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Pressemitteilung

Großer Schritt in Richtung Promotionsrecht

Promotionsverband HAW-BW Gründungsvorstand
Der Gründungsvorstand des Promotionsverbands der HAW in Baden-Württemberg (v.l.n.r.): Vorsitzender Professor Dr. Volker Reuter (Rektor der Technischen Hochschule Ulm) sowie die stellvertretenden Vorsitzenden Professor Dr. Andreas Frey (Rektor der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen), Dr. Henrik Becker (Kanzler der Hochschule für Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg) und Henning Rudewig, Kanzler der RWU
Quelle:
HAW BW

Es war ein langer, aber letztlich erfolgreicher Weg für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) in Baden-Württemberg. Mit ihrem Zusammenschluss und der konstituierenden Sitzung des Promotionsverbandes am 14. Juli haben sie nun die Voraussetzungen für ein eigenständiges Promotionsrecht geschaffen. Eine der insgesamt 24 beteiligten Hochschulen ist die Hochschule Ravensburg-Weingarten (RWU). Ihr Kanzler, Hennig Rudewig, wurde in den vierköpfigen Gründungsvorstand des Promotionsverbandes gewählt.

Nach der Veröffentlichung der Vereinbarung zwischen dem Wissenschaftsministerium und den Hochschulen ist der Promotionsverband der HAW durch die Vorstandswahlen jetzt handlungsfähig und die Voraussetzungen für die Verleihung des Promotionsrechts an den Verband sind somit geschaffen. In der Gründungsversammlung des Verbandes wurde der Rektor der Technischen Hochschule Ulm, Professor Dr. Volker Reuter, zum Vorsitzenden gewählt. Neben Hennig Rudewig von der RWU vervollständigen Professor Dr. Andreas Frey, Rektor der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen, und Dr. Henrik Becker, Kanzler der Hochschule für Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg, den Vorstand.

Ein lang ersehnter Entwicklungsschritt

Die Stimmung der ersten Sitzung war ebenso feierlich wie erleichtert, da die HAW in Baden-Württemberg damit einen lang ersehnten Entwicklungsschritt gehen konnten, der die Forschungsleistung dieses Hochschultyps bestätigt, anerkennt und entscheidend stärkt. „Das ist ein historischer Meilenstein für die HAW", so der RWU-Kanzler Henning Rudewig. „Wir ermöglichen unseren Absolventinnen und Absolventen damit eine akademische Karriere vom Bachelor bis zur Promotion. Damit erweitern wir nicht nur unser Bildungsangebot, sondern werten die HAW als Institution insgesamt auf.“

Das Promotionsrecht erhält ein als Körperschaft des öffentlichen Rechts gebildeter Hochschulverband. Nicht die einzelne Hochschule, sondern der Promotionsverband wird also künftig die Doktorgrade verleihen. Zentrale Einrichtung wird das Promotionszentrum sein, an dem besonders forschungsstarke und forschungsaktive Professorinnen und Professoren der baden-württembergischen HAW zeitlich befristet aufgenommen werden können.

Auch ein Beitrag zur Chancengleichheit

Für die Promotion im HAW-Verband gelten die gleichen Qualitätsanforderungen wie für die Promotion an einer Universität. So müssen auch im Promotionszentrum schriftliche Betreuungsvereinbarungen abgeschlossen werden und die Annahmeanträge einem Kollegium, dem Promotionsausschuss, zur Entscheidung vorgelegt werden. Ein wissenschaftlicher Beirat wird die Promotionsverfahren begleiten und darauf achten, dass die Evaluierung, auf deren Grundlage im Jahr 2029 über die Verlängerung des Promotionsrechts entschieden wird, die notwendigen Qualitätsstandards aufweist.

„Die HAW sind dezentral im ganzen Land verteilt – wir verbessern mit diesem Schritt also auch den Zugang zur Promotion und stärken die wissenschafltichen Qualifizierungswege in der Fläche“, so Wissenschaftsministerin Theresia Bauer. Die Verleihung des Promotionsrechts sei auch ein Beitrag zur Chancengleichheit: „Die HAW ist die Hochschule für Bildungsaufsteiger. Wir unterstützen Menschen, die diese Hochschulart gewählt haben, auf dem Weg zur Promotion“, sagte Bauer.

Im September wird sich – wie es die gesetzliche Regelung vorsieht – der Wissenschaftsausschuss des Landtags mit dem Thema beschäftigen. Die Verordnung muss im Einvernehmen mit dem Ausschuss beschlossen werden. Noch im September soll dann das Promotionsrecht durch das Wissenschaftsministerium an den Promotionsverband der Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg verliehen werden.

Text: Benjamin Peschke, HAW BW e.V. / MWK / Christoph Oldenkotte (RWU)