Umgang mit Coronavirus an der RWU
Welche Vorsorgemaßnahmen werden an der RWU getroffen, um einer Ausbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken?
Auf Grund der stetigen Zunahme der Zahl der mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Personen in Baden-Württemberg sind in unserem Land und damit auch im Geschäftsbereich des Wissenschaftsministeriums weitere Maßnahmen erforderlich, die der Unterstützung der bundesweiten Maßnahmen dienen und das Ziel haben, einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken.
Vorlesungs- und Hochschulbetrieb
Das Wissenschaftsministerium hat die Hochschulen des Landes mit Erlass vom 11. März 2020 darüber unterrichtet, dass der Vorlesungsbetrieb auf den 20. April 2020 verschoben wird bzw. bereits begonnene Vorlesungen bis zu diesem Zeitpunkt unterbrochen werden. Dies betrifft alle Lehr- und Prüfungsformate. Um einen einheitlichen und rechtssicheren Vorlesungsbeginn zu gewährleisten, fallen hierunter auch E-Learningformate.
Die auf Grund des Sturmtiefs „Sabine“ ursprünglich auf den 21. März 2020 verschobenen Prüfungen werden voraussichtlich ab dem 20. April 2020 stattfinden. Der genaue Ersatzprüfungstermin wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Bachelor- und Masterabschlusskolloquien können unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt werden.
Der vom Senat beschlossene Terminplan wird überarbeitet. Gremiensitzungen finden bis zum 20. April 2020 nur insoweit statt, als dass sie zwingend erforderlich sind.
Tagungen, Kongresse oder andere Termine mit externer Beteiligung an der Hochschule, sind auf das zwingend notwendige Maß zu begrenzen.
Die Fragen rund um eine Verlängerung des Vorlesungsbetriebs, wegen des verspäteten Beginns, werden in Absprache mit dem Wissenschaftsministerium und unter Beachtung der Senatszuständigkeit derzeit geklärt. Informationen hierzu folgen zu gegebener Zeit.
Hinweise und Verhaltensregeln
Beschäftigte, die typische Erkältungs- und Grippesymptome zeigen, sind aufgefordert, zuhause zu bleiben. Die Regelungen zu krankheitsbedingter Abwesenheit gelten unverändert. Ab sofort können Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege nach telefonischer Rücksprache mit ihrem Arzt eine Bescheinigung auf Arbeitsunfähigkeit (AU) bis maximal sieben Tage ausgestellt bekommen. Sie müssen dafür nicht die Arztpraxen aufsuchen.
Alle Beschäftigten der Hochschule sind aufgerufen, auch Besprechungen, Veranstaltungen und sonstige Termine auf das absolut notwendige Maß zu reduzieren. Bitte versuchen Sie technische Möglichkeiten wie Telefon- oder Videokonferenzen verstärkt einzusetzen.
Beschäftigte, die aufgrund chronischer Erkrankung oder anderer Ursachen unter einem geschwächten Immunsystem leiden, sind aufgefordert, das Gespräch mit ihren Vorgesetzten zu suchen. Ziel muss es in solchen Fällen sein, den Betroffenen vorübergehend die Möglichkeit zur Arbeit im Homeoffice einzuräumen. Soweit Homeoffice nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich sein sollte, ist auch die Möglichkeit der Freistellung unter Fortzahlung der Bezüge zu prüfen. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an die Personalabteilung.
Sollte die Kita oder Schule Ihres Kindes aufgrund von Coronavirus-Erkrankungen schließen, müssen die Beschäftigten für die Betreuung Ihres Kindes selbst Sorge tragen. Kann die erforderliche Kinderbetreuung auch dann nicht sichergestellt werden, haben die Beschäftigten die Möglichkeit, Erholungsurlaub oder Zeitguthaben einzusetzen oder auch unbezahlten Urlaub zu nehmen. Ferner kann mit den Vorgesetzten die Möglichkeit einer Homeoffice-Beschäftigung abgesprochen werden. Sollte das Kind eines gesetzlich Versicherten selbst erkrankt sein, hat ein Elternteil pro Kalenderjahr den Anspruch auf zehn Tage Beurlaubung und kann „Kinderkrankengeld“ für diese Zeit erhalten.
Rückkehrende aus Risikogebieten
Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat in den vergangenen Wochen eine wachsende Zahl von Regionen zu Risikogebieten bzw. besonders betroffenen Gebieten erklärt. Bitte informieren Sie sich über die Webseite des RKI oder über die Medien regelmäßig zur aktuellen Lage, insbesondere nach der Rückkehr von Reisen.
Beschäftigte und Studierende, die sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, werden aufgefordert, zuhause zu arbeiten. Falls sich typische Erkältungs- oder Grippesymptome einstellen, sollten Sie sich zunächst nach telefonischer Voranmeldung und mit Hinweis auf die zurückliegende Reise mit Ihrem Hausarzt bzw. Ihrer Hausärztin beraten. Bitte setzen Sie sich nachfolgend mit der Hochschule in Verbindung - die Studierenden mit der Studierendenverwaltung, telefonisch unter der Telefonnummer 0751/501 9344, Beschäftigte mit ihren jeweiligen Vorgesetzten.
Die Vorgesetzten sind aufgefordert, soweit aus dienstlichen Gründen vertretbar, mit Rückkehrenden aus Risikogebieten flexible und eigenständige Arbeitsformen zu vereinbaren, wie beispielsweise Homeoffice. Sollte dies nicht möglich sein, bleiben diese Personen in Absprache mit ihren Vorgesetzten von dem Zeitpunkt an gerechnet, an dem sie das Risikogebiet verlassen haben, 14 Tage zuhause. Nach Prüfung des Falls werden diese Beschäftigte unter Fortzahlung der Bezüge bzw. des Lohns für diese Dauer freigestellt.
Dienstreisen und Exkursionen
Dienstreisen oder Exkursionen in Risikogebiete oder ein besonders betroffenes Gebiet sind untersagt, soweit diese bereits genehmigt wurden, sind die Dienstreisegenehmigungen zu widerrufen.
Im Übrigen sind Dienstreisen oder Exkursionen nur insoweit zu genehmigen, als dass sie unabdingbar notwendig sind.
Kommunikation
Für Ihre weiteren Fragen hat die Hochschule folgende E-Mail-Adresse eingerichtet: info_corona@rwu.de
Bitte informieren Sie sich auch regelmäßig über die Website unserer Hochschule. Diese wird bei Änderungen fortlaufend aktualisiert.
Vorsorge: Wie kann ich mich vor dem Coronavirus schützen?
- Waschen Sie sich regelmäßig die Hände.
- Verzichten Sie auf Händeschütteln und Umarmungen.
- Husten und niesen Sie selbst in ein Einwegtaschentuch oder in die Armebeuge. Waschen Sie sich danach die Hände.
- Verwenden Sie nur Einwegtaschentücher und entsorgen Sie diese nach Gebrauch in einen Mülleimer.
- Lüften Sie Räume regelmäßig durch.
- Zusätzlich wurden von der Hochschule Spender mit Desinfektionsmittel beschafft, die an verschiedenen zentralen Orten der Hochschule aufgestellt werden.
Symptome: Woran erkenne ich eine mögliche Erkrankung?
Die Inkubationszeit für eine Infektion mit dem Coronavirus beträgt rund zehn Tage (ein bis 14 Tage). Besucherinnen und Besucher, Studierende und Reiserückkehrer*innen, die sich in den letzten Wochen in Risikogebieten aufgehalten haben, sollten auf folgende Symptome achten:
- Fieber, Husten, Atemnot, Schnupfen
- Halsschmerzen, Gliederschmerzen
- allgemeines Krankheitsgefühl
An wen soll ich mich wenden?
Wenn Sie innerhalb von 14 Tagen nach Einreise aus einem dieser Gebiete Fieber, Husten oder Atemnot entwickeln,
- suchen Sie nach telefonischer Anmeldung unter Hinweis auf Ihre Reise einen Arzt auf
- vermeiden Sie unnötige Kontakte
- bleiben Sie zu Hause
- halten Sie beim Husten und Niesen Abstand zu anderen und drehen Sie sich weg; halten Sie die Armbeuge vor Mund und Nase oder benutzen Sie ein Taschentuch, das Sie sofort entsorgen (Husten und Niesetiquette)
- waschen Sie sich regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife, vermeiden Sie das Berühren von Augen, Nase und Mund (Händehygiene).
Anlaufstellen bei möglichen Verdachtsfällen
- Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg
0711 904-39555 (Telefonhotline: werktags 9 bis 16 Uhr)
- Landratsamt Ravensburg
Gesundheitsamt
Gartenstraße 107, 88212 Ravensburg
0751 85-5311
ges@landkreis-ravensburg.de
Allgemeine Informationen zum Coronavirus und zur Lage in Baden-Württemberg: