Einfluss.

Wohlbefinden und Produktivität der Mitarbeitenden sinken, auch wenn niemand den Konflikt offen anspricht.

Eine Konfliktlösung ist kein einfacher Prozess und zeitintensiv

Auch ist eine zufriedenstellende Lösung für alle beteiligten Parteien keineswegs garantiert. Genau das macht die Problematik von Konflikten aus.

„Nichts tun und hoffen“ ist allerdings häufig der schlechtere Weg

Wir möchten alle Kolleginnen und Kollegen ermutigen, sich mit ihren Anliegen an uns, das Konfliktlotsenteam, zu wenden. Wir arbeiten unparteiisch und vertraulich. Ein offenes Gespräch über die belastende Situation kann häufig schon der erste Schritt zur Lösung sein.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Der Schutz vor Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf ist entsprechend den Richtlinienvorgaben der Schwerpunkt des AGG. Neben einem arbeitsrechtlichen Benachteiligungsverbot sowie seinen Ausnahmeregelungen werden Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers zum Schutz vor Benachteiligungen sowie Rechte der Beschäftigten (Beschwerderecht, Leistungsverweigerungsrecht) und ihre Ansprüche bei Verstößen gegen das Benachteiligungsverbot (Entschädigung, Schadensersatz) geregelt.

(Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)

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Complaints office - RWU conflict mediators
P.O. Box 30 22
88216 Weingarten
Germany

Complaints office for the General Equal Treatment Act

Academic employee
Business psychology, change management, research methods, applied statistics
Dean of Studies Business Psychology (Bachelor)