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Neue Corona-Verordnung

Aussetzung der Präsenz-Lehre zum 29. November

Aussetzung der Präsenzlehre

Mit der neuen Corona-Verordnung Studienbetrieb vom 25. November 2021 werden auch die Regeln für den Präsenzbetrieb an Hochschulen neu definiert.

Aufgrund der aktuellen Inzidenzen ist in Baden-Württemberg die Alarmstufe II in Kraft getreten. In dieser Stufe gelten ab Montag, den 29. November, folgende neue Regelungen für den Studienbetrieb:

  • 2G (geimpft, genesen) gilt für die Teilnahme Studierender an Präsenzlehrveranstaltungen und bei der Nutzung studentischer Lernplätze.
  • 3G (geimpft, genesen, getestet) gilt ausnahmsweise bei zwingend notwendigen Praxisveranstaltungen, insbesondere Laborkursen, und bei Prüfungen. Für einen Testnachweis darf im Falle eines Antigen-Schnelltests die Testung maximal 24 Stunden und im Falle eines PCR-Tests maximal 48 Stunden zurückliegen.
  • Vollkontrolle des 2G- bzw. 3G-Status, d.h. die Nachweise aller Studierenden in allen Veranstaltungen müssen kontrolliert werden.
  • Generelle Maskenpflicht in Innenräumen mit Ausnahme des Vortragenden.
  • Die Hochschule hat die Studierbarkeit der Studiengänge auch für nicht immunisierte Studierende sicherzustellen.

Um die Umsetzbarkeit dieser Rahmenbedingungen für den Präsenz-Studienbetrieb prüfen und organisieren zu können, hat das Rektorat gemeinsam mit den Dekanen beschlossen, die Präsenzlehre ab Montag, den 29. November, vorerst auszusetzen und temporär auf Online-Formate auszuweichen.

Die Lehrenden werden die Rahmenbedingungen für die im LSF belegten Lehrveranstaltungen (BBB-Links etc.) an ihre Kurse kommunizieren. Die Studierenden werden gebeten, dazu regelmäßig ihre Hochschul-Mails zu prüfen.

Ziel ist es, weiterhin einen möglichst hohen Gesundheitsschutz zu gewähren und gleichzeitig eine hohe Studienqualität für die Studierenden sicherzustellen.

Text:
Christoph Oldenkotte