Profil
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Aufgaben und Pflichten
- Förderung der Teilhabe schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen am Arbeitsleben im Betrieb oder in der Dienststelle.
- Überwachung der Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen, Dienst- und Betriebsvereinbarungen, Tarifverträgen und Arbeitsschutzvorschriften.
- Unterstützung schwerbehinderter Mitarbeiter bei der Beantragung von Maßnahmen im Zusammenhang mit der Teilhabe am Arbeitsleben und bei der Beantragung der Schwerbehinderteneigenschaft oder einer Gleichstellung.
- Anregungen und Beschwerden entgegennehmen und deren Erledigung organisieren
- Datenschutz: Geheimhaltungspflicht bezüglich personen- und betriebsrelevanter Daten.
Rechte
- Mitwirkung bei der Einstellung schwerbehinderter Menschen und der Besetzung von Arbeitsplätzen.
- Anhörungs- und Mitteilungsrechte: Pflicht des Arbeitgebers, in allen Angelegenheiten, die einen Einzelnen oder die Gruppe der schwerbehinderten Beschäftigten betreffen, zu unterrichten und vor Entscheidungen anzuhören. Die Kündigung eines schwerbehinderten Mitarbeiters ist ohne Anhörung der Schwerbehindertenvertretung unwirksam.
- Recht auf Aussetzung von Entscheidungen für die Dauer einer Woche zur Nachholung einer fehlenden Anhörung.
- Initiative für Verhandlungen über eine Integrationsvereinbarung.
- Teilnahmerecht an allen Sitzungen des Personalrates, seinen Ausschüssen und dem Arbeitsschutzausschuss. Recht, Themen bezüglich der Teilhabe schwerbehinderter Beschäftigter auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu setzen.
- Aussetzungsrecht von Beschlüssen des Personalrats für eine Woche, wenn Interessen der schwerbehinderten Belegschaft beeinträchtigt erscheinen.
- Recht auf eine jährliche Schwerbehindertenversammlung in der Dienststelle. Bei Bedarf kann die Versammlung auch öfter stattfinden.
- Informationsrecht: die SBV erhält jährlich eine Mehrfertigung der Anzeige des Arbeitgebers zur Ausgleichsabgabe.
- Benachteiligungsverbot: die SBV darf wegen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit nicht benachteiligt werden.
- Zusätzlicher Kündigungsschutz wie der Personalrat.
- Freistellung von der Arbeit ohne Minderung der Bezüge für die Erfüllung der erforderlichen Aufgaben. Der Umfang der Freistellung hängt von der Zahl der Beschäftigten und den betrieblichen Verhältnissen ab.
- Kostenfreiheit: Die Kosten, die durch die Aufgabenerfüllung entstehen, muss der Arbeitgeber übernehmen.
Kontakt & Personen
Kontakt & Personen
Allgemeine Kontaktinformationen
Öffnungs-/Sprechzeiten | nach Vereinbarung |
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Telefon | |
schwerbehindertenvertretung@rwu.de | |
Postadresse |
RWU Hochschule Ravensburg-Weingarten University of Applied Sciences Schwerbehindertenvertretung (SBV) Postfach 30 22 D 88216 Weingarten |
Schwerbehindertenvertretung (SBV)
Holger Angerer
Technischer Angestellter
Dipl.-Ing.(FH) Jürgen Schneider
Vorsitzender des Personalrats
Mitglied des Vorstands des Personalrats, Systemadministration und Support, stellv. Schwerbehindertenvertreter, Ersthelfer, Mitarbeitervertreter im Senat

Regine Schaumann
Poststelle
